Erstellt am 08.10.2005 um 11:59 Uhr von Ronny
Hallo Sille
Wenn du §§29 und 30BetrVg beachtet hast,gibt es keinen Grund auch für Ersatzmitglieder nicht zu der BR- Sitzung zu erscheinen.Sie haben die gleichen Rechte aber auch Pflichten.Eine andere Sache ist,ob diese Ersatzmitglieder darüber informiert sind.
Hier ein Vorschlag:
Ihr beschließt eine Geschäftsordnung für den BR,an diese haben sich alle BR Mitglieder und Ersatzmitglieder zu halten,da könnt ihr den Punkt Teilnahme an BR Sitzungen mit aufnehmen.Ihr ladet dazu alle Ersatzmitglieder mit ein,somit sind alle informiert, auch darüber das sie sich zu entschuldigen haben,wenn sie verhindert sein sollten obwohl es ihre Arbeitszeit ist. Vermutlich muss man ihnen auch erklären warum die Teilnahme so wichtig unter Einbeziehung von §33BetrVG.
ist.
Erstellt am 08.10.2005 um 20:36 Uhr von Soisses
Sie wollen die Teilnahme an BR-Sitzungen per Geschäftsordnung regeln?
Da haben Sie doch gar keinen Regelungsbefugnis!
Erstellt am 09.10.2005 um 13:58 Uhr von Ronny
Antwort an Soisses
Das der BR Sitzungen abhält steht nicht nur im Gesetz,sondern hat auch gute Gründe.Der BR als ganzes hat,die Betonung liegt auf ,,hat ",zu den verschiedensten Angelegenheiten Stellung zu beziehen und Entscheidungen zu treffen.Das geht jedoch nur ,wenn man insgesamt sich dabei austauscht,diskutiert und gemeinsam Entscheidungen trifft.Die BR Sitzung ist daher keine lästige Pflicht,sondern mit die wichtigste Institution der betrieblichen Mitbestimmung und die Grundlage aller Betriebsratstätigkeit. Grundsätzlich gehört jedes BR- Mitglied oder wenn es im Sinne des BetrVG
verhindert ist,das Ersatzmitglied auf jede Sitzung.Im § 36 BertVG sind Regelungen durch BR-Beschluss möglich.
Im übrigen bin ich der Auffassung, auch Ersatzmitglieder müssen frühzeitig mit ins Boot genommen werden,damit Sie wissen was im Falle ihres nachrückens für Pflichten und Rechte auf sie zukommen.
Wie wäre es übrigens,wenn sie sich mehr mit Vorschlägen in das Forum einbringen würden, denn was ich so nachlese ist immer nur gegen statt hilfreich zur Seite zu stehen.
Erstellt am 09.10.2005 um 21:05 Uhr von Soisses
Frau oder Herr Ronny,
leider kann man nur "gegen" solche wirren Beiträge wie den Ihren sein. Da ist nichts mehr mit "hilfreich zur Seite stehen".
Die Regeln zur Teilnahme an BR Sitzungen sind abschliessend im BetrVG geregelt, da können Sie nichts per Geschäftsordnung regeln!
Erstellt am 10.10.2005 um 16:07 Uhr von Ronny
Hallo Soisses
Sie könnten ja wirklich mal helfen,wenn sie den §..
dazu hier auch mit aufführen.
§36 BetrVG
Der Erlass einer Geschäftsordnung ist wegen ihrer Bedeutung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der BR-Tätigkeit durch eine Sollvorschrift aufgegeben.
Wegen der Bedeutung der Geschäftsordung und aus Gründen der Rechtssicherheit bedarf ihr Erlaß der absoluten Mehrheit im BR und der Schriftform.
Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die Ordnung der internen Geschäftsführung,insbesondere der Sitzungen des BR.Sie darf nur von §§26-41 BetrVG nicht abweichen.
Weiter kann die Geschäftsordnung höhere Regelungen über die Organisation des BR und die Art der Erfüllung seiner Aufgaben regeln.
Sie sehen,da geht schon so einiges zu regeln bevor man andere Maßnahmen unternimmt.Deshalb sollte oder muß,da ja Sollvorschrift,auch jeder BR vorallem auch neu gewählte Betriebsräte sich gleich daran
machen.Das ist für spätere Konflikte nötig und für den BR sehr nützlich.Ist alles abgeschlossen ist dem AG und auch den Ersatzmitgliedern eine Kopie auszuhändigen und jeder hat sich daran zu halten so fern alle anderen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
Wenn sie jetzt immer noch nicht deren Bedeutung erkennen können,tut es mir leid für sie natürlich.
Aber eigentlich wollten wir doch anderen helfen.
Oder?
Für mich ist dies jetzt erledigt,es sei denn sille hätte
noch Fragen zu diesem Thema!
Erstellt am 10.10.2005 um 20:47 Uhr von Soisses
Fru oder Herr Ronny,
es hat doch keinen Sinn einfach irgendwelche Dinge aus den Tiefen des Internets, noch dazu ohne Quellenangabe, zu kopieren, nur weil dort das Stichwort "Geschäftsordnung" steht.
Das Geschäftsordnungen Sinn machen können möchte hier nirmand in Abrede stellen.
Ihr Vorschlag hingegen die Teilnahme von Ersatzmitgliedern an den Sitzungen per Geschäftsordnung zu regeln ist Blödsinn!