Hallo, ich habe eine Frage. Ich arbeite in einer Stiftung (aber keine Supermarktkette! ;-) ). Nach der Stiftungssatzung wird eine Mitarbeitervertretung gewählt, die aber nicht die gleichen Rechte wie ein BR hat. Nun hat unsere Firma vor einiger Zeit eine andere Firma zugekauft, bei der es einen BR gibt. Der muss zu bestimmten Themen gehört werden, unsere Mitarbeitervertretung wird dann mal "bei Gelegenheit" in Kenntnis gesetzt... Jetzt frage ich mich, ob es Regelungen gibt, dass es in Stiftungen keinen Betriebsrat geben kann, wenn es eine Mitarbeitervertretung gibt o.Ä. oder ob eine Betriebsratsgründung möglich wäre. (Grundsätzlich bin ich ja ganz froh in einer Stiftung zu arbeiten; wir können bspw. nicht einfach feindlich übernommen werden, aber der Umgang mit der Mitarbeitervertretung nervt mich derzeit etwas. Auch ansonsten ist unser AG nun eher kein "Ausbeuter", ich arbeite gern dort, aber auch hier ist eben nicht alles Gold was glänzt.) Es würde mich freuen, wenn mir bei diesem Thema jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
EHerb