Erstellt am 18.06.2010 um 18:32 Uhr von sueton
Hallo!
Käme denn § 7 ArbZG für Euch in Frage ? Ansonsten scheiden sich da ein wenig die Geister. Normal gerät der AG in Annahmeverzug,wenn die AN da sind , er sie aber nach Hause schickt,ergo müssen die Stunden entlohnt werden. Du schreibst ja 'sollen',also nach Weisung.
Erstellt am 18.06.2010 um 20:45 Uhr von rosasteak
bloody,
warum stimmst du solchen Dienstzeiten zu ?
du solltest dich mal mit den Mitbestimmungsrechten bezüglich der Arbeitszeiten beschäftigen
Erstellt am 18.06.2010 um 21:38 Uhr von sueton
@rosasteak. Hallo!
Nicht gleich schimpfen:-).Ich geniesse bestimmt keinen AGfreundliche Ruf,aber auch ein BR kann,muss und sollte sich gelegentlichen innerbetrieblichen Erfordernissen anpassen,noch dazu,wenn für die Kollegen keine Nachteile entstehen.Nebenbei gesagt:Nach dem ArbZG sind noch ganz andere Dinger drin!
Erstellt am 18.06.2010 um 21:45 Uhr von Immie
Also ich komme da auf 8,5h Ruhezeit...
das geht gar nicht.
@Sueton
Hallo? Klar, der BR drückt alle Augen, inklusive Hühneraugen, zu...
und das Gewerbeaufsichtsamt freut sich:-)
Erstellt am 18.06.2010 um 21:54 Uhr von rosasteak
@ souterain
ich glaube kaum, daß es dienstplantechnisch keine andere Möglichkeit gibt außer zu planen wie angegeben
abgesehen davon, ob es gesetzlich zulässig wäre (es gibt -zig Ausnahmen im ArbZG und/oder Tarifverträgen, schon klar)
ist es ja gerade die Aufgabe eines BR, wenn es ihn schon gibt,
derartige Missstände zu verhindern
und nicht dem AG mit "innerbetrieblichen Erfordernissen" nach dem Mund zu reden
außerdem kümmert sich ja bloody schon
er weiß bloß noch nicht genau wie er es anstellen soll
dabei sollten wir ihm helfen...........
Erstellt am 19.06.2010 um 14:43 Uhr von sueton
@Immie!
Wenn die AN um 19:30 Uhr gehen und 06:30 Uhr wieder da sind,komme ich auf exakt 11 Stunden - und davon sogar noch 2,5 h bezahlt - n.m.E. geht das aber sowas von... .
@'pinkyschnitzel'
Auf jedem halbwegs sauberen Blidschirm sollte mein Nick problemlos erkennbar sein!
Es ist auch Pflicht des BR,die Arbeitsplätze der Kollegen/innen zu sichern - wenn da eine Maßnahme zur flexiblen Arbeitszeit dazu gehört:Why not? Wenn das für Euch AGfreundlich klingt,dann kann ich Euch nur Erfolg wünschen beim Ankommen in der Realität - irgendwann,hoffentlich,vielleicht...
P.S.@immie-schau mal nach dem roten Wort 'Ruhezeit'.(in der Fragestellung Nr.2)
Erstellt am 19.06.2010 um 15:30 Uhr von Immie
@sueton
...Wenn die AN um 19:30 Uhr gehen ...
Wo hast du das denn her?
In der Frage steht 22h.
Erstellt am 21.06.2010 um 00:28 Uhr von sinnderfrau
mal auf die Frage zurückkommend:
der An muss zwar nicht die Arbeit aufnehmen aber Geld gibt es keines
Erstellt am 21.06.2010 um 10:09 Uhr von BloodyBeginner
@rosasteak
Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, aber halt die Mehrheit im BR.
Allerdings haben wir als BR den Arbeitgeber auf die 11 Stunden Ruhezeit hingewiesen.
War allerdings etwas kurzfristig der Antrag etc., so dass das beim entsprechenden Verantwortlichen wohl nicht mehr angekommen ist.
