Erstellt am 22.11.2010 um 11:50 Uhr von knorr
Hallo Edmond,
er kann natürlich nicht zur Sitzung kommen, dann könnt ihr aber auch kein Ersatzmitglied einladen.
Ganz korrekt ist das nicht, BR-Arbeit geht lt. BetrVG immer vor der "regulären" Arbeit.
Erstellt am 22.11.2010 um 14:09 Uhr von pfeilenbogen
Die Antwort ist NEIN, man kann nicht ruhen lassen. Es besteht die Pflicht/Mandatspflicht. Extremer termindruck ist auch kein Verhinderungsgrund. Es ist das Problem des AG hier für Abhilfe = mehr Personal Sorge zu tragen. Der BR hätte hier die Pflicht auf den AG zuzugehen und auf Abhilfe, also ggf. Einstellungen auch befristet oder auch Leiharbeitnehmer hinzuwirken.
Es darf eigentlich auch wegen der Wahrnehmung der BR-Arbeit nicht zu Mehrarbeit bei dem Koll. (BRM) oder den anderen Koll. kommen. Also Koll. müssen ggf. Mehrarbeit leisten weil BRM sein Mandat wahrnimmt. Daraus könnte Druck der Koll. auf das BRM kommen/ ausgelöst werden. Dieses könnte man dann als Behinderung der BR-Arbeit auslegen. Der AG müsste also eigentlich hier für mehr Arbeitnehmer Sorge tragen.
Im Ergebnis müssten also AG für die Zeiten (Std.) welche für Mandatsaufgaben benötigt werden entsprechend mehr Personal einstellen.