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BR Vorsitzende übermittelt den Beschluss nicht!

T
Trekki4002
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo, was kann man unternehmen wenn der BR Vorsitzende einen Beschluss nicht an den Arbeitgeber übermittelt? Hintergrund war ein umstrittenes Thema, was Er von der Tagesordnung nachträglich einstimmig entfernen lassen wollte. Es gab aber mehrere Betriebsräte die nicht zustimmten was zu einer Beschlussfassung führte. Die Mehrheit der Betriebsräten tendierten zu einem Ergebnis was dem Vorsitzenden nicht passte, weil Er sich bereits übergangen fühlte als einige Betriebsräte aus dem Gremium den Tagesordnungspunkt nicht weglassen wollten. Jetzt weigert Er sich den Beschluss dem Arbeitgeber zu übermitteln und möchte einen neuen Beschluss bei der nächsten Sitzung einbringen, der zu "ihren" favorisierten Ergebnis führt. Wie kann man hier Vorgehen?

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

28.02.2022 um 17:32 Uhr

BEM BRV klarmachen, dass er jederzeit abgewählt werden könnte und ein Neuer BRV gewählt werden kann. Ob bereits ein Verstoß nach § 23 BetrVG (Grobe Pflichtverletzung) wäre zu prüfen.

Um was für ein schwerwiegendes Thema ging es denn? (reine Neugier9

R
Relfe

28.02.2022 um 17:39 Uhr

ob der BRV das macht oder nicht ändert ja am Beschluss nicht. Ihr könntet jetzt als BR-Gremium den AG beim Monatsgespräch den Beschluss mitteilen oder wenn der BRV "verhindert" ist den stellv. BRV das machen lassen. Außerdem, wer hindert Dich daran den Beschluss einfach selbst an den AG zu übermitteln? Ist zwar auch nicht deine Aufgabe, aber in diesem Fall quasi ein "Notstand", einen Ausschlussgrund aus dem BR wird das nicht werden, Du übermittelst ja einen gültigen Beschluss, weil der BRV sich weigert und somit einen Pflichtverstoß begeht.

S
Stadtwerker

05.03.2022 um 13:15 Uhr

Ihr habt dann definitiv ein Problem im BR. Der BR Vorsitzende ist, wie mein Kollege immer sagt, Auge, Ohr und Mund des Gremiums. Er hat das was mehrheitlich, ohne seine persönliche Note dazu mitzuteilen, an die GF weiterzugeben. Wenn er das nicht macht, oder so macht das es verfälscht rüberkommt, dann solltet ihr ihn an seine Aufgaben erinnern, auch dafür habt ihr vermutlich eine Mehrheit. Die andere Möglichkeit wäre, den AG in schriftlich abgestimmter Form über den Beschluss zu informieren, dass ist meistens sowieso das Beste, denn dann kann auch niemand sagen, das habe ich anders wahrgenommen und so und so verstanden. Erfahrungen sind die Summe der erlebten Pleiten! VG

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