Um es nochmal konkreter zu formulieren:
Die Leute arbeiten normalerweise in Schicht, aber am besagten Tag haben sie um 6:30 Uhr angefangen, nachdem sie am Tag zuvor bis 22 Uhr gearbeitet haben.
Da leider bis jetzt keine Antwort auf meine Fragestellung gekommen ist, versuche ich mir das was ich mal irgendwo bezüglich Ruhezeit 11 Stunden früher gehen aus Dem Hirn zu ziehen:
Also: ich meine mal in etwa sowas gelesen zu haben:
Kann die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Schichten nicht eingehalten werden so darf der Arbeitnehmer entweder die zuvorhergehende Schicht früher verlassen oder die nachfolgende Schicht später beginnen, so dass die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird ohne Entgeltminderung des Arbeitnehmers. Die verlorengehende Zeit geht zu Lasten des Arbeitgebers.
Leider konnte ich im Internet nichts vergleichbares mehr finden.
Ich selbst habe allerdings vor Jahren schon einmal nach diesem Grundsatz nachdem ich es gelesen hatte und Vorarbeiter war einen Kollgegen dementsprechend früher nach Hause geschickt.
Erstellt am 21.06.2010 um 12:10 Uhr von Wetzlaf
Immie hat sie dir gegeben:
das geht gar nicht.
§5 ArbZG
Erstellt am 21.06.2010 um 12:23 Uhr von BloodyBeginner
Und kann dies jemand bestätigen bzw. verneinen.
Aussage §5 ArbZG hilft mir nicht gerade weiter.
Nochmals, das war meine Aussage/Frage:
>>Also: ich meine mal in etwa sowas gelesen zu haben:
Kann die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Schichten nicht eingehalten werden so darf der Arbeitnehmer entweder die zuvorhergehende Schicht früher verlassen oder die nachfolgende Schicht später beginnen, so dass die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird ohne Entgeltminderung des Arbeitnehmers. Die verlorengehende Zeit geht zu Lasten des Arbeitgebers.<<
Erstellt am 21.06.2010 um 15:10 Uhr von clowny
natürlich hilft § 5 ArbZG, vielleicht noch in Verbindung mit § 7 ArbZG
(weiß schon, schwierig zu lesen, aber da könnte die Ruhezeit erheblich eingeschränkt werden, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen zutreffen)
sollte keine Ausnahmeregelung vorliegen
und der BR stimmt einer derartigen Dienstplangestaltung auch noch zu
würde ich auch mal in die §§ 21,22 ArbZG schauen, bezüglich der Strafbarkeit
jetzt sei mal ehrlich : welcher AN traut sich einfach so, früher zu gehen oder später zu kommen, obwohl er vielleicht im Recht wäre ?
hier hat der BR Mist gebaut, muß man klar sagen
er hätte diesem Unsinn niemals zustimmen dürfen
Erstellt am 21.06.2010 um 15:13 Uhr von clownyjäger
clowny, es wären bezüglich der strafbarkeit die §§ 22,23 ArbZG
Erstellt am 21.06.2010 um 16:16 Uhr von BloodyBeginner
Nochmal, der BR hat als Gremium dem Umfahren zugestimmt - mit dem Hinweis an den Vorgesetzten wegen der 11 Stunden Ruhezeit zu beachten.
Dieser Hinweis hat den Vorgestzen aber wahrscheinlich nicht mehr erreicht.
Ich habe die entsprechenden Kollegen angesprochen, sie sollten wegen der 11 Stunden Ruhezeit früher gehen.
Wollten sie aber nicht, aus Angst Stunden bzw. Bezahlung zu verlieren...
Werde das ganze bei der nächsten BR Sitzung im Gremium nochmals ansprechen.
Erstellt am 21.06.2010 um 16:18 Uhr von Wetzlaf
Vielleicht muß man dir erst nicolines Schichtplanfibel um die Ohren hauen.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/index.htm
Warum genehmigt ihr solche Dienstpläne überhaupt?
