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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechtsstellung freigestellter Betriebsräte

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Fliege
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Forumsteilnehmer. Ich bin seit acht Jahren zu 100% freigestelltes BR-Mitglied. Bei der heurigen Wahl wurde ich im Amt plus gleicher Freistellung wiedergewählt. Früher war ich Anästhesiepfleger und nach Wochenend-Bereitschaftsdiensten mit insgesamt 8 Arbeitsstunden (Sa und SO von 8°°-12°°) nahmen wir diese erarbeitenden 8 Stunden am Montag in Freizeit. Als Freigestellter erhielt ich diese 8 Stunden im Monat die letzten acht Jahre ebenfalls angerechnet. Nun sagt der Personalleiter bei einer Tagung hätte er erfahren, dass bei 100% Freistellung im EHRENAMT nicht zusätzlich Stunden gut geschrieben werden könnten. § 38 BetrVG sagt aber doch, dass man nicht schlechter gestellt werden darf, als wie wenn man noch in der alten Abteilung arbeiten würde. Wer hat nun Recht? Gibt es ein Urteil dazu? Muss ich die Streichung der monatlichen 8 Stunden konmentarlos hinnehmen Danke für euren Rat.

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Community-Antworten (19)

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Rapper

04.06.2010 um 15:39 Uhr

Hallo Fliege,

ich denke mal, das Du als Freigestellter eine 40-Stunden Woche hast, also Mo bis Fr auf Arbeit bist. Damals hast Du vor der Vollfreistellung zusätzlich am Samstag und am Sonntag jeweils 4 Stunden gearbeitet, die man Euch am Montag mit Frei als Ausgleich zurück gab. So sieht es auch das Arbeitszeitgesetz vor, Abgeltung von Mehrarbeit oder Überstunden durch Freizeit, wobei der Samstag aber als Arbeitstag gilt. Da Du jetzt in Vollfreistellung von Montag bis Freitag arbeiteitest und nicht mehr am Wochenende, stehen dir diese Stunden normalerweise nicht zu. Insofern hat der Personalleiter recht. Das steht auch im BetrVG beschrieben § 37 und 38 (Abgeltung von Betriebsratsarbeit nach der normalen Arbeitszeit). Würdest Du weiterhin am Samstag und am Sonntag jeweils die 4 Stunden auf Arbeit sein, dann könntest Du dafür den Montag frei machen. Alles andere ist ein Vorteil für Dich, den Du lt. BetrVG nicht haben darfst.

F
Fliege

04.06.2010 um 19:58 Uhr

@Rapper

Danke ist eine plausible Erklärung.

Fliege

N
nicoline

04.06.2010 um 21:56 Uhr

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Wedde, § 37 BetrVG, 1. Wirtschaftliche Sicherung

Das Arbeitsentgelt des BR-Mitglieds ist demjenigen vergleichbarer AN laufend anzupassen. Daraus folgt, dass einem BR-Mitglied selbst dann, wenn es wegen seiner Tätigkeit aus betrieblichen Gründen einen geringer entlohnten Arbeitsplatz übernimmt oder beibehalten muss, dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Entsprechendes gilt, wenn das BR-Mitglied wegen der Übernahme des BR-Amtes nicht mehr im Leistungslohn (Akkord, Prämie) oder in Wechselschicht arbeiten bzw. keine Sonntagsarbeit mehr verrichten kann (GK-Weber, Rn. 120 f.)

Würde das BRM nicht freigestellt sein, würde es die Samstags-/Sonntagsarbeit leisten. Die Vergütung für die Sonntagsarbeit erfolgt hier, aus meiner Sicht, im Wege des Freizeitausgleiches.

F
Fliege

04.06.2010 um 22:07 Uhr

@nicobine Rapper und du habt hierbei unterschiedliche Meinungen. Kann einer von euch seine Sichtweise der Dinge mit einem Link oder Urteil untermauern? Mein Persnalleiter erwiderte auf meine Antwort "zeigen Sie mir doch bitte ein entsprechendes Urteil" nur, er habe dies von einem Referenten der VKA (Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber) bestätigt bekommen. Plötzlich soll ich ihm das Gegenteil beweisen. Für mich geht es hier um satte 12 Freitage mehr oder weniger. Bei den Kommentierungen von Fitting oder Däubler geht es immer nur um finanzielle Lohngleichheit aber nicht um unentgeltliche Zulagen (mir fällt dazu leider kein passender Begriff ein).

