Erstellt am 26.05.2010 um 21:49 Uhr von Tanzbär
Und warum will ein Betriebsrat gegen eine Fristverlängerung vorgehen?
Erstellt am 26.05.2010 um 23:25 Uhr von Hitzig
... die Fristverlängerung soll nur erfolgen, damit das jetzige Gremium in dieser Konstellation nicht mehr zusammen kommen kann. Auf diese Wahlkandidaten haben die Führungskräfte Einfluss, bei dem alten nicht. (Nicht negativ gemeint. Sie glauben sie auf ihrer Seite zu haben. Sollten sie es schafften, hat das neue Gremium es sehr schwer, da 3 (von 5) beeinflussbar sind, die anderen 2 nicht
Erstellt am 27.05.2010 um 09:32 Uhr von rkoch
@Hitzig
> haben einen befristeten Vertrag bis 14.07.10.
> Ab dem 14.05.10 folgen die Nachrücker. AG hat diesen neuen (BR-Wahlkandidaten)
> versprochen die Befristung bis zum 31.07.2011 RÜCKWIRKEND zu verlängern.
Dein Vortrag hat zwei exklatante Lücken:
1. Ich muss das wohl so lesen, das der zitierte Mai ein Irrtum ist und Juli in allen Zeitangaben richtig.
2. Dann ist die vorgesehene Verlängerung auf keinen Fall rückwirkend, selbst wenn der AG (sinnloserweise) den Datum des Verlängerungsvertrages rückdatiert.
Da auch die Verlängerung eines befristeten Vertrages unter die MBR nach §99 BetrVG fällt, wäre eine derartige Rückdatierung ein Verstoß gegen dieses MBR, auch wenn dieser im Grunde keine weiteren Konsequenzen hat als das der AG diese Mitbestimmung nachholt. Zeit ist ja noch genug. Auf jeden Fall kann der aktuelle BR verlangen das er diesen Fall zur Mitbestimmung vorgelegt bekommt, wenn die Vertragsverlängerung jetzt schon unter Dach und Fach gebracht wird. Das "Versprechen" an sich unterliegt nicht der Mitbestimmung.
Ansonsten kann ich bei Deinem Vortrag keine "manipulierte WAHL" erkennen. Die drei Kollegen haben sich aufstellen lassen, und wenn sie gewählt werden sind sie gewählt. Je nachdem wann die Befristung ausläuft sind sie dann bis zum 14.07.10, 31.07.11 oder vielleicht auch dauerhaft BRM. Scheiden sie aus rücken die EBRM nach, scheiden sie nicht aus, dann nicht. Wo siehst Du da eine Wahlmanipulation? Das ist soweit doch alles ganz normal.....
Der einzige Knackpunkt wäre evtl. eine Vorteilsgewährung gegenüber den befristeten BRM, wenn der AG den befristeten BRM eine Weiterbeschäftigung gegen AG-freundliche Mitbestimmung gewähren würde. Dagegen läßt sich aber vorgehen, wenn diese 3 tatsächlich gewählt werden UND sie tatsächlich den Interessen der AN widersprechende Mitbestimmung ausüben würden. Solange das eine oder das andere nicht der Fall ist würde ich nicht einmal einen Gedanken daran verschwenden.
> damit das jetzige Gremium in dieser Konstellation nicht mehr zusammen kommen kann
Ob diese drei tatsächlich gewählt werden liegt aber nun mal nicht in der Kraft des AG, und wenn die AN diese drei wählen, dann haben diese es so gewollt. Punkt. Wo ist das Problem?
Erstellt am 27.05.2010 um 09:33 Uhr von peters
Immerhin sind diese Leute von den Mitarbeitern (nicht vom Arbeitgeber) in den BR gewählt worden und sind damit legitime BRM, und das auch weiterhin, wenn ihr Vertrag verlängert wird.
Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber die Verträge nur wegen der BR-Tätigkeit verlängert. Dann wäre er ziemlich spendabel.
Ihr Könntet euch überlegen, ob es sachliche Gründe gibt, der Verlängerung nicht zuzustimmen. Dann aber bitte Gründe, die nichts mit der BR-Arbeit zu tun haben.
Erstellt am 27.05.2010 um 09:39 Uhr von Midnight
@Hitzig
Wenn sie heute dann gewählt werden...