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Wo muss er wählen?

T
Tanzbär
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, alle miteinander. Ein Mitarbeiter wurde aus der Niederlassung direkt dem Controling in der Zentrale (600km) unterstellt, sein Arbeitsplatz blieb aber in der Niederlassung. Das ist alles ok gelaufen. Wo wählt er jetzt? Zentrale - er kennt keinen, kein weiterer Kontakt. Niederlassung - sein Wunsch, er arbeitet ausnahmslos hier.

Danke für eure Antworten

1.08604

Community-Antworten (4)

B
bubie

19.03.2010 um 10:18 Uhr

was bedeutet: wo muss erwählen?

er muss dort wählen, auf wessen wählerliste er steht, wo er als wahlberechtigter gilt.

wir haben einen kollegen, der arbeitet zwar in einer anderen stadt (niederlassung), aber gehört zu unserer firma, deshalb wählt er bei uns durch briefwahl.

mfg bubie

T
Tanzbär

19.03.2010 um 10:28 Uhr

Ok, neue Formulierung: Auf welcher Wählerliste soll er erscheinen? Die Zentrale meint, das kann er sich raussuchen, wir meinen, so einfach geht das nicht, oder doch? Deshalb meine Frage.

B
bubie

19.03.2010 um 14:38 Uhr

der firma welcher er zugeordnet ist, dort muss er auch berücksichtigt werden.

wie lautet denn sein arbeitsvertrag? die personalabteilung muss euch doch die wählerliste zukommen lassen, dann wisst ihr doch, wo er hin gehört.

mfg bubie

S
schnatterinchen

19.03.2010 um 15:13 Uhr

die Frage ist: Er möchte gern bei uns wählen. Ist er dazu auch wahlberechtigt ???

Wenn ja, auf welche Gesetztgebung bezieht es sich.

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