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BR-Sitzung - wer darf Termin verschieben?

P
Püppchen
Jan 2018 bearbeitet

Nach Festlegung innerhalb des BR haben wir jeweils am letzten Dienstag im Monat unsere ordentliche BR-Sitzung. Auf grund terminlich gebundener Arbeit wollte der BR-Vorsitzende die Sitzung um zwei Wochen verschieben, mit dem auch alle einverstanden waren. ABER: Ein normales BR-Mitglied hat dringenden Gesprächsbedarf und möchte die Sitzung trotzdem durchführen. Darf er das und wie sollen wir vorgehen? Darüber hinaus fehlen uns derzeit auf Grund von Dienstreisen und Krankheit 1 weiters normales Mitglied sowie zwei Ersatzmitglieder.

5.09102

Community-Antworten (2)

B
Bergmann

26.02.2007 um 12:22 Uhr

@ Püppchen ,

BetrVG §29 Einberufung der Sitzungen

(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen........,wenn dies ein Viertel der Mitglieder des BR´s oder der AG beantragt .

Ist der eine BR ein Viertel ??

W
Waschbär

26.02.2007 um 16:02 Uhr

Bergmann,

die frage ist, kann man eine BR Vieteln oder nur Teilen und wen ja , wer darf das ,ist ein Einfacher Beschluss nötig oder ist gar eine Abstimmung in der Belegsachft erforderlich ?

Und warum habe ich nur flausen im Kopf ...

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