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Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 Schichten

B
BloodyBeginner
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes: Mitarbeiter die Mittagschicht haben (14 bis 22 Uhr) sollen am nächsten Tag um 6:30 Uhr anfangen. Also kann die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten werden. Ich (neuer BR) weiß aber, dass ich schon mal gelesen habe, dass die Mitarbeiter auf der Mittagschicht so früher gehen dürfen, dass die Ruhezeit von 11 Stunden eigehalten wird, also um 19:30 Uhr - ohne dass sie dafür Stunden abgezogen bekommen. Jetzt hab ich gestern überall im Internet gesucht, aber nichts darüber gefunden. Kann jemand meine Aussage bestätigen bzw. mir ein Aktenzeichen/Gerichtsurteil oder Link dazu geben?

4.656020

Community-Antworten (20)

S
sueton

18.06.2010 um 20:32 Uhr

Hallo! Käme denn § 7 ArbZG für Euch in Frage ? Ansonsten scheiden sich da ein wenig die Geister. Normal gerät der AG in Annahmeverzug,wenn die AN da sind , er sie aber nach Hause schickt,ergo müssen die Stunden entlohnt werden. Du schreibst ja 'sollen',also nach Weisung.

R
rosasteak

18.06.2010 um 22:45 Uhr

bloody,

warum stimmst du solchen Dienstzeiten zu ?

du solltest dich mal mit den Mitbestimmungsrechten bezüglich der Arbeitszeiten beschäftigen

S
sueton

18.06.2010 um 23:38 Uhr

@rosasteak. Hallo! Nicht gleich schimpfen:-).Ich geniesse bestimmt keinen AGfreundliche Ruf,aber auch ein BR kann,muss und sollte sich gelegentlichen innerbetrieblichen Erfordernissen anpassen,noch dazu,wenn für die Kollegen keine Nachteile entstehen.Nebenbei gesagt:Nach dem ArbZG sind noch ganz andere Dinger drin!

I
Immie

18.06.2010 um 23:45 Uhr

Also ich komme da auf 8,5h Ruhezeit... das geht gar nicht.

@Sueton Hallo? Klar, der BR drückt alle Augen, inklusive Hühneraugen, zu... und das Gewerbeaufsichtsamt freut sich:-)

R
rosasteak

18.06.2010 um 23:54 Uhr

@ souterain

ich glaube kaum, daß es dienstplantechnisch keine andere Möglichkeit gibt außer zu planen wie angegeben abgesehen davon, ob es gesetzlich zulässig wäre (es gibt -zig Ausnahmen im ArbZG und/oder Tarifverträgen, schon klar) ist es ja gerade die Aufgabe eines BR, wenn es ihn schon gibt, derartige Missstände zu verhindern

und nicht dem AG mit "innerbetrieblichen Erfordernissen" nach dem Mund zu reden

außerdem kümmert sich ja bloody schon er weiß bloß noch nicht genau wie er es anstellen soll

dabei sollten wir ihm helfen...........

S
sueton

19.06.2010 um 16:43 Uhr

@Immie! Wenn die AN um 19:30 Uhr gehen und 06:30 Uhr wieder da sind,komme ich auf exakt 11 Stunden - und davon sogar noch 2,5 h bezahlt - n.m.E. geht das aber sowas von... .

@'pinkyschnitzel' Auf jedem halbwegs sauberen Blidschirm sollte mein Nick problemlos erkennbar sein! Es ist auch Pflicht des BR,die Arbeitsplätze der Kollegen/innen zu sichern - wenn da eine Maßnahme zur flexiblen Arbeitszeit dazu gehört:Why not? Wenn das für Euch AGfreundlich klingt,dann kann ich Euch nur Erfolg wünschen beim Ankommen in der Realität - irgendwann,hoffentlich,vielleicht...

P.S.@immie-schau mal nach dem roten Wort 'Ruhezeit'.(in der Fragestellung Nr.2)

I
Immie

19.06.2010 um 17:30 Uhr

@sueton ...Wenn die AN um 19:30 Uhr gehen ...

Wo hast du das denn her? In der Frage steht 22h.

