Darf AG das - Mobbingvorwurf öffentlich machen?
Hallo an alle,
wir haben in unserem Betrieb aller Wahrscheinlichkeit nach?? einen Fall von Mobbing. Auf jeden Fall aber zumindest Benachteiligung und Ausgrenzung einer Kollegin. Wir hatten unsere GL schriftlich aufgefordert sich der Sache anzunehmen und ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten und dem Betriebsrat zu führen - passiert ist nix, keine Reaktion. Vor kurzem ist die Situation weiter eskaliert, die Kollegin ist jetzt wegen nervlicher Probleme arbeitsunfähig. Zu einem Gesprächstermin (nach der Arbeitszeit) wollte die Kollegin ein BR-Mitglied hinzuziehen, das wurde ihr vom AG verweigert mit dem Hinweis: da hätte niemand etwas dabei zu suchen. Daraufhin haben wir die GL wieder schriftlich aufgefordert seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Angelegenheit zu klären (mit Fristsetzung) ansonsten behalten wir uns weitere Schritte vor (obwohl wir nicht so recht wissen welche?). Daraufhin hat die GL einen Aushang mit einer Stellungnahme dazu gemacht, worin er die Mitarbeiter die es betrifft namentlich nennt und diese in Schutz nimmt, und gleichzeitig den Betriebsrat bezichtigt nur aus "persönlichen Aspekten" gute Mitarbeiter zu beschuldigen. (Wir haben diesen Fall bisher auf Wunsch der betroffenen Kollegin vertraulich behandelt, auch die Mitteilungen an den AG wurden nicht öffentlich gemacht, auch Namen wurden nie genannt.)
- Was können oder sollten wir in diesem Fall tun?
- Darf der AG diese Sache einfach so öffentlich breittreten und dadurch noch weiter anheizen?
Danke schon mal für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten!
Community-Antworten (1)
22.11.2007 um 16:37 Uhr
Also das erste : Jeder MA darf einen BR seines Vertrauens als Begleitperson zu einem GL Gespräch mitnehmen. Der AG kann dies nicht Veweigern. das Zweite : Vorher immer fragen um was es geht bei dem Gespräch um besser Vorbereitet zu sein. Bei Entscheidungsfragen immer Bedenkzeiten auswählen. Drittens : Euer GL ist nach dieser Beschreibung gar nicht gewillt etwas zu tun im gegenteil öffentliche Namenausschreibung das ist Mobbing !!!!! Allerdings würde ich Euch empfehlen einen Rechtanwalt als Berater hinzu zu ziehen, weil Mobbing ein Schwieriges Thema ist und dies erst mal erkannt und vorallem Bewiesen sein muss.
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