Honorarkräfte wahlberechtigt?
Honorarkräfte Durch fleißiges Studium im Internet (Urteile der LAGs und BAG) und Däublers Kommentar zum BertVG habe ich nun vertanden, daß Honorarkräfte unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sein können und somit wahlberechtigt seien können. Grob ausgedrückt scheint es darauf anzukommen ob sie fachlich, zeitlich und örtlich den Weisungen des Arbeitgebers unterliegen. In diesem Fall haben sie auch ein Recht darauf durch den BR vertreten zu sein und dürfen ihn mitwählen. In unserem Betrieb ist es nun so, daß die Honorarkräfte sowieso nur zu bestimmten Terminen (meistens für den Zeitraum von ca. 1 Woche) eingesetzt werden und dann auch nicht alle regelmäßig. In Folge gibt es Karteileichen, die garnichtmehr auftreten. Ich stelle mir die Frage: Wo ziehe ich als WV die Grenze?
Community-Antworten (1)
10.03.2010 um 08:14 Uhr
WVFfm, da, wo der WV sie für richtig hält!
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