S
sinnderfrau

21.06.2010 um 02:28 Uhr

mal auf die Frage zurückkommend:

der An muss zwar nicht die Arbeit aufnehmen aber Geld gibt es keines

B
BloodyBeginner

21.06.2010 um 12:09 Uhr

@rosasteak Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, aber halt die Mehrheit im BR. Allerdings haben wir als BR den Arbeitgeber auf die 11 Stunden Ruhezeit hingewiesen. War allerdings etwas kurzfristig der Antrag etc., so dass das beim entsprechenden Verantwortlichen wohl nicht mehr angekommen ist.

Um es nochmal konkreter zu formulieren: Die Leute arbeiten normalerweise in Schicht, aber am besagten Tag haben sie um 6:30 Uhr angefangen, nachdem sie am Tag zuvor bis 22 Uhr gearbeitet haben.

Da leider bis jetzt keine Antwort auf meine Fragestellung gekommen ist, versuche ich mir das was ich mal irgendwo bezüglich Ruhezeit 11 Stunden früher gehen aus Dem Hirn zu ziehen:

Also: ich meine mal in etwa sowas gelesen zu haben: Kann die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Schichten nicht eingehalten werden so darf der Arbeitnehmer entweder die zuvorhergehende Schicht früher verlassen oder die nachfolgende Schicht später beginnen, so dass die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird ohne Entgeltminderung des Arbeitnehmers. Die verlorengehende Zeit geht zu Lasten des Arbeitgebers.

Leider konnte ich im Internet nichts vergleichbares mehr finden. Ich selbst habe allerdings vor Jahren schon einmal nach diesem Grundsatz nachdem ich es gelesen hatte und Vorarbeiter war einen Kollgegen dementsprechend früher nach Hause geschickt.

W
Wetzlaf

21.06.2010 um 14:10 Uhr

Immie hat sie dir gegeben: das geht gar nicht.

§5 ArbZG

B
BloodyBeginner

21.06.2010 um 14:23 Uhr

Und kann dies jemand bestätigen bzw. verneinen. Aussage §5 ArbZG hilft mir nicht gerade weiter.

Nochmals, das war meine Aussage/Frage:

Also: ich meine mal in etwa sowas gelesen zu haben: Kann die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Schichten nicht eingehalten werden so darf der Arbeitnehmer entweder die zuvorhergehende Schicht früher verlassen oder die nachfolgende Schicht später beginnen, so dass die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird ohne Entgeltminderung des Arbeitnehmers. Die verlorengehende Zeit geht zu Lasten des Arbeitgebers.<<

C
clowny

21.06.2010 um 17:10 Uhr

natürlich hilft § 5 ArbZG, vielleicht noch in Verbindung mit § 7 ArbZG (weiß schon, schwierig zu lesen, aber da könnte die Ruhezeit erheblich eingeschränkt werden, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen zutreffen)

sollte keine Ausnahmeregelung vorliegen und der BR stimmt einer derartigen Dienstplangestaltung auch noch zu

würde ich auch mal in die §§ 21,22 ArbZG schauen, bezüglich der Strafbarkeit

jetzt sei mal ehrlich : welcher AN traut sich einfach so, früher zu gehen oder später zu kommen, obwohl er vielleicht im Recht wäre ?

hier hat der BR Mist gebaut, muß man klar sagen er hätte diesem Unsinn niemals zustimmen dürfen

C
clownyjäger

21.06.2010 um 17:13 Uhr

clowny, es wären bezüglich der strafbarkeit die §§ 22,23 ArbZG

B
BloodyBeginner

21.06.2010 um 18:16 Uhr

Nochmal, der BR hat als Gremium dem Umfahren zugestimmt - mit dem Hinweis an den Vorgesetzten wegen der 11 Stunden Ruhezeit zu beachten.

Dieser Hinweis hat den Vorgestzen aber wahrscheinlich nicht mehr erreicht.

Ich habe die entsprechenden Kollegen angesprochen, sie sollten wegen der 11 Stunden Ruhezeit früher gehen.

Wollten sie aber nicht, aus Angst Stunden bzw. Bezahlung zu verlieren...

