2 Schichten innerhalb 24 Stunden - ist das überhaupt zulässig?
Eine Kollegin im Pflegeberuf hatte Frühdienst(normal von 6.30 bis 13.00).Aufgrund einer Krankmeldung von einer Kollegin vom Nachtdienst,wurde die Kollegin vom Frühdienst um 12.30Uhr nach Hause geschickt und musste um 22.30 zum Nachtdienst bis 6.00 morgens antreten.Diese Kollegin war mit dieser Anordnung überfordert und trat den Dienst an.Wie ist die Rechtslage in diesem Fall, wenn wieder von Seiten der Bereichsleiter so etwas verlangt wird? ist es überhaupt zulässig gewesen? Conny
Community-Antworten (6)
25.10.2005 um 12:46 Uhr
Hallo conny, ja, das ist rechtlich i.O. Bei Pflegepersonal ist eine ununterbrochene Ruhezeit von min. 10 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn gesetzlich legal, soweit nicht eine BV oder ein TV was anderes aussagt.?
25.10.2005 um 12:51 Uhr
Hallo Werner! Danke für deine Hilfe.In unserer Betriebsvereinbarung lautet es "11 Stunden Ruhezeit" zwischen den Schichten. Die BV ist von 2002 und mir sind keinelei Änderungen bekannt. Danke Conny
25.10.2005 um 13:05 Uhr
Dann sind auch die 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten.
25.10.2005 um 13:10 Uhr
Nochmals vielen Dank Werner,werde jetzt in Arbeit gehen und und dies verkünden.Das Arbeitsgericht sagt auch,das die BV bis 31.12.05 gültikeit hat und danach neu verhandelt werden muss. Danke Conny
25.10.2005 um 13:22 Uhr
Ich möchte auch noch meinen Senf dazu geben. Es wird sicherlich dann der AG die BV kündigen wollen, was er sicherlich zur Antwort gibt.
Man sollte dazu aber wissen, das dies eine erzwingbare BV ist, soll heissen, wenn der AG nicht will, kann man mit Hilfe der Einigungsstelle diese erzwingen. Ob aber die Einigungsstelle zu euren Gunsten entscheidet steht auf einem anderen Blatt.
25.10.2005 um 21:21 Uhr
War das die Ausnahme oder kommt so was öfter vor? Hält der AG sich sonst an die BV? Ich komme auch aus der Pflege und plädiere auch für "lieber einer Doppelschicht als Jemand aus dem Frei holen." Das hat sich gut eingespielt. Einer meldet sich immer freiwillig. Das ist ja nur einen Tag. ferdi
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