Erstellt am 19.03.2010 um 09:18 Uhr von Bubie
was bedeutet: wo muss erwählen?
er muss dort wählen, auf wessen wählerliste er steht, wo er als wahlberechtigter gilt.
wir haben einen kollegen, der arbeitet zwar in einer anderen stadt (niederlassung), aber gehört zu unserer firma, deshalb wählt er bei uns durch briefwahl.
mfg
bubie
Erstellt am 19.03.2010 um 09:28 Uhr von Tanzbär
Ok, neue Formulierung: Auf welcher Wählerliste soll er erscheinen?
Die Zentrale meint, das kann er sich raussuchen, wir meinen, so einfach geht das nicht, oder doch?
Deshalb meine Frage.
Erstellt am 19.03.2010 um 13:38 Uhr von Bubie
der firma welcher er zugeordnet ist, dort muss er auch berücksichtigt werden.
wie lautet denn sein arbeitsvertrag? die personalabteilung muss euch doch die wählerliste zukommen lassen, dann wisst ihr doch, wo er hin gehört.
mfg
bubie
Erstellt am 19.03.2010 um 14:13 Uhr von schnatterinchen
die Frage ist:
Er möchte gern bei uns wählen. Ist er dazu auch wahlberechtigt ???
Wenn ja, auf welche Gesetztgebung bezieht es sich.