Eine Kollegin im Pflegeberuf hatte Frühdienst(normal von 6.30 bis 13.00).Aufgrund einer Krankmeldung von einer Kollegin vom Nachtdienst,wurde die Kollegin vom Frühdienst um 12.30Uhr nach Hause geschickt und musste um 22.30 zum Nachtdienst bis 6.00 morgens antreten.Diese Kollegin war mit dieser Anordnung überfordert und trat den Dienst an.Wie ist die Rechtslage in diesem Fall, wenn wieder von Seiten der Bereichsleiter so etwas verlangt wird? ist es überhaupt zulässig gewesen? Conny