R
rainerw

04.06.2010 um 22:18 Uhr

@Fliege Clever Dein Personalleiter. Er behauptet einfach wasund Du sollst ihm dasGegenteil beweisen. Wenn dieser was behauptet ist er erstmal in der Bringschuld und hat Dir erst mal offen zu legen was er behauptet.

N
nicoline

04.06.2010 um 22:18 Uhr

Fliege, Kann einer von euch seine Sichtweise der Dinge mit einem Link oder Urteil untermauern? Nein, kann ich nicht. Aber Dein Personalleiter ja scheinbar auch nicht

er habe dies von einem Referenten der VKA (Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber) bestätigt bekommen. Auch Referenten der VKA geben ja nur Meinungen und Einschätzungen von sich und wenn Du ein Urteil beibringen sollst kannst Du das Gleiche von Deinem Personalleiter verlangen. Wenn der AG die Stunden "bar" bezahlen würde, gebe es ja überhaupt keine Diskussion, nur, weil er es in Form von FZA vergütet, kann das, aus meiner Sicht, nicht zu Deinem Nachteil sein. Kommt es zu keiner Einigung, wirst Du wohl einen Anwalt aufsuchen müssen. Und damit würde ich wirklich zu einem Fachanwalt gehen und nicht zur Gewerkschaft => es sei denn, es kommt noch ein Experte mit einem Urteil um die Ecke.

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Fliege

04.06.2010 um 22:55 Uhr

@rainerw @nicoline Ähnlich wie es nicoline sieht wollte ich den Personaler mitteilen, dass ich auf den Freizeitausgleich verzichte und dafür die finanzielle Stundenvergütung fordere. Wenn es den AG um`s Geld geht sind sie doch oft eher bereit dies mit "billigem" Freizeitausgleich auszugleichen. Der AG könnte doch froh sein, so bin ich 12 Tage weniger als BR unterwegs. 12 Tage an denen ich dem AG Sorgen bereiten könnte......

N
nicoline

04.06.2010 um 23:45 Uhr

Fliege, wollte ich den Personaler mitteilen, dass ich auf den Freizeitausgleich verzichte und dafür die finanzielle Stundenvergütung fordere. Gute Idee, Versuch macht kluch, viel Glück und ein schönes Wochenende ;-))

F
Fliege

05.06.2010 um 08:26 Uhr

@nicobine Danke, wünsch ich dir auch vom Süden nach Norden. Aber bitte, was bedeutet "kluch"?!?

N
nicoline

05.06.2010 um 12:35 Uhr

Fliege, Aber bitte, was bedeutet "kluch"?!? reimt sich besser auf Versuch, heißt natürlich eigentlich "klug"!

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Lotte

05.06.2010 um 13:47 Uhr

Fliege, was würde eigentlich dagegen sprechen, als freigestellter BR ebenfalls eine WE Bereitschaft zu machen? Macht man meist doch sowieso? Oder habt Ihr kein BR Handy? Es wird ja auch am WE gearbeitet. Dann könntest Du dem Personaler mitteilen, dass der Tatbestand der WE Bereitschaft ja nach wie vor gegeben ist und es könnte bei niemanden der Eindruck entstehen, dass Du etwas bekommst für etwas, was Du gar nicht machst.

F
Fliege

05.06.2010 um 20:46 Uhr

@Lotte Für meine gesamten Bereitschaftsdienststunden, welche ich früher geleistet habe, bekomme ich den Durchschnitt der letzten 12 Monaten, an denen ich 2001 tatsächlich gearbeitet hatte. Nur die 2x 4 stündige Arbeitszeit an SA und SO dieser letzten 12 Monate will man mir nicht vergüten. Wenn schon nicht in Zeit dann in Geld. Laut Gesetz darf ich doch nicht schlechter gestellt werden, als wenn ich noch Anästhesiepfleger wäre. Dein Vorschlag, in jedem Monat ein WE Dienst zu tun ist schier unmöglich. Ich bin jetzt insgesamt über neun Jahre nicht mehr "aktiv". In Krankenhäusern sind das Welten. Neue Medikamente, neue Narkosegeräte, neue Methoden, etc. Dies kann man nicht mal so schnell für ein WE auffrischen. Unmöglich

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ridgeback

05.06.2010 um 21:05 Uhr

Fliege, wieso ist man schlechter gestellt, wenn man Zeiten bezahlt haben möchte, wo man nicht anwesend ist?

L
Lotte

05.06.2010 um 21:15 Uhr

Fliege, Du hast mich falsch verstanden. Du sollst nicht als Anästhesiepfleger Bereitschaft machen, sondern als Betriebsrat. Ich gehe davon aus, dass Du es doch sowieso machst, daher meine Frage nach dem Handy.

