in unserer Firma nutzen einige MA die Möglichkeit der Altersteilzeit. Diese zerfällt in eine aktive und in eine passive Phase. Während der passiven Phase sind die MA zu Hause, gehören aber doch dem Betrieb an und der zu wählende Betriebsrat sollte auch deren Interessen vertreten.
Haben die "passiven" Altersteilzeitler ein Wahlrecht ? Sollen Sie in die Wählerliste aufgenommen werden ?