Erstellt am 14.07.2010 um 06:37 Uhr von Forentroll
1. Natürlich verstößt das gegen das Arbeitszeitgesetz.
2. Das kommt darauf an. Gelten die gesetzliche Regelung dann nein. Gibt es eine tarifliche Regelung dann kommt es darauf an, was da steht. Es gibt Tarifverträge, da stehen sehr kurze Fristen von z. B. 3 Monaten in der Chemie.
Erstellt am 14.07.2010 um 08:22 Uhr von rkoch
Grundsätzlich ist der AG, wenn er eine Leistung ohne Widerspruch entgegengenommen hat auch zur Gegenleistung verpflichtet. Die Argumentation: Ich habe zwar dabei zugeschaut aber das heißt nicht, das ich es Dir erlaubt habe - widerspricht dem Vertragsrecht. Wenn einer eine Leistung entgegennimmt hat er auch die Gegenleistung zu erbringen. Insofern ist Eure Dame im Recht.
Die Sache mit der fristlosen Kündigung ist Käse!
Arbeitszeitbetrug ist definiert als "Einforderung einer Gegenleistung für eine Leistung die nicht erbracht wurde" bzw. "Absichtliche Fälschung der Arbeitszeitaufzeichung derart das eine Leistung niedergeschrieben wurde, die nicht erbracht wurde".
Die Variante "Leistung wurde erbracht, aber nicht niedergeschrieben bzw. keine Gegenleistung eingefordert" zählt in diesem Sinne nicht zum Arbeitszeitbetrug, wohl aber ggf. zu einem Vertrauensverstoß, da der AG ja auch eine Fürsorgepflicht z.B. in Bezug auf die Pausen hat, was dazu führen könnte das eine derartige Falschaufschreibung den AG in die Situation bringen könnte, das er seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. Aber das setzt wieder voraus, das der AG davon keine Kenntnis hatte. Hatte er diese, so hat er sie wieder geduldet und ist in der Schuld.
Selbst WENN es Arbeitzeitbetrug gewesen wäre, wäre die fristlose Kündigung unhaltbar, da sie innerhalb von zwei Wochen nach bekannt werden der zur fristlosen Kündigung berechtigenden Gründe ausgesprochen werden muss. Diese Frist ist mit 100%iger Garantie überschritten.
Leider kann der AG aber diese Kündigung ins Blaue hinein aussprechen - und die Dame muss dann gerichtlich dagegen angehen, wo sie wahrscheinlich Recht bekäme. Nur leider kommt es i.d.R. nicht so weit. Entweder scheuen die AN bereits das Gericht - oder die Sache wird gegen Abfindung beendet. Insofern muss die Dame selbst entscheiden ob sie das Risiko dieser Kündigung auf sich nimmt.
Erstellt am 19.07.2010 um 16:06 Uhr von Peacemaker
Erstmal danke schön. Aber so richtig weiss ich noch immer nicht wie wir weiter vorgehen sollen. MA will auf jedenfall das Wir als Betriebsrat aktiv werden.
Gibt es irgendwelche Gesetze die ich als Grundlage nehmen könnte auser Arbeitszeitgesetz???
Erstellt am 19.07.2010 um 16:47 Uhr von Petrus
Vielleicht solltet ihr euch mal damit befassen, dass euch bei der Dienstplangestaltung ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Und einen Dienstplan, der die gesetzlichen Pausen nicht vorsieht oder massiv Minusstunden plant, würde ich als BR nicht genehmigen...
Ansonsten drängt sich hier das böse Wort "Mobbing" auf. Damit ihr das richtig beurteilen könnt, muss natürlich erstmal ein BRM entsprechend geschult werden.
Hier die Gewerkschaft (samt deren Öffentlichkeitsarbeit) ins Boot zu holen, kann auch nicht schaden...
Parallel dazu kann sich die Kollegin ja mal schlau machen, ob eine Schwerbehinderung vorliegen könnte.
Erstellt am 20.07.2010 um 10:04 Uhr von rkoch
> MA will auf jedenfall das Wir als Betriebsrat aktiv werden.
