Erstellt am 28.04.2010 um 06:22 Uhr von hornmichl
Da hast Du recht katze,
die Wählerliste muß 2 Wochen vor der Betriebsratswahl mit der Wahlordnung aushängen. Die Wählerliste muß auch immer auf den aktuellen Stand sein, also wenn Mitarbeiter dazu oder wegfallen. Eine Liste der Kandidaten muß natürlich aushängen, das versteht sich ja eigentlich von alleine. Warum aus Datenschutzgründen? Solltest mal dringend Deinen Wahlvorstand informieren und fragen ob er eine Schulung machen möchte.
Erstellt am 28.04.2010 um 06:26 Uhr von Tanzbär
Aber in der Wählerliste steht nicht, wer sich zur Wahl stellt. Sie muss öffentlich gemacht werden, aber es stehen nur die Namen der WÄHLER drin, nicht die der Kandidaten.
Erstellt am 28.04.2010 um 07:02 Uhr von Dielöwin
Hallo zusammen
Muß die Wählerliste öffentlich aushängen??? Wichtig ist, daß sie im WV-Büro einsehbar ist..
und dann wie Tanzbär schreibt ,ist daß keine K A N D I D A T E N L I S T E
Erstellt am 28.04.2010 um 08:44 Uhr von katze
danke für die schnellen antworten, also, die kandidaten - die sich zur wahl stellen-
öffentlich aushängen ja oder nein,
ich erfahre erst am wahltag- wen ich wählen kann!!??
ich wollte mich vorher informieren, bei wem ich am wahltag mein kreuzchen machen kann.....
Erstellt am 28.04.2010 um 08:48 Uhr von Tanzbär
Auch die Kandidatenliste(n) müssen zwei Wochen vor der Wahl öffentlich bekannt gemacht werden.
Erstellt am 28.04.2010 um 08:49 Uhr von hundkatzemaus
Erstellt am 28.04.2010 um 08:49 Uhr von Kölner
@katze
Mindestens eine Woche vor dem ersten Wahltag muss die komplette Kandidatenliste im Betrieb bekanntgemacht werden/aushängen.
Erstellt am 28.04.2010 um 08:55 Uhr von Petrus
@katze:
Dann geh mal zu Deinem Wahlvorstand und lass Dir §10 (2) der Wahlordnung vorlesen. Und anschließend erklären, wie der WV zu seiner eigenartigen Meinung kommt...
(Falls ihr im vereinfachten Verfahren wählt, ist es §36(5) WO ab Satz 3 - wobei da nicht grundsätzlich was anderes steht als in §10(2))