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Vereinbarung für die Personalakte

A
auxburgtom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Habe von meinem Vorgestzten (übrigens ebenfalls BR-Mitglied!!) nach dem Personalgespräch eine schriftliche Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt bekommen.

Es wird in dieser Vereinbarung von einer g e g e n s e i t i g e n Vereinbarung gesprochen, wobei mir der Vorgestzte mir gegenüber keine Vereinbarung trifft sondern nur ich.

U.a. wird darin verlangt, daß nach 16 Uhr keine privaten Gespräche mehr geführt werden dürfen.

Es werden noch mehrere vereinbarung verlangt, die aber zu arbeitsspezifisch sind, um sie hier aufzuführen.

Nun die Fragen:

  1. Ist so eine Vereinbarung zulässig? (Ich bin der einzige im Team, dem dies bisher vorgelegt wurde)

  2. Kann ich eine Unterschrift verweigern?

  3. Kann ich eine Ablage in die Personalakte verhindern?

Wenn ja, welche rechtl. Grundlage kann ich anführen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (3)

W
Widder

15.04.2010 um 17:29 Uhr

gegenseitige Vereinbarung heißt: es müssen mindestens 2 sein.

Wenn nun der eine, in dem Fall du, nicht will, gibt es keine Gegenseitigkeit. Zwingen kann er dich nicht dazu.

Weil dein Vorgesetzter clever ist, läßt er erst dich unterschreiben, dann die anderen Kollegen mit dem Hinweis, das der BR davon weiß, und (in diesem Fall du) unterschrieben hat....

F
Forentroll

15.04.2010 um 17:40 Uhr

Hier werden sollen Sachen vereinbart werden, die der BR in einer BV regeln sollte, muss oder kann. Hier wird die MItbestimmung umgangen. Was halten die anderen BRs davon?

E
Erwin

15.04.2010 um 18:34 Uhr

Hier werden vor allem vom AG Dinge gefordert die der Mitbestimmung des BR unterliegen, es geht um Verhalten/ Ordnung im Betrieb, also § 87 BetrVG

Erkläre dem Vorgesetzen, Du hättest gerne diese Vereinbarung um sie von einem Anwalt als rechtlich zulässig prüfen zu lassen, Du hättest wegen diesem Anliegen schon Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen und schon einen Termin mit dem Anwalt hierzu vereinbart. Ich könnte mir vorstellen, dass er dann keinen bedarf mehr hat.

Also, auf keinen Fall einfach ohne rechtliche Prüfung und Beratung unterschreiben

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