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Rechte als BR

A
assii
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich brauche Hilfe :-( Wir sind ein Bildungsträger und arbeiten u. a. im offenen Ganztagsbereich an Grundschulen. Ausrichter dafür ist das Schulamt, welches diese Maßnahme jedes Jahr an verschiedenen Träger vergibt. Unsere Erzieherinnen beschweren sich bei uns (BR), dass Erzieherinnen aus anderen Trägern einen viel größeren Personalspielraum haben und das denen auch Vorbereitungszeiten zur Verfügung stehen. Wir haben diesbezüglich unsere Geschäftleitung gebeten, das in ähnlicher Art auch unseren MA zu gewährleisten. Wurde aber abgeschmettert mit dem Argument das wir dafür keinerlei Budget hätten. Wir wollten uns nun mit dem Schulverwaltungsamt in Verbindung setzten, um in Erfahrung zu bringen, ob wir wirklich weniger Mittel für diese Maßnahme bekommen bzw. ob die Mittel die wir bekommen, auch u.a. Vorbereitungszeiten ermöglichen würden. Die Geschäftsleitung hat uns das nun ausdrücklich untersagt. Kontakte mit dem Schulamt laufen ausschließlich über unsere Geschäftsführerin. Dürfen wir diesbezüglich wirklich nicht tätig werden? Es geht ja schließlich um unsere MA.

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

03.12.2010 um 15:24 Uhr

Tätig dürft ihr nur innerhalb eurer Aufgaben sein. Mit Auftraggebern habt ihr nichts zu tun. Da dürft ihr nicht mit verhandeln. Das ist auch nicht eure Aufgabe.

A
assii

03.12.2010 um 15:29 Uhr

vielen Dank

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