Erstellt am 25.10.2005 um 10:46 Uhr von Werner
Hallo conny,
ja, das ist rechtlich i.O.
Bei Pflegepersonal ist eine ununterbrochene Ruhezeit von min. 10 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn gesetzlich legal, soweit nicht eine BV oder ein TV was anderes aussagt.?
Erstellt am 25.10.2005 um 10:51 Uhr von Conny
Hallo Werner! Danke für deine Hilfe.In unserer Betriebsvereinbarung lautet es "11 Stunden Ruhezeit" zwischen den Schichten. Die BV ist von 2002 und mir sind keinelei Änderungen bekannt. Danke Conny
Erstellt am 25.10.2005 um 11:05 Uhr von Werner
Dann sind auch die 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten.
Erstellt am 25.10.2005 um 11:10 Uhr von Conny
Nochmals vielen Dank Werner,werde jetzt in Arbeit gehen und und dies verkünden.Das Arbeitsgericht sagt auch,das die BV bis 31.12.05 gültikeit hat und danach neu verhandelt werden muss. Danke Conny
Erstellt am 25.10.2005 um 11:22 Uhr von Frank B.
Ich möchte auch noch meinen Senf dazu geben.
Es wird sicherlich dann der AG die BV kündigen wollen, was er sicherlich zur Antwort gibt.
Man sollte dazu aber wissen, das dies eine erzwingbare BV ist, soll heissen, wenn der AG nicht will, kann man mit Hilfe der Einigungsstelle diese erzwingen. Ob aber die Einigungsstelle zu euren Gunsten entscheidet steht auf einem anderen Blatt.
Erstellt am 25.10.2005 um 19:21 Uhr von ferdi
War das die Ausnahme oder kommt so was öfter vor? Hält der AG sich sonst an die BV?
Ich komme auch aus der Pflege und plädiere auch für "lieber einer Doppelschicht als Jemand aus dem Frei holen." Das hat sich gut eingespielt. Einer meldet sich immer freiwillig. Das ist ja nur einen Tag.
ferdi