Die Frage ist, in welchem Punkt sollt ihr aktiv werden?
Die Frage der 35 Stunden?
Die Frage der Kündigung?
Wir sind hier leider im Individaulrecht, und da hat der BR nicht viele Eingriffsmöglichkeiten. Den richtigen Weg hat die Dame bereits beschritten. Der BR kann bestenfalls vermittelnd eingreifen, bzw. seine MBR wahrnehmen um eine Regelung (BV) zu schaffen, die derartige
"Missverständnisse" für die Zukunft ausschließt. z.B. indem geregelt wird, das der AG der Leistung von zusätzlichen Gleitzeitstunden unverzüglich unterbinden muss, wenn er diese nicht wünscht - das ist zwar grundsätzlich so, ist aber in keinem Gesetz so formuliert. Insofern kann es nicht schaden wenn es in einer BV so klar formuliert ist. Vielleicht kann man auf diesem Weg auch mit dem AG einen Kuhhandel machen bzgl. dieses Falles. So nach dem Motto: Wenn Du die Sache beilegst, können wir eine Regelung in Deinem Sinne machen.....
Die Frage des neuen Dienstplanes?
Die hat Petrus schon korrekt beantwortet. Bis auf ein Detail: Die ANin sollte schriftlich den AG darauf hinweisen, das sie vertraglich verpflichtet und berechtigt ist X Stunden zu arbeiten. Der Dienstplan sieht aber nur Y Stunden vor. Sie bittet den AG den Dienstplan zu korrigieren und bietet ihre Arbeitsleistung an.
Sollte der AG in der Sache mit dem Abzug der zuviel geleisteten Stunden nicht Recht bekommen, kommt er, wenn er das Angebot der Dame ausschlägt, in Annahmeverzug. Das wiederrum bedeutet, das er zur Lohnzahlung verplichtet ist, obwohl die Dame diese Stunden nicht geleistet hat.
Erstellt am 20.07.2010 um 14:07 Uhr von Peacemaker
So erstmal wieder vielen vielen Dank für die Antowrten.
Heute hatte ich dann jetzt ein Gespräch mit der Abteilungsleiterin und einer weiteren Dame aus der Abteilung weil ich mir die Geschichte mal in der version anhören wollte. Hierbei stellte sich ganz klar heraus, das zum Einen die MA wohl immer wieder Stunden falsch notiert haben muss. (Sie ist der festen Meinung das wenn sie 10 minuten früher anfängt weil Abteilung übergen wird oder Kasse eingezählt wird kein Geschäftsinteresse mehr vorliegt. Im gesamten Kaufhaus, also auch bei uns im Lebensmittelbereich wird dies auch so geregelt, das erst 8:00 Uhr als offizielle Arbeitszeit gilt und nicht 10 vor 8. Desweiteren, wurde auch geschildert das AG sehr wohl auf das Schreiben der Anwältin antworten wollte, dies aber erst beim 5 Versuch geschafft hat, weil Anwältin nie erreicht wurde. Desweiteren wurde auch das mit der Pause so geschildert, das MA immer nur noch 25minuten bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden geschrieben wurde. Darauf wurde MA aufmerksam gemacht und hingewiesen, das sie in Zukunft wieder eine halbe Stunde machen solle. Dann kommt noch hinzu das MA die Stunden wohl das Ganze Jahr falsch notiert habe denn die beiden kranken Kolleginen fehlten 2009 beide nicht länger als 8 Wochen. Für mich ergibt sich somit ein ganz anderes Bild als nach der Erzählung der MA.
Erstellt am 20.07.2010 um 18:45 Uhr von Peacemaker
MA möchte das wir den AG auffordern, ihr die abgezogenen 35 Stunden wieder gutzuschreiben. Weiss leider nur nicht wie und was wir da jetzt genau tun sollen. Denn ich denke da der Ganze Vorfall schon im April gewesen ist(Sprich da wurden ihr die Stunden abgezogen)wird der Chef uns genau das mit den Fristen wieder als Gegenargument bringen.