Erstellt am 26.02.2007 um 11:22 Uhr von Bergmann
@ Püppchen ,
BetrVG §29 Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen........,wenn dies ein Viertel
der Mitglieder des BR´s oder der AG beantragt .
Ist der eine BR ein Viertel ??
Erstellt am 26.02.2007 um 15:02 Uhr von waschbär
Bergmann,
die frage ist, kann man eine BR Vieteln oder nur Teilen und wen ja , wer darf das ,ist ein Einfacher Beschluss nötig oder ist gar eine Abstimmung in der Belegsachft erforderlich ?
Und warum habe ich nur flausen im Kopf ...