Erstellt am 15.01.2011 um 14:01 Uhr von nicoline
Eierdieb,
wenn jemand wirklich von Mobbing betroffen ist, ist das für denjenigen wirklich schlimm und da sollte der BR auch versuchen zu helfen.
So, wie ich es hier, nach Deiner Schilderung wahrnehme, handelt es sich wohl um eine eher berechtigte Kritik des Vorgesetzten, was ja dann sein gutes Recht wäre.
Unschön ist, dass heute häufig bei jeder nicht so ganz in den Kram passenden Verhaltensweise von Kollegen oder Vorgestzten das Wort Mobbing missbraucht wird.
Vielleicht googelst Du mal nach der Definition von Mobbing und zeigst das dann den Kollegen, die immer wieder behaupten gemobbt zu werden, möglich, dass das hilft.
Und letztendlich könnte man fast den Spieß umdrehen und behaupten, dass die MA den Vorgesetzten mobben und das sollte man Ihnen dann wohl auch mal klar machen.
Erstellt am 15.01.2011 um 17:16 Uhr von wölfchen
. . . es ist unschön, wie ein Wort über eine bitterernste Sache zum Modewort verkommt. Ähnlich wie das Wort Stress. Jeder, der heutzutage mal ein wenig straff arbeiten muss, ist meistens gleich gestresst. Und jeder, der mal vom Chef kritisiert wird, oder der mal von einem Kollegen aus irgendeinem Grund nicht gegrüßt wird, schreit gleich "Mobbing". Meine Empfehlung dazu: macht das mal zu Thema und tragt das bei einer Betriebsversammlung kurz, knapp, aber einleuchtend vor. Klärt über das Risiko auf, dass - wenn es zum Modewort wird - keiner mehr richtig hinhören wird, wenn tatsächlich mal Mobbing stattfindet . . . .
Erstellt am 16.01.2011 um 13:11 Uhr von Eierdieb
Danke für die Antworten, gute Idee das mal in einer Betriebsversammlung anzusprechen. Nur schade das wir gerade eine hatten.
Wie ist das aber nun Rechtlich? Gibt es irgendwo eine Stellungnahme über ungerechtfertigte Mobbingvorwürfe und ob man da belangt werden kann?
Erstellt am 16.01.2011 um 13:57 Uhr von alterBrummbär
Eierdieb,
eventuell Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Erstellt am 17.01.2011 um 08:45 Uhr von Ulrik
ungerechtfertigte Mobbingvorwürfe können im Extremfall sogar bis hin zu einer Gegenklage wegen übler Nachrede führen.
Daher sollten sich diejenigen, die zu schnell beim "Mobbing" sind, das bitte genau überlegen.
Aber, nichts desto trotz, sollt der BR immer genau prüfen, ob nicht doch Mobbing vorliegt und den Betroffenen helfen!!
Erstellt am 17.01.2011 um 11:08 Uhr von Kölner
@Ulrik
Bei Mobbingvorwürfen sind vor allem ALLE Seiten zu hören und das Thema aus der Anonymität herauszuholen.
Alles andere entspräche der Nährbodenbereitstellung für/von Mobbing durch einen BR.
Erstellt am 17.01.2011 um 11:18 Uhr von Ulrik
@Kölner
Völlig richtig.
Das meinte ich mit "genau prüfen", ob Mobbing vorliegt.
:-)