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Unhaltbarer Mobbingvorwurf

Ä
Ätsch
Mrz 2020 bearbeitet

Da ich mich mit Paragrafen und der Rechtslage nicht sonderlich gut auskenne möchte ich euch Fachkundigen gerne mal eine Frage stellen, schön das ich dieses Forum gefunden habe. Mein Problem ist folgendes:

Wir haben seit kurzen einen neuen, jungen, dynamischen Vorgesetzten der mich des Mobbings bezichtigt. Bei einem Teamgespräch bei dem auch der Vorgesetzte anwesend war habe ich einem Kollegen eine Frage gestellt die einfach mit ja oder nein zu beantworten gewesen wäre, tat der Kollege aber nicht und ich reichte die Frage an unsere GL weiter die zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war. Am nächsten Tag kam von meinem Vorgesetzten im Beisein von mehreren Mitarbeitern der Vorwurf des Mobbings gegen diesen befragten Kollegen. Auf Rückfrage was er daran für Mobbing hält konnte er mir keine Antwort geben, auch bei weiteren Gesprächen die ich gesucht habe blieb er mir die Antwort schuldig hält aber gleichzeitig am Vorwurf fest. ALLE sonstigen die anwesend waren schütteln nur mit dem Kopf und können sich auch nicht erklären was daran Mobbing gewesen sein soll.

Ich bin nicht bereit mir diesen schwerwiegenden unbegründeten Vorwurf gefallen zu lassen und habe ihn aufgefordert diesen Vorwurf gegen mich, auch vor allen anwesenden Kollegen die beim Vorwurf zugegen waren zurück zu nehmen. In seiner selbstherrlichen Arroganz weigert er sich aber dies zu tun.

Wie wäre dann der weitere Weg? Klage wegen … ist das eine Ehrverletzung? (sagt Google). Vor welchem Gericht, ist das Arbeitsgericht dafür zuständig oder ein anderes? Wer bezahlt die Kosten? (Hier sagt Google das vor dem Arbeitsgericht jeder seine Kosten selbst zu tragen hat). Kann doch nicht sein das wenn ich mich gegen so einen Vorwurf wehre auch noch meinen Anwalt und das Gericht bezahlen muss.

Danke für eure Hilfe

2.15204

Community-Antworten (4)

M
martinez

06.11.2014 um 15:29 Uhr

Hey,

Viel Spaß in Zukunft mit deinem Vorgesetzten kann ich da nur sagen :)!!

Bist du dir sicher, dass du dir den ganzen stress wegen so einer kleinigkeit antun willst!? Einen perfekten Start hast ja eh schon hingelegt mit dem neuen..

Aber wenn du es wirklich nicht auf dir sitzen lassen willst, dann such dir Zeugen(schriftlich hast ja nichts) und geh zu einem Anwalt, oder sprich mit deiner Gewerkschaft.

Gruß

M
Moreno

06.11.2014 um 15:41 Uhr

Na in dem Fall bist Du ja nicht im Arbeitsrecht sondern im Strafrecht.

,,§185 StGB Beleidigung''

Aber eigentlich gebe ich Martinez Recht ob Du Dir das antust und wegen so einem blöden Spruch Deinen Vorgesetzten verklagst????

Welche Frage hast Du dem Kollegen denn gestellt? Viele reden schnell und unbedarft über Mobbing und wer gibt denn schon gern Fehler zu? Vor allem Vorgesetzte nicht ;-)

G
gironimo

06.11.2014 um 21:34 Uhr

Am Besten Du vergisst das Ganze mit der Klagerei. Ist ja wohl keine Basis für eine Zusammenarbeit.

Einen einmaligen Vorfall als Mobbing zu bezeichnen beweist nur, dass Dein Vorgesetzter sich nicht gut auskennt und nicht weiß, was Mobbing ist.

Bestenfalls würde ich in Erwägung ziehen, die betrieblichen Beschwerdewege zu nutzen. Ich denke aber, das ganze endet wie das Hornberger Schießen.

Ä
Ätsch

07.11.2014 um 12:00 Uhr

Danke mal für eure Sichtweise. Ich habe nur die Befürchtung das ich in der Firma irgendwann als Mobber verschrieen bin. Ich denke ihr wisst nur zu gut wie schnell sich Gerüchte hinter einem Rücken verbreiten können und das würde ich schon gerne im Keim ersticken.

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