Hallo liebe Forumsteilnehmer.
Ich bin seit acht Jahren zu 100% freigestelltes BR-Mitglied.
Bei der heurigen Wahl wurde ich im Amt plus gleicher Freistellung wiedergewählt.
Früher war ich Anästhesiepfleger und nach Wochenend-Bereitschaftsdiensten mit insgesamt 8 Arbeitsstunden (Sa und SO von 8°°-12°°) nahmen wir diese erarbeitenden 8 Stunden am Montag in Freizeit.
Als Freigestellter erhielt ich diese 8 Stunden im Monat die letzten acht Jahre ebenfalls angerechnet.
Nun sagt der Personalleiter bei einer Tagung hätte er erfahren, dass bei 100% Freistellung im EHRENAMT nicht zusätzlich Stunden gut geschrieben werden könnten.
§ 38 BetrVG sagt aber doch, dass man nicht schlechter gestellt werden darf, als wie wenn man noch in der alten Abteilung arbeiten würde.
Wer hat nun Recht? Gibt es ein Urteil dazu? Muss ich die Streichung der monatlichen 8 Stunden konmentarlos hinnehmen
Danke für euren Rat.