Erstellt am 15.04.2010 um 15:37 Uhr von Forentroll
Ihn seines Amtes entheben!!!!
Oder ihn auf ein Seminar für Betriebsräte schicken damit er erstmal beigebracht bekommt, dass er nur das Sprachrohr des BRs ist und nicht "Bestimmer"
Erstellt am 15.04.2010 um 15:39 Uhr von knorr
Ja, genau so ist es.
Und - die Einstellungen sind eigentlich alle nicht rechtskräftig ohne ordentlichen Beschluss des BR. Seine alleinherrschaftliche Unterschrift ist ohne Beschluss nicht zulässig und darüber muss es ja ein Protokoll der jeweiligen BR-Sitzung geben, wo dies festgehalten ist.
Erstellt am 15.04.2010 um 15:52 Uhr von PTNetty
@knorr
wenn die Anhörung korrekt war (vom Inhalt) und die Einspruchsfrist des BRs verstrichen ist, bedarf es keines Beschlusses, dann gilt die Zustimmung als erteilt.
@Frieden
Wie läuft denn die Anhörung zur Einstellung bei euch? Nach Eingang der Anhörungsunterlagen (Annahmedatum des BRVs!) habt ihr eine Woche Zeit. In einer Sitzung müssen die kompletten Unterlagen die zu einer Einstellung gehören bei euch vorliegen, damit ihr die eventuell vorhandenen Ablehnungsgründe beurteilen könnt. § 99 BetrVG!
Dann erfolgt der Beschluss: Zustimmung zur Einstellung oder Zustimmung verweigert. Aber per Abstimmung im Gremium.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 15.04.2010 um 18:12 Uhr von geploeg
@knorr
Die Einstellung ist ebenfalls rechtskräftig wenn der AG in guten Glauben die Einstellung vornimmt. ALso wenn der AG davon ausgehen kann, dass der BR ordnungsgemäß funktioniert.