Erstellt am 28.04.2010 um 23:26 Uhr von Kölner
@wicki
Ist das ein freiwilliger AR oder kommen noch irgendwo weitere 295 AN her?
Erstellt am 28.04.2010 um 23:36 Uhr von peters
@Wicki
Informationen zum Aufsichtsrat findest du im Mitbestimmungsgesetz (für Unternehmen mit mindestens 2000 Beschäftigten) oder im Drittelbeteiligungsgesetz (bei mehr als 500 AN.
Daher die Frage von Kölner, wie Ihr mit 205 AN zu einem Aufsichtsrat kommt.
Erstellt am 28.04.2010 um 23:36 Uhr von Wicki
Ist ein freiwilliger AR sonst sind keine weiteren AN mehr da!
Erstellt am 28.04.2010 um 23:45 Uhr von Wicki
Wir sind eine Gesellschaft des Landes Niedersachsen. Darum wurde uns ein Aufsichtrat zugeordnet.
Erstellt am 29.04.2010 um 07:48 Uhr von fishbed
Hallo Wicki,
wir haben das AR-Mitglied aus den Kreisen der BR-Mitglieder gewählt. Gesetzliche Festlegungen dazu habe ich noch nirgend gefunden. Unsere Intention war es, dass ein AR-Mitglied aus dem Bereich der Arbeiter dem Betriebsrat berichten sollte. Da alle BR-Mitglieder nach den gleichen Gesetzestexten zum Schweigen verpflichtet sind wie ein AR-Mitglied, gibt es da also keine Widersprüche. Andererseits ist ein AR-Mitglied in keiner Weise vor Kündigung geschützt, ein BR-Mitglied sehr wohl. Vertritt das AR-Mitglied zu sehr die Interessen der Belegschaft, kann sich der Unternehmer sehr wohl per Kündigung seiner entledigen. Ist das AR-Mitglied auch BR-Mitglied, hat der Unternehmer mit Kündigung ein Problem. Sichergestellt werden sollte allerdings, dass das AR-Mitglied im AR auch wirklich die Interessen der Arbeiter vertritt. Nachdem ich gemerkt habe, dass sowas in einem Aufsichtsrat mit Mehrheit auf der Unternehmerseite, die bestand bei uns aus CDU, SPD, Grünen und PDS-Stadtparlamentsangehörigen, nicht möglich war, habe ich den Aufsichtsrat verlassen, da es mich sehr störte, als "demokratisches" Mäntelchen von diesen Damen und Herren missbraucht zu werden.
Denkt mal!
bernd