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Datenschutz zwischen BR und SBV

L
Lost-in-Space
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo Forum,

die SBV verlangt Einsicht in sämtliche Vorgänge des Betriebsrats, konkret geht es um Überlassung des Passworts für das Laufwerk des BR. Ist dies rechtlich zulässig?? Wenn ja, worauf ist es begründet? Falls nein, bitte auch mit Quellenangabe, wenn möglich.

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

22.03.2019 um 11:19 Uhr

Nein. Wenn der SBV kein BRM ist hat er auch kein generelles Zugriffsrecht auf das BR Laufwerk.

Die SBV hat das Recht, an den Sitzungen der Beschäftigtenvertretung teilzunehmen (§ 178 Abs. 4 SGB IX) und ist von dieser in allen, die schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Belangen, umfassend zu beteiligen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Dieses Teilnahmerecht gilt nach der schwerbehindertenrechtlichen Fachliteratur auch für alle Arbeitsgruppen des Betriebsrats nach § 28a BetrVG analog § 178 Abs. 4 SGB IX.

P
Pjöööng

22.03.2019 um 11:29 Uhr

"Überlassung des Passworts für das Laufwerk des BR"

Ähem! Vielleicht solltet Ihr Euch mal in Richtung Datensicherheit schulen lassen...

A
AlterMann

22.03.2019 um 12:15 Uhr

Lost-in-space, die Frage ist falsch gestellt. Wenn es nicht begründet ist, gibt es dazu auch keine Rechtsgrundlage. Wenn die SBV hier etwas will, müsste sie doch eine Rechtsgrundlage beibringen. Das wird ihr aber nicht gelingen. Zu den Rechten der SBV hat Kjarrigan schon alles aufgeführt.

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