Folgendes: Mitarbeiter die Mittagschicht haben (14 bis 22 Uhr) sollen am nächsten Tag um 6:30 Uhr anfangen.
Also kann die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten werden.
Ich (neuer BR) weiß aber, dass ich schon mal gelesen habe, dass die Mitarbeiter auf der Mittagschicht so früher gehen dürfen, dass die Ruhezeit von 11 Stunden eigehalten wird, also um 19:30 Uhr - ohne dass sie dafür Stunden abgezogen bekommen.
Jetzt hab ich gestern überall im Internet gesucht, aber nichts darüber gefunden.
Kann jemand meine Aussage bestätigen bzw. mir ein Aktenzeichen/Gerichtsurteil oder Link dazu geben?