Erstellt am 12.11.2013 um 09:53 Uhr von gironimo
Im § 38 BetrVG heißt es (...) in Betrieben mit in der Regel (...) Arbeitnehmern ....
Schwankungen sind also normal. Schickt der AG die Leiharbeitnehmer nach Hause und in ein paar Wochen kommen wieder neue bleibt es eben bei "in der Regel".