Erstellt am 22.06.2010 um 00:56 Uhr von rainerw
Beschluss hin Beschluss her. Hier hat sich der BR übergeltendes Recht gesetzt und demnach ist der Beschluss schlicht und einfach ungültig. Der AG kann sich hier auch nicht heraus reden er hätte dies nicht gewusst das dies eigentlich gar nicht geht. Die Rechtslage ist hier zu eindeutig.
Mir ist da aber noch was aufgefallen. Wie kann es angehen das der Vorgesetzte mit bekommt das der BR einen Beschluss gefasst hat der dem AG erlaubt die Ruhezeit zu verkürzen, aber er bekommt den Zusatz nicht mit? Damit wäre der Zusatz ja schon ungültig wenn dieser nicht in dem Beschluss mit eingeflossen wäre. Außerdem, warum teilt ihr es dem Vorgesetzen mit? Euer einzigster Vertragspartner ist der AG. Und bei Beschlüssen und BV´s kann nur der AG das ok an den Schichtleiter weiter geben. Ein BR ist garnicht befugt dazu. Dies aber nur am Rande.
Fakt ist der Beschluss setzt sich über geltendes Recht und das ist rechtswiedrig!!
Erstellt am 22.06.2010 um 06:25 Uhr von homohopes
schatten
euer beschluß müsste lauten : wir stimmen nicht zu, weil die Zeiten gegen das ArbZG verstoßen
und nicht : wir stimmen zu, merken aber an, daß die Ruhezeit nicht eingehalten wird
da solltet ihr im Gremium echt nochmal für zukünftige Fälle darüber reden.............
Erstellt am 22.06.2010 um 15:11 Uhr von BloodyBeginner
Wurde meine Eingangsfrage hier beantwortet? Nein!
@ rainerw:
"Wie kann es angehen das der Vorgesetzte mit bekommt das der BR einen Beschluss gefasst hat der dem AG erlaubt die Ruhezeit zu verkürzen, aber er bekommt den Zusatz nicht mit?"
Wo habe ich denn das bitte sehr geschrieben?
Die Ruhezeit darf nicht verkürzt werden! Wir haben genehmigt unter Voraussetzung, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.
Übrigens: eine Antwort auf meine Frage habe ich heute im BR Büro erhalten.
Demnach gibt es sowas wie ich mal gelesen habe, dass man früher gehen darf ohne Zeit oder Lohnabzug zu Lasten des Arbeitnehmers.
Unsere Arbeitnehmer werden bei der nächsten Betriebsversammlung auch nochmal darauf hingewiesen.
Also hat sich dieser ganze für mich unnötige Thread hier erübrigt!
Erstellt am 22.06.2010 um 16:39 Uhr von Unglaube
Lass uns an deine Weishaeit teilhaben. Wo soll das stehen?
Erstellt am 22.06.2010 um 17:35 Uhr von rainerw
BloodyBeginner
Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, aber halt die Mehrheit im BR.
Allerdings haben wir als BR den Arbeitgeber auf die 11 Stunden Ruhezeit hingewiesen.
War allerdings etwas kurzfristig der Antrag etc., so dass das beim entsprechenden Verantwortlichen wohl nicht mehr angekommen ist.
Anhand dieser Ausage von Dir kann ich nichts anderes daraus schliessen das ihr dem Antrag des AG zugestimmt habt. Und dieser hat den Antrag ganz bestimmt nicht so gestellt, das explezit erwähnt wird das er die Ruhezeit durch das ermöglichen von kürzeren Schichten bei vollem Lohnausgleich einhält. Sonst hätte sich Deine Frage nicht so ergeben.
Und weiter schreibst Du, das ihr den AG darauf hingewiesen habt. Das ist ungefähr so viel wert wie Senf auf ein Marmeladenbrot.
Auch ich würde gerne Wissen auf welcher Rechtslage Du dich da berufst, denn in der Welt des www habe auch ich nichts finden können.