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Termin für BR-Sitzungen

A
angiuli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo brauche mal wieder Euren Ratschlag. Wir haben in diesem Jahr neu gewählt und sind jetzt ein 5-köpfiger BR. Da die BR-Mitglieder aus verschienden Bereichen sind, sprich im Schichtdienst tätig, und ich eine Verwaltungskraft in Teilzeit, haben wir unsere BR-Sitzungen seit jeher auf 16.00 Uhr gelegt und zwar einmal im Monat. Dieser Termin liegt außerhalb meiner persönlichen Arbeitszeit. Freizeitausgleich habe ich bisher nicht genommen, die zusätzl. BR-Zeit wurde bezahlt. Dies soll nun alles nicht mehr sein. Wir wurden aufgefordert unsere BR-Sitzungen in die Mittagszeit zu legen. Sollten wir dazu nicht bereit sein, sollen wir mit Bekanntgabe des Termins für die Sitzungen gleich mitteilen wann wir für die aufgewendete Zeit den Freizeitausgleich wünschen. Ich möchte auch betonen, dass wir kein eigenes BR-Büro haben, sondern einen allgemeinen Besprechungsraum zugwiesen bekommen haben. Als Drucker steht uns nur der zentrale Drucker in der Verwaltung zu. Als PC nutzen wir einen Laptop, der jedesmal aufgebaut werden muss. Von daher halte ich die von uns getroffene Regelung außerhalb der normalen Geschäftszeiten unsere Sitzungen abzuhalten für legitim. Ich weis, was das BetrVG aussagt, jedoch habe ich ein Problem damit aufgewendete Zeit als BR-Vors. in Freizeit auszugleichen. Es würde eine Menge Arbeit liegen bleiben, es gibt keine Vertretung. Wie ist Eure Meinung dazu?

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Community-Antworten (6)

M
Moore

10.09.2010 um 20:33 Uhr

Hallo Angiuli, Ich weiss zwar nicht, wie euer Beztriebsklima ist und wie die Zusammenarbeit mit der GL funktioniert. Es sieht aber für mich so aus, als ob die GL nur auf Zeit spielt euch wuschig zu machen. Auf Zeit spielen bedeutet, dass ihr euch mit belanglosem Zeug beschäftigen sollt, um für die Kollegen keine Zeit habt etwas zu erarbeiten. IHR legt den Zeitpunkt eurer BR-Arbeit fest und nicht der AG. Du hast ihn nur rechtzeitig zu unterrichten und er sich danach zu organisieren. BR-Arbeit geht vor. Da du ein Problem damit hast, die aufgewendete BR-Zeiten wieder abzubummeln, ist es doch zweckdienlich einmal ordentlich "reinen Tisch " zu machen, indem Ihr euch einen ausgestatteten BR-Raum mit Hilfe des Arbeitsgerichtes zuweisen lasst. PC, Drucker, Fax und einen unabhängigen unkontrollierten Telefonanschluss, der auch nicht über den Einzelverbindungsnachweis nachverfolgbar ist. Ich spreche aus eigener Erfahrung: Ihr müsst von vornherein struktuiert handeln, nicht zu viele Aufgaben auf einmal. Sonst besteht die Gefahr, dass Ihr euch verzettelt. Viel Erfolg mit dieser soooo großen Aufgabe. P.S. EURE BIBEL IST DAS BETR.VG MfG Moore

P
pfeilenbogen

10.09.2010 um 20:45 Uhr

angiuli

§ 37 gilt für BR-Aufgaben, welche AUS BETRIEBLICHEN GRÜNDEN außerhalb der Arbeitszeit erfolgen müssen?

Müssen diese hier aus betrieblichen Gründen außerhalb erfolgen? Hierbei auch beachten, dass Mandatsaufgaben Vorrang haben vor der sonstigen Arbeit! Notfalls die Schichtarbeit vorzeitig beendet oder später begonnen werden kann!

Q
qwert

10.09.2010 um 20:50 Uhr

Dann liegen sie ja immernoch aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit. Die Zeit der Freistellung kriegt der BR nach §37(2) bezahlt und die Zeit außerderhalb der Arbeitszeit nach Absatz 3.

Damit hat der AG jedenfalls nix gewonnen.

A
angiuli

10.09.2010 um 21:06 Uhr

Danke Moore für deine Antwort. Wir arbeiten jetzt im 4. Jah als BR und werden immer noch mit schöner Regelmäßigkeit ignoriert. Mein Gedanke ist eigentlich auch in Richtung "jetzt nehmen wir uns einen Anwalt" zu Beratung. Wird das Klima sicherlich nicht besser machen aber vielleicht reinigt es ja auch den Umgang mit uns, als BR,.

M
Moore

10.09.2010 um 21:32 Uhr

Ich mag es nur ungern sagen, aber die meisten AG kanst du nur "erziehen" indem du Kosten produzierst. Suche dir Themen und Aufgaben aus dem BetrVG in denen bei Einigungsschwierigkeiten mit dem AG die EINIGUNGSSTELLE schlichtet. Das ist erfahrungsgemäß sehr teuer. Die Einigungsstelle ist für den AG ein Rotes Tuch. MfG Moore

I
Immie

10.09.2010 um 22:57 Uhr

@angiuli Also erst einmal... wann ihr eure Sitzungen macht ist erst mal euer Bier. Das dein Arbeitgeber dir sagt, teile mir mit wann du abfeierst ist legitim. Und du solltest dieser Aufforderung auch nachkommen, sonst kann es dir passieren, das er die Stunden nicht mehr zahlt. ... Es würde eine Menge Arbeit liegen bleiben, es gibt keine Vertretung.... ist dann wiederum nicht dein Problem.

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