Erstellt am 19.10.2021 um 07:43 Uhr von celestro
Du hast ja schon richtig gesagt, dass Datenschutz kein Thema sein kann, weil der BR die Daten ja nur im Rahmen seines “Jobs” verarbeitet.
Und nicht irritieren lassen. Der BR muss nicht nachweisen, dass er ein Recht auf die Daten hat, sondern der Arbeitgeber soll EUCH aufzeigen, aufgrund welcher Vorschrift er Euch diese Information vorenthalten darf.
Erstellt am 19.10.2021 um 12:10 Uhr von ganther
celestro
mit Deiner Aussage zum Datenschutz "fremdel" ich etwas. Ich glaube ich weiß was du meinst, aber das BAG hat in einigen Entscheidungen der letzten Zeit doch die Latte für den BR ein wenig angehoben. Da war das Urteil 1 ABR 51/17, dass insbesondere in Hinblick auf hochsensible Daten Grenzen (haben wir hier so nicht) gesetzt hat. Aber auch in 1 ABR 7/20 hat das BAG darauf hingewiesen, dass es Grenzen gibt. Nach § 80 BetrVG sind dem BR zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Es muss also ggf. die Erforderlichkeit dargelegt werden. Das ist hier sicher total einfach, aber der BR muss es erst mal machen.
@Eisfee
Und bei Löhne und Gehältern war das BAG in dem Urteil 1 ABR 7/20 schon sehr deutlich. Da kommt das Gremium selbst mit seinem Informationsrecht an seine Grenzen. Daher empfehle ich das Lesen des Urteils, da es die Möglichkeiten, aber auch Grenzen aufzeigt
Erstellt am 19.10.2021 um 12:17 Uhr von Relfe
(BAG vom 9. April 2019, Az. 1 ABR 51/17).
https://www.humanresourcesmanager.de/news/datenschutz-betriebsrat-personenbezogene-daten.html
dem Betriebsrat sind alle notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, wenn er sie für die Beurteilung benötigt.
Und nach o.g. Urteil des BAG muss der BR dieses ggf. auch begründen.
allerdings ist das im o.g. Fall meiner Ansicht notwendig auch die Personaldaten zu wissen, um den Plan vernünftig beurteilen zu können.
Erstellt am 19.10.2021 um 13:04 Uhr von ganther
genau das war der Hinweis den ich auch geben wollte :)
Erstellt am 20.10.2021 um 07:29 Uhr von xyz68
Und jetzt mal als advocatus diaboli:
Benötige ich zur Überprüfung der Dienstpläne den Namen des Mitarbeiters?
Für die formelle Überprüfung (Einhaltung Ruhezeiten, ausreichend geplante Stunden, um nicht ins Minus zu kommen) wahrscheinlich nicht.
Um zu prüfen ob vorhandene Atteste (z. B. MA darf nicht in der Nachtschicht eingesetzt werden)eingehalten werden, kann man auch eine Liste der Personalnummern bekommen, die solchen Einschränkungen unterliegen und diese dann abgleichen.
Um zu prüfen, ob der Dienstplan auch der Realität entspricht, ja, da wären die Namen hilfreich und wohl auch notwendig.
Und jetzt darf man mich steinigen.
PS.
Unser Arbeitgeber betrachtet uns als Teil des Betriebes und natürlich bekommen wir Personallisten und auch Schichtpläne mit Nennung des Namens. Es mag ja viel Diskussionen geben, aber das Fass haben sie noch nicht aufgemacht.
Erstellt am 20.10.2021 um 12:46 Uhr von ganther
also BR würde mir schon mal einfallen, warum ich auch die Namen brauche: ich will mit Kollegen reden die in Schicht xy besonders häufig eingesetzt sind... wie ist die Belastung Richtung WE.... also man kann schon Gründe finden. Gerade wenn ich auch die Situation im Betrieb kenne fällt mir bestimmt was ein. Dass dein AG die Diskussion zum Datenschutz nicht führt ist aus seiner Sicht sträflich. Dass er ein Handlungsfeld hat ist seit der DSGVO greifbar und nun mit §79a BetrVG auch völlig klar. Einfach nur zu sagen, der BR ist Teil des Betriebes oder er ist kein Dritter ist völlig überholt. Das zeigen eben auch die neuen Urteile vom BAG und die Landesdatenschützer haben sich das inzwischen auch schon auf die Agenda geschrieben. War letzten bei einem Seminar mit einem Landesdatenschützer, der berichtet hat, dass es bei ihnen einen Strauß an Verfahren gegen Unternehmen gibt. Anzeigen von MA die den Umgang des BR mit Daten bemängelt haben (keine Zweckbindung, kein Löschung, keine dokumentierten Verfahren etc.) Er sprach von einer 3stelligen Anzahl von Verfahren, die aus seiner Sicht auch meistens zu Bußgeldern führen werde, da schon die einfachsten Standards vom BR nicht dokumentiert sind (auch Stichwort Verarbeitungsverzeichnis), es keine Konzepte gibt, der Datenschützer nicht hinreichend eingebunden ist, Selbstanzeigen fehlen etc. Da schlummert was....