Gehaltsanpassung für freigestellte Betriebsräte?
Wenn vergleichbare Beschäftigungsgruppen Lohnerhöhungen erhalten (durch Qualifizierung) muss das Gehalt eines freigestellten BR Mitglieds entsprechend angepasst werden. Soweit klar Wie sieht es aber nun aus, wenn die Vergleichbaren weniger bekommen?? (z.B durch Einführung eines neuen Tarifsystems). Wird das Betriebsratsmitglied auch niedriger eingestuft, oder bleibt es auf dem alten Niveau stehen.
Community-Antworten (4)
04.09.2007 um 09:34 Uhr
Hallo Schlumpi, dann muß das BRM auch in die niederigere Gruppe eingestuft werden.
04.09.2007 um 10:15 Uhr
Hallo Schlumpi, durch Einführung eines neuen Tarifsystems ( ERA ?? ) darf KEIN Arbeitnehmer weniger bekommen!
04.09.2007 um 11:18 Uhr
Hallo, Hasan Es handelt sich tatsächlich um ERA. Aber das freigestellte BR-Mitglied bekommt dann weniger mehr. Und überhaupt? Wie wird eigentlich ein BRV nach ERA bewertet (schmunzel) Interessante Frage
04.09.2007 um 11:18 Uhr
@Hasan
so sollte es sein aber so muss es nicht sein... Es gibt keine Vorschrift im TVG die dies postuliert!
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