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SBV ist BR Ersatzmitglied - Doppelamt

B
BeÄrSan
Apr 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde.

Wie erfolgt nun aber die Ladung für Sitzungen zukünftig korrekt? Wenn kein Ersatzmitglied gefordert ist, erhält SBV die Einladung als SBV und nimmt als SBV teil. Wenn aber ein Ersatzmitglied geladen werden muss? a) SBV ist automatisch auch das Ersatzmitglied oder b) ist SBV in Funktion SBV anwesend + ein weiteres Ersatzmitglied ist zu laden? dh. SBV muss vor der Sitzung mitteilen in welcher Funktion er teilimmt? Wenn als SBV, muss ein zusätzliches Ersatzmitglied geladen werden?

Kann es zu Interessenskonflikten bei einzelnen TOP kommen? So, dass der SBV hier vorher Meldung an BRV machen müsste und ggf. nicht an Abstimmungen teilnehmen kann? Dafür dann weiteres Ersatzmitglied laden?

Danke für die Hilfe

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Community-Antworten (8)

E
enigmathika

22.04.2021 um 11:47 Uhr

In vielen Betrieben ist die SBV gleichzeitig ein BR-Mitglied. Wenn Eure SBV als Erstzmitglied geladen wird, hat sie beide Funktionen inne, das ist überhaupt kein Problem.

R
rtjum

22.04.2021 um 11:49 Uhr

SBV und BR sind unterschiedliche Ehrenämter. Die SBV hat immer ein Teilnahmerecht. Antwort a) ist korrekt es darf kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden. Interessenkonflikte kann die SBV evtl bekommen aber das daraus eine Nichtteilnahme an Abstimmungen erfolgen könnte kann ich mir momentan nicht vorstellen dann das wäre ja nur bei Punkten gegeben bei denen die SBV persönlich betroffen ist.

C
celestro

22.04.2021 um 15:47 Uhr

gab es Personenwahl und dieses SBV BRM ist 1tes Ersatz-BRM (aufgrund der Stimmenzahl)?

B
BRHamburg

23.04.2021 um 08:24 Uhr

, @ Celestro Was spielt dann das für eine Rolle? Die SBV nimmt in Doppelfunktion an den Sitzungen teil. Einen eventuell entstehenden Interessenten Konflikt muss die SBV mit sich selbst klären.

K
Kjarrigan

23.04.2021 um 10:50 Uhr

Ein Doppelamt - oder sogar 3-fach oder 4-fach Amt ist überhaupt kein (rechtliches) Problem. Ein BRM kann z.B. SBV, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter sein und nimmt in allen 4 Funktionen an der ASA Sitzung teil.

Muss er sich halt 4 Mützen mitnehmen und die entsprechend wechseln :)

Mir fällt auch grade keine Funktion ein, (außer die in §5 (2) + (3) genannten - die einen Ausschluss nach sich ziehen würden.

C
celestro

23.04.2021 um 11:20 Uhr

"@ Celestro Was spielt dann das für eine Rolle?"

rtjum schrieb "Antwort A ist richtig", das sehe ich aber keineswegs als gegeben an. Wenn dieses SBV / E-BRM nicht der erste Nachrücker ist, dann muss als Nachrücker ggf. jemand anderes geladen werden. Nur weil das E-BRM den Status SBV hat, ist es nicht als BRM zu zählen, nur weil es E-BRM ist und aufgrund des SBV-Status eingeladen werden muss.

SF
SBV Frank

23.04.2021 um 21:47 Uhr

@Celestro jo, gebe dir recht! Einfacher wäre die Frage zu beantworten gewesen, wenn im Eingangs Post gestanden hätte ob die SBV auch das erste Ersatz Mitglied ist!

C
celestro

24.04.2021 um 02:24 Uhr

vielleicht sollte:

"unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde."

das ja heißen. Klingt irgendwie so, aber ich frage halt lieber nochmal nach. Sicher ist sicher!

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