Feiertagsfrei - Wie bei Überprüfungen von Dienstplänen erkennbar?
Hallo, bin seit 2006 freigestellte Betriebsrätin. Meine Frage Wie kann ich bei Überprüfungen von Dienstplänen erkennen, ob Mitarbeiter wegen eines Feiertags frei haben oder aus anderen Gründen frei haben ? Wir haben noch den BAT. Gruß Elke
Community-Antworten (5)
15.11.2007 um 14:24 Uhr
@Elke Nay Es muss ja nur "IRGENDEIN TAG" frei sein und nicht "EIN TAG". Demnach geht auch der Samstag oder der Sonntag.
15.11.2007 um 15:54 Uhr
@Elke Nay wenn es der Feiertag ist muss es doch ein Tag mehr als das normale "Frei"sein. Obwohl wenn gar nichts vermerkt wird, und der Ma taucht nur nicht mehr auf dem Dienstplan auf, kann es auch andere Gründe haben. HM...
15.11.2007 um 16:00 Uhr
@elke lies mal nach : BAG Urteil zum "Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen" vom 13.07.2006 - 6 AZR 55/06; die Ausführungen zur Urteilsbegründung können zum Verständnis der Regelung in § 11 ArbeitsZeitG beitragen;
15.11.2007 um 22:55 Uhr
. . . bei einem ordentlich geführten Dienstplan sollte es eigentlich in der Spalte darunter vermerkt sein, wofür der freie Tag ist. Ansonsten kann man es nur daraus ableiten, welcher Ausgleich zuerst nach BAT gegeben werden muss (da gibt es bestimmte Fristen - habe ich jetzt nicht so parat, z.B. Ausgleich für Sonntagsarbeit innerhalb 2 Wochen, Ausgleich für Feiertagsarbeit innerhalb 4 Wochen usw.) Also ist der erste freie Tag derjenige, welcher als erstes dran ist. Schwierig wirds dann, wenn ich auch noch nachsehen muss, ob nicht eventuell vor einem halben Jahr geleistete Überstunden fristgemäß fällig werden könnten. Unsere PDL hat sich lange geweigert, das drunter zu vermerken, weil dadurch auch für jeden MA mehr Transparenz entsteht. Als wir sie jedoch darauf hingewiesen haben, dass wir das gern auseinanderklambüsern, die Kolleginnen jedoch dann für die Zeit in der Pflege fehlen, hat sie ihren Widerstand fix aufgegeben.
15.11.2007 um 23:03 Uhr
P.S.: Am besten eine BV über Regeln für die Erstellung von Dienstplänen abschliessen, da kann dann drin stehen, dass die freien Tage entsprechend zu kennzeichnen sind. Es gibt da auch ein sehr schönes hilfreiches Buch "ABC der Dienstplangestaltung", in dem alles detailliert beschrieben wird. P.P.S.: . . . und sollte der/die Chef/in meinen, dass Du das doch bitteschön allein machen sollst, weil Du ja schließlich dafür freigestellt bist - ist nicht! Du bist schließlich nicht freigestellt, um den Bockmist aufzuarbeiten, den andere verzapfen mit ihrer fehlenden Kennzeichnung. Da brauchst Du leider, leider Hilfe von den anderen BR- mitgliedern und die fehlen dann zu Deinem übergroßen Bedauern an ihrem Arbeitsplatz.
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