Erstellt am 05.03.2015 um 17:19 Uhr von moreno
Neuwahl ! Oft wollen die Stellvertreter gar nicht den Vorsitz machen :-)
Erstellt am 05.03.2015 um 17:22 Uhr von Pjöööng
Der Vorsutzende muss neu gewählt werden, der Stellv nicht. Falls aber der alte Stellv zum neuen Vorsutzenden gewählt wird, wäre auch ein neuer Stellv zu wählen.