Erstellt am 22.04.2021 um 09:47 Uhr von Enigmathika
In vielen Betrieben ist die SBV gleichzeitig ein BR-Mitglied.
Wenn Eure SBV als Erstzmitglied geladen wird, hat sie beide Funktionen inne, das ist überhaupt kein Problem.
Erstellt am 22.04.2021 um 09:49 Uhr von rtjum
SBV und BR sind unterschiedliche Ehrenämter.
Die SBV hat immer ein Teilnahmerecht.
Antwort a) ist korrekt es darf kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden.
Interessenkonflikte kann die SBV evtl bekommen aber das daraus eine Nichtteilnahme an Abstimmungen erfolgen könnte kann ich mir momentan nicht vorstellen dann das wäre ja nur bei Punkten gegeben bei denen die SBV persönlich betroffen ist.
Erstellt am 22.04.2021 um 13:47 Uhr von celestro
gab es Personenwahl und dieses SBV BRM ist 1tes Ersatz-BRM (aufgrund der Stimmenzahl)?
Erstellt am 23.04.2021 um 06:24 Uhr von BRHamburg
, @ Celestro Was spielt dann das für eine Rolle?
Die SBV nimmt in Doppelfunktion an den Sitzungen teil. Einen eventuell entstehenden Interessenten Konflikt muss die SBV mit sich selbst klären.
Erstellt am 23.04.2021 um 08:50 Uhr von Kjarrigan
Ein Doppelamt - oder sogar 3-fach oder 4-fach Amt ist überhaupt kein (rechtliches) Problem. Ein BRM kann z.B. SBV, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter sein und nimmt in allen 4 Funktionen an der ASA Sitzung teil.
Muss er sich halt 4 Mützen mitnehmen und die entsprechend wechseln :)
Mir fällt auch grade keine Funktion ein, (außer die in §5 (2) + (3) genannten - die einen Ausschluss nach sich ziehen würden.
Erstellt am 23.04.2021 um 09:20 Uhr von celestro
"@ Celestro Was spielt dann das für eine Rolle?"
rtjum schrieb "Antwort A ist richtig", das sehe ich aber keineswegs als gegeben an. Wenn dieses SBV / E-BRM nicht der erste Nachrücker ist, dann muss als Nachrücker ggf. jemand anderes geladen werden. Nur weil das E-BRM den Status SBV hat, ist es nicht als BRM zu zählen, nur weil es E-BRM ist und aufgrund des SBV-Status eingeladen werden muss.
Erstellt am 23.04.2021 um 19:47 Uhr von SBV Frank
@Celestro jo, gebe dir recht! Einfacher wäre die Frage zu beantworten gewesen, wenn im Eingangs Post gestanden hätte ob die SBV auch das erste Ersatz Mitglied ist!
Erstellt am 24.04.2021 um 00:24 Uhr von celestro
vielleicht sollte:
"unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde."
das ja heißen. Klingt irgendwie so, aber ich frage halt lieber nochmal nach. Sicher ist sicher!