Werde das ganze bei der nächsten BR Sitzung im Gremium nochmals ansprechen.

W
Wetzlaf

21.06.2010 um 18:18 Uhr

Vielleicht muß man dir erst nicolines Schichtplanfibel um die Ohren hauen.

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/index.htm

Warum genehmigt ihr solche Dienstpläne überhaupt?

R
rainerw

22.06.2010 um 02:56 Uhr

Beschluss hin Beschluss her. Hier hat sich der BR übergeltendes Recht gesetzt und demnach ist der Beschluss schlicht und einfach ungültig. Der AG kann sich hier auch nicht heraus reden er hätte dies nicht gewusst das dies eigentlich gar nicht geht. Die Rechtslage ist hier zu eindeutig. Mir ist da aber noch was aufgefallen. Wie kann es angehen das der Vorgesetzte mit bekommt das der BR einen Beschluss gefasst hat der dem AG erlaubt die Ruhezeit zu verkürzen, aber er bekommt den Zusatz nicht mit? Damit wäre der Zusatz ja schon ungültig wenn dieser nicht in dem Beschluss mit eingeflossen wäre. Außerdem, warum teilt ihr es dem Vorgesetzen mit? Euer einzigster Vertragspartner ist der AG. Und bei Beschlüssen und BV´s kann nur der AG das ok an den Schichtleiter weiter geben. Ein BR ist garnicht befugt dazu. Dies aber nur am Rande. Fakt ist der Beschluss setzt sich über geltendes Recht und das ist rechtswiedrig!!

H
homohopes

22.06.2010 um 08:25 Uhr

schatten

euer beschluß müsste lauten : wir stimmen nicht zu, weil die Zeiten gegen das ArbZG verstoßen

und nicht : wir stimmen zu, merken aber an, daß die Ruhezeit nicht eingehalten wird

da solltet ihr im Gremium echt nochmal für zukünftige Fälle darüber reden.............

B
BloodyBeginner

22.06.2010 um 17:11 Uhr

Wurde meine Eingangsfrage hier beantwortet? Nein! @ rainerw: "Wie kann es angehen das der Vorgesetzte mit bekommt das der BR einen Beschluss gefasst hat der dem AG erlaubt die Ruhezeit zu verkürzen, aber er bekommt den Zusatz nicht mit?" Wo habe ich denn das bitte sehr geschrieben? Die Ruhezeit darf nicht verkürzt werden! Wir haben genehmigt unter Voraussetzung, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Übrigens: eine Antwort auf meine Frage habe ich heute im BR Büro erhalten. Demnach gibt es sowas wie ich mal gelesen habe, dass man früher gehen darf ohne Zeit oder Lohnabzug zu Lasten des Arbeitnehmers. Unsere Arbeitnehmer werden bei der nächsten Betriebsversammlung auch nochmal darauf hingewiesen. Also hat sich dieser ganze für mich unnötige Thread hier erübrigt!

U
Unglaube

22.06.2010 um 18:39 Uhr

Lass uns an deine Weishaeit teilhaben. Wo soll das stehen?

R
rainerw

22.06.2010 um 19:35 Uhr

BloodyBeginner Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, aber halt die Mehrheit im BR. Allerdings haben wir als BR den Arbeitgeber auf die 11 Stunden Ruhezeit hingewiesen. War allerdings etwas kurzfristig der Antrag etc., so dass das beim entsprechenden Verantwortlichen wohl nicht mehr angekommen ist. Anhand dieser Ausage von Dir kann ich nichts anderes daraus schliessen das ihr dem Antrag des AG zugestimmt habt. Und dieser hat den Antrag ganz bestimmt nicht so gestellt, das explezit erwähnt wird das er die Ruhezeit durch das ermöglichen von kürzeren Schichten bei vollem Lohnausgleich einhält. Sonst hätte sich Deine Frage nicht so ergeben. Und weiter schreibst Du, das ihr den AG darauf hingewiesen habt. Das ist ungefähr so viel wert wie Senf auf ein Marmeladenbrot. Auch ich würde gerne Wissen auf welcher Rechtslage Du dich da berufst, denn in der Welt des www habe auch ich nichts finden können.

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