Erstellt am 02.12.2010 um 09:45 Uhr von rkoch
Es MUSS kein Richter sein. Jede Person die das Vertrauen des BR besitzt eignet sich dazu. Allerdings müssen sich AG und BR auf einen Vorsitzenden einigen und wenn der AG einen Richter vorschlägt (was er tun wird!) wäre es sträflich darauf nicht einzugehen oder einen eigenen Richter vorzuschlagen. Deshalb dieses SOLL.
Geeignete Personen kann einem die Gewerkschaft vermitteln. Das wäre zumindest die erste Anlaufstelle. Die GEW weiß welche Richter ggf. pro AN oder zumindest unparteiisch eingestellt sind. Einfach irgendeinen Richter/RA auswählen geht zwar auch aber dann kann man gleich den des AG nehmen.
Erstellt am 02.12.2010 um 20:59 Uhr von DrHouse
rkoch,
wieso ist es sträflich auf den Vorschlag des AG n i c h t einzugehen?
Erkläre mir das bitte mal.
Danke.
Erstellt am 03.12.2010 um 08:58 Uhr von rkoch
> wieso ist es sträflich auf den Vorschlag des AG n i c h t einzugehen?
OK, ich merke grade das die Zeile wegen fehlender Details nicht gerade aussagefähig ist....
Ich meine: Wenn man selbst keinen adäquaten Vorschlag hat, also keine irgendwie "bedeutende" oder "kompetente" Person (ein Richter ist da i.d.R. die erste Wahl! Da kommt man eigentlich nur noch mit einem anderen Richter oder wichtigen Politiker dagegen an: Ich würde Frau Merkel vorschlagen :-) ), geht das Ding nach hinten los, da bei NICHTEINIGUNG das ARBEITSGERICHT den Vorsitzenden bestimmt, §76 (2) BetrVG. Das wird dann in der Regel vom AG vorgeschlagene Richter sein. Rate mal wie pro AN dieser vom ArbG eingesetzte Vorsitzende eingestellt sein wird wenn der BR ihn abglehnt.... Eine Krähe hackt im dem Bereich der anderen kein Auge aus. Man könnte dann zwar die unparteilichkeit bezweifeln - aber das nutzt in der Situation nüschte. Dann viel Spaß bei der zu leistenden Überzeugungsarbeit!
Erstellt am 03.12.2010 um 14:37 Uhr von Noris
Hey Blitz,
an Eurer Stelle würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Beratung und der Vertretung in der Einigungsstelle beauftragen. Dieser Anwalt wird mit Sicherheit die Verhältnisse vor Ort kennen und einen eher arbeitnehmerfreundlichen Richter als Vorsitzenden vorschlagen. Euer ArbGeb. wird sich genau diesen Rat eines Anwalts schon längst geholt haben. Dann einigt man sich in der Regel auf einen Dritten.
Ich kann Euch nur dringend zum Gang zum Rechtsanwalt raten.
PS: alles was die Einigungsstelle teurer macht ist immer ein gutes Argument um den ArbGeb. doch noch zum Einlenken zu bringen.
Norbert