wir stehen vor einer neuen BR Wahl, das der bestehende 7-BR zurück getreten ist.
Bei unserer Betriebsgröße sind 7 BRM erforderlich.
Zur Zeit sind es gerade mal 7 KollegInnen, die sich zur Wahl stellen. Dies würde aber bedeuten, es gäbe keine Ersatzmitglieder. Vermutlich werden sich keine weiteren KollegInnen auf die Vorschlagsliste(n) eintragen...
Frage: Ist es möglich, nur einen 5er BR zuwählen, damit zumindestens noch 2 Ersatzmitglieder abrufbar wären?
Greift hier sinngemäß der §11 BetrVG?