Erstellt am 10.02.2007 um 12:13 Uhr von Fayence
tanzmax,
wie kommt es denn überhaupt dazu, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Werden Überstunden angesetzt, die von Euch (nicht) genehmigt wurden?
Gelten für Euch bzgl. der Ruhezeiten vom ArbZG abweichende Regelungen?
Erstellt am 10.02.2007 um 13:06 Uhr von tanzmax
Wenn wir Überstunden genehmigen dann wird die Ruhezeit nicht eingehalten! In einer Abteilung genehmigen wir pro Monat 20 Überstunden pro Mitarbeiter. Wir gehen nach dem ArbZG.
Erstellt am 10.02.2007 um 13:23 Uhr von Fayence
"Wenn wir Überstunden genehmigen dann wird die Ruhezeit nicht eingehalten!"
tanzmax,
interessant wäre jetzt, wie Ihr gegen Euch selbst vorgehen wollt.
Erstellt am 10.02.2007 um 13:24 Uhr von Mona-Lisa
@tanzmax,
da bietet sich doch direkt an, die Überstunden nicht mehr zu genehmigen....
Erstellt am 10.02.2007 um 13:32 Uhr von tanzmax
Also keine Überstunden mehr genehmigen!!! Und wenn dann die Ruhezeit immer noch missachtet wird?
Erstellt am 10.02.2007 um 14:04 Uhr von Fayence
tanzmax,
habt Ihr eigentlich keine BV "Arbeitszeit"?
Ohne Dir/Euch zu nahe treten zu wollen, mir scheint, Euch fehlen einige Grundlagen!
Erstellt am 10.02.2007 um 14:22 Uhr von tanzmax
Natürlich haben wir darüber eine Betriebsvereinbarung. Wir sind neu im BR und haben in 3 Wochen unser erstes Seminar. Der alte Betriebsrat hat alles geduldet und nur die Hand aufgehalten. Wir müssen jetzt alles ausbaden was er verschludert hat. Ist nicht so lustig wie es vieleicht klingt. Wir kämpfen täglich mit der GF und wollten nur einen Rat von euch. Damit wir kurzfristig etwas erreichen können.
Erstellt am 10.02.2007 um 14:48 Uhr von Heini
Hier könnte ja nur noch das Arbeitsgericht helfen, wenn der AG nicht einlenkt.
Hier solltet die Beweise sammeln und eure Rechte mit der Hilfe eines Fachanwalts durchsetzen.
Erstellt am 10.02.2007 um 15:03 Uhr von tanzmax
Beweise haben wir bereits. Also ist der Weg zum Anwalt nötig. Da bin ich ja mal gespannt was die GF dazu sagt. Vielen Dank
Erstellt am 10.02.2007 um 15:07 Uhr von Lotte
tanzmax,
so schnell wie Heini schiessen die Preussen nicht!
Was habt Ihr für ein Unternehmen?
Wieso kommt es zum Unterschreiten der Ruhezeit, wenn Ihr keine Überstunden genehmigt? Wie sieht es mit Dienstplänen aus? Habt Ihr die Gewerkschaft schon mal befragt?
Erstellt am 10.02.2007 um 15:12 Uhr von Fayence
"Bei uns im Betrieb wird die 11 Stunden Ruhezeit öfters missachtet.Wir der BR haben es der GF schon mündlich und schriftlich mitgeteilt das es nicht gesetzlich ist."
"Wenn wir Überstunden genehmigen dann wird die Ruhezeit nicht eingehalten! In einer Abteilung genehmigen wir pro Monat 20 Überstunden pro Mitarbeiter. Wir gehen nach dem ArbZG."
tanzmax,
es geht nicht darum, Euren Sachverhalt als "lustig" darzustellen. Aber vergleiche bitte einmal Deine Eingangsfrage mit Euren Gegebenheiten! Das ist doch ein Widerspruch par excellence.
Abgesehen davon, dass die Ruhezeit von 11 Stunden selbst gem. ArbZG unterschritten werden darf, wenn ein entsprechender Ausgleich stattfindet.
Euch ist jedoch mit Sicherheit nicht damit geholfen, dass Ihr jetzt kurzfristige Aktionen fahrt, ohne über Eure Rechte/Möglichkeiten wirklich informiert zu sein. Wenn Ihr in 3 Wochen ein Seminar habt, nehmt Eure BV "Arbeitszeit" mit und lasst Euch von dem Referenten bzgl. der weiteren Vorgehensweise beraten.
Erstellt am 17.02.2007 um 23:13 Uhr von GAB-Arbeitszeit
Bis zum Beginn des Seminars kannst du dir auch weitreichende Informationen bei deinem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder der Bezirksregierung holen (je nach Bundesland). Dein Anliegen wird auf Wunsch anonym behandelt.
Viel Erfolg bei deinen Bemühungen!