Angabe freigestellter Betriebsrat auf Gehaltsabrechnung
Bei uns wurde, natürlich ohne Beteiligung des Betriebsrates, zur besseren Verteilung der Gehaltsnachweise die Angabe der Abteilung auf selbigen im Adressfeld beschlossen. Soweit nachvollziehbar, ob es nötig ist müsste man mal prüfen. Das Problem sehe ich eher, da bei 100% freigestellten Betriebsräten "freigestellter Betriebsrat" auf der Lohnabrechnung steht. Nach der Maßgabe "privacy by design" sehe ich das sehr kritisch. Ein Hinweis auf BR-Tätigkeit sollte doch nirgendwo auftauchen, oder? Wie seht ihr das?
Danke vorab für die hoffentlich aufschlussreichen Kommentare!
Community-Antworten (10)
28.08.2019 um 10:10 Uhr
Und welches Problem befürchtest du genau, wenn diese Angabe auf der Gehaltsabrechnung steht? Es ist doch völlig normal, dass dort die Stelle der betreffenden Person angegeben ist. Bei uns ist das eben "Betriebsrat freigestellt". Das hat einfach etwas mit Kostenstellen zu tun. Ganz normal.
28.08.2019 um 10:29 Uhr
Ist ja auch nichts, wofür man sich schämen müsste. Welche Daten willst du da jetzt gerade schützen? Ich gehe doch mal davon aus, dass Eure Kollegen auch so wissen, wer im BR ist und wer davon freigestellt ist. Wir zumindest kommunizieren das ganz offen. Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Kuvert verschlossen ist und kein anderer Kollegen den Lohnzettel einsehen kann. Das sollte aber wohl für alle Mitarbeiter gelten.
28.08.2019 um 10:32 Uhr
Bei uns gibt es keine Kostenstelle Betriebsrat, aber auch der freigestellte Betriebsrat ist einer Kostenstelle zugeordnet. Die Kostenstellen stehen auch auf der Gehaltsabrechnung sind aber einfach eine 7-Stellige Nummer. Für Externe also ohnehin nicht erkennbar. Innerhalb des Betriebes sollte ja wohl jeder wissen, wer freigestelltes Betriebsratsmitglied ist. ;)
28.08.2019 um 10:37 Uhr
Mir geht es nicht um interne Mitarbeiter, die sollen natürlich wissen wer im BR ist. Mein Gedanke war eher, dass zum Beispiel wenn ein freigestelltes Mitglied einen Kredit beantragt und er eine Gehaltsabrechnung vorlegen muss auf der "freigestellter Betriebsrat" steht die Risikoklasse anders bewertet werden könnte. Da ein Betriebsratsmitglied ja schnell mal "im Feuer" stehen kann.
28.08.2019 um 10:53 Uhr
Ich glaube nicht, dass das Kreditinstitiut sich großartig für die betriebsinterne Kostenstelle interessiert. Der Verdienst und die Betriebszugehörigkeit dürften da im Fokus stehen. Desweiteren kann man ja eher anders argumentieren: Das Betriebsratsmitglied hat einen besonderen Kündigungsschutz und damit wohl eher ein sichereres Arbeitsverhältnis.
28.08.2019 um 10:58 Uhr
Okay, interessanter Gedankengang. Ich frage mal einen befreundeten Banker, wie er auf so etwas reagieren würde. Interessiert mich jetzt wirklich.
28.08.2019 um 11:08 Uhr
Wie auch immer. Die (elektronische) Gehaltsabrechnung unterliegt im vollen Umfang der Mitbestimmung. Änderungen also nur nach zuvoriger Einigung mit dem BR. Es sei denn, eine bestehende BV räumt dem AG ein, Änderungen durchzuführen.
Siehe auch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und § 26 BDSG.
28.08.2019 um 11:09 Uhr
Vielen Dank für die verschiedenen Sichtweisen. Ich werde das beim Arbeitgeber mal anbringen und schauen was er sagt. Aber da machen wir kein Fass auf, da gibt es dringendere Probleme.
28.08.2019 um 12:08 Uhr
Seit Basel II und Basel III entscheiden die Banken doch nur noch an hand harter Fakten ,also insbesondere "Einkommenssituation, Verschuldung, bisheriger Geschäftsverlauf und Schufa-Auskunft". Allenfalls wird noch auf die Größe und Solvenz des Arbeitgebers geschaut.
28.08.2019 um 12:17 Uhr
Es kann auch die Kostenstelle ins Adressfeld gedruckt werden. Diejenigen, die die Info benötigen, welche Abteilung hinter einer Kostenstelle steckt, können auf entsprechende Listen zugreifen. Die Wortlaut-Vermerk im Adressfeld ist überflüssig. Es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.
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