P
Pappnase

05.06.2010 um 22:02 Uhr

Freigestellte BRM machen am WE Bereitschaft?

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Einmischer

05.06.2010 um 23:36 Uhr

will auch was dazu beitragen :

Vor seiner Freistellung von der beruflichen Tätigkeit hat ein Betriebsratsmitglied Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet und dafür steuerfreie Zuschläge zum Lohn erhalten. Nach seiner Freistellung kann er vom Arbeitgeber nicht verlangen, aufgrund von § 37 Abs. 2 BetrVG die Zuschläge weiterhin unversteuert ausgezahlt zu bekommen. (Wie BAG Urteil am 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 82)

Eine Begünstigung der Betriebsratsmitglieder verbietet § 134 BGB. Es liegt jedoch keine unzulässige Begünstigung der Betriebsratsmitglieder gemäß § 78 Satz 2 BetrVG vor, wenn der Arbeitgeber und das freigestellte Betriebsratsmitglied vereinbaren, dass die Betriebsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Nettovergütung so gestellt werden sollen, als ob sie tatsächlich Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet hätten. Rechnet der Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder entsprechend dieser Vereinbarung jahrelang ab, liegt darin ebenso keine unzulässige Begünstigung.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 12. März 2009, Az.: 20 Sa 34/09

L
Lotte

06.06.2010 um 12:08 Uhr

all, eigentlich ist die Frage von Pappnase richtig gut: "Freigestellte machen am WE Bereitschaft?"

Was machen "Freigestellte" eigentlich? Freigestellte sind nur dem Gremium unterstellt, Freigestellte führen das Ehrenamt mit ihrer ganzen AZ aus, Freigestellte sollten immer dann arbeiten wenn es erforderlich ist. Damit sind Freigestellte out of order der Bedingungen, die der AG diktiert, nicht aber der Bedingungen die ihnen das Gremium sehr wohl diktieren darf und die ihnen das BetrVG diktiert. Dass sie sich den betrieblichen Gegebenheiten unterordnen müssen versteht sich dabei von selbst.

Weil dies so ist und die Vergütung eines Freigestellten, wollte man sie an dem messen wollen, was er als Freigestellter leistet, vom BetrVG aus gutem Grund nicht vorgesehen ist, bekommt ein Freigestellter genau das an Lohn, was er vorher auch bekommen hat, mit dem Unterschied, dass einiges, was vorher steuerfrei war, nun versteuert wird.

Aber hier geht es um die Vergütung in Arbeitszeit für geleistete Dienste. Und ganz absichtlich habe ich die Frage gestellt, ob Fliege ein BR Handy hat und vielleicht auch als Freigestellter immer in Bereitschaft ist. Und Pappnase hat die Frage präzisiert.

Dafür hat Fliege aber eigentlich nichts zu bekommen, weil man halt kein BR-Gehalt bekommt. Aber er hat sehr wohl das zu bekommen, was er vorher erhalten hat. Allerdings finde ich es schwierig, jemanden der seine AZ sowieso nicht vor dem AG zu rechtfertigen hat, als AG etwas in AZ zu vergüten.

F
Fliege

06.06.2010 um 14:36 Uhr

@Lotte @Pappnase Nun ein BR-Handy haben wir noch nicht. Aber es kommt immer wieder vor, dass ich abends oder an WE von Beschäftigten (1200MA) "dringend" angerufen werde. Meine FRAGE nochmals anders herum: Wie würde es sich verhalten, wenn ich (+ wir unser Team) diese 8 Stunden jahrelang nicht in Freizeit, sondern immer schon bezahlt bekommen hätte/-n? Würde mir dann die Bezahlung nicht zustehen, nachdem ich für all die anderen Bereitschaftsstunden wegen Nichtzulässigkeit einer Schlechterstellung seit Jahren den Durchschnitt der 12 Monate von 2001 bezahlt bekomme? Eigentlich müßte ich "vergleichbare Kollegen" mit deren beruflichen Weiterentwicklung heranziehen, um eine Neuberechnung zu verlangen. Da würde der AG (nach meiner Überschlagsrechnung) aber inzwischen sicher drauf zahlen.

L
Lotte

06.06.2010 um 19:31 Uhr

Fliege, eigentlich willst Du doch vom AG die Legitimation für etwas, was Dir allerhöchstens das Gremium, aber an sich nur Du selbst legitimieren kannst. Würde es um die Vergütung gehen, hätte der AG das zu zahlen, was er vorher auch gezahlt hat, allerdings versteuert.

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