Erstellt am 28.08.2019 um 08:10 Uhr von Milchknilch
Und welches Problem befürchtest du genau, wenn diese Angabe auf der Gehaltsabrechnung steht? Es ist doch völlig normal, dass dort die Stelle der betreffenden Person angegeben ist. Bei uns ist das eben "Betriebsrat freigestellt". Das hat einfach etwas mit Kostenstellen zu tun. Ganz normal.
Erstellt am 28.08.2019 um 08:29 Uhr von stehipp
Ist ja auch nichts, wofür man sich schämen müsste.
Welche Daten willst du da jetzt gerade schützen? Ich gehe doch mal davon aus, dass Eure Kollegen auch so wissen, wer im BR ist und wer davon freigestellt ist. Wir zumindest kommunizieren das ganz offen.
Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Kuvert verschlossen ist und kein anderer Kollegen den Lohnzettel einsehen kann. Das sollte aber wohl für alle Mitarbeiter gelten.
Erstellt am 28.08.2019 um 08:32 Uhr von xyz68
Bei uns gibt es keine Kostenstelle Betriebsrat, aber auch der freigestellte Betriebsrat ist einer Kostenstelle zugeordnet. Die Kostenstellen stehen auch auf der Gehaltsabrechnung sind aber einfach eine 7-Stellige Nummer. Für Externe also ohnehin nicht erkennbar. Innerhalb des Betriebes sollte ja wohl jeder wissen, wer freigestelltes Betriebsratsmitglied ist. ;)
Erstellt am 28.08.2019 um 08:37 Uhr von darkmessiah
Mir geht es nicht um interne Mitarbeiter, die sollen natürlich wissen wer im BR ist. Mein Gedanke war eher, dass zum Beispiel wenn ein freigestelltes Mitglied einen Kredit beantragt und er eine Gehaltsabrechnung vorlegen muss auf der "freigestellter Betriebsrat" steht die Risikoklasse anders bewertet werden könnte. Da ein Betriebsratsmitglied ja schnell mal "im Feuer" stehen kann.
Erstellt am 28.08.2019 um 08:53 Uhr von Milchknilch
Ich glaube nicht, dass das Kreditinstitiut sich großartig für die betriebsinterne Kostenstelle interessiert. Der Verdienst und die Betriebszugehörigkeit dürften da im Fokus stehen.
Desweiteren kann man ja eher anders argumentieren: Das Betriebsratsmitglied hat einen besonderen Kündigungsschutz und damit wohl eher ein sichereres Arbeitsverhältnis.
Erstellt am 28.08.2019 um 08:58 Uhr von stehipp
Okay, interessanter Gedankengang.
Ich frage mal einen befreundeten Banker, wie er auf so etwas reagieren würde. Interessiert mich jetzt wirklich.
Erstellt am 28.08.2019 um 09:08 Uhr von Krambambuli
Wie auch immer. Die (elektronische) Gehaltsabrechnung unterliegt im vollen Umfang der Mitbestimmung. Änderungen also nur nach zuvoriger Einigung mit dem BR. Es sei denn, eine bestehende BV räumt dem AG ein, Änderungen durchzuführen.
Siehe auch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und § 26 BDSG.
Erstellt am 28.08.2019 um 09:09 Uhr von darkmessiah
Vielen Dank für die verschiedenen Sichtweisen. Ich werde das beim Arbeitgeber mal anbringen und schauen was er sagt. Aber da machen wir kein Fass auf, da gibt es dringendere Probleme.
Erstellt am 28.08.2019 um 10:08 Uhr von Pjöööng
Seit Basel II und Basel III entscheiden die Banken doch nur noch an hand harter Fakten ,also insbesondere "Einkommenssituation, Verschuldung, bisheriger Geschäftsverlauf und Schufa-Auskunft". Allenfalls wird noch auf die Größe und Solvenz des Arbeitgebers geschaut.
Erstellt am 28.08.2019 um 10:17 Uhr von see-see
Es kann auch die Kostenstelle ins Adressfeld gedruckt werden. Diejenigen, die die Info benötigen, welche Abteilung hinter einer Kostenstelle steckt, können auf entsprechende Listen zugreifen. Die Wortlaut-Vermerk im Adressfeld ist überflüssig. Es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.