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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV gegen BR

B
BRDani
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe ein dringendes Anliegen. Unsere SBV fühlt sich aktuell etwas angegriffen und vom BR nicht akzeptiert. Wir haben neulich SGB IX §81 Abs. 1 vor die Nase geklatscht bekommen, weil Diskussionen aufkamen, ob sie ein Einsichtsrecht in alle Bewerbungen hat oder nicht. Dieser Paragraph ist aber ja eher für den AG nicht für den BR gedacht.

Jetzt haben wir das Problem, dass die SBV zur Geschäftsleitung rennt und den BR angreift bzw. hier Rechte etc. einfordert. Der BR wird hier ziemlich angegriffen und man traut sich ja kaum noch in Sitzungen seine Meinung zu äußern, weil die Gefahr besteht, dass man im Nachhinein, an welcher Stelle auch immer, von der SBV angeschwärzt wird.

Gibt es gesetzliche Maßnahmen die wir einleiten könnten? Ausschluss aus den Sitzungen oder oder oder. Bitte mit Gesetz und §§. Wir benötigen hier rechtskräftige Grundlagen.

Das ganze schränkt ja langsam die freie Meinungsäußerung des Gremiums ein.

Bitte dringend Info wer helfen kann. Danke.

MfG

2.612014

Community-Antworten (14)

G
gironimo

16.07.2015 um 11:18 Uhr

Ich fürchte, ich kenne keinen §§.

"Konfliktmanagement", Gespräche und Überzeugungsarbeit. Vielleicht fühlt sich die SBV vom BR nicht genügend unterstützt?

M
Moreno

16.07.2015 um 11:22 Uhr

Na wenn sich Euer BR ans Gesetz hält kann er ja wohl nicht von der SBV ,,angeschwärzt '' werden.

Weiterhin hat der Gesetzgeber der SBV ausdrücklich das Recht eingeräumt, in die Bewerbungsunterlagen auch der nicht behinderten Bewerber Einblick zu nehmen und an den Vorstellungsgesprächen aller Bewerber teilzunehmen (§ 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Damit soll die Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit haben, durch einen Vergleich* der Qualifikation die benachteilungsfreie Stellenbesetzung zu überprüfen (vgl. Düwell LPK-SGB IX § 81 Rn. 20 oder BAG Urteil vom 15.2.2005, 9 AZR 635/03, Randnummer 43). Quelle: Seite für SBV

Ausschuss aus Sitzungen???? Wollt Ihr mal von einem Arbeitsrichter ausgelacht werden? ;-) Mein Tip : Macht Euch einfach schlau welche Rechte die SBV hat und unterstützt sie bei ihrer Arbeit.

B
blackjack

16.07.2015 um 11:24 Uhr

Die SBV hat recht.

B
BRDani

16.07.2015 um 11:40 Uhr

Wir unterstützen die SBV und sie wird auch zu allem geladen und informiert. Allerdings warum auch immer sie sich aktuell so angegriffen fühlt versteht keiner so richtig.

Dass sie natürlich jetzt gleich zur GF rennt, kommt im Gremium nicht gut an.

Ja, unser BR hält sich an die Gesetze und hat somit nichts zu befürchten. Allerdings wenn hier gegen das Gremium vorgegangen wird, dann hört der Spaß auf.

M
Moreno

16.07.2015 um 11:44 Uhr

Ja unser BR hält sich an die Gesetze. Wie will die SBV dann gegen Euch vorgehen? Dann kann sie doch 100X zum Chef gehen und sich beschweren.

B
BRDani

16.07.2015 um 11:48 Uhr

Das ist klar, aber unsere GF ist von der Unruhe recht genervt. Wir hatten vorher schon das Problem, dass manche Gremiumsmitglieder sich nicht an die Geheimhaltungspflicht gehalten hatten und auch so kleinere Probleme die aber immer nach außen getragen wurden. Das kam halt nicht so gut an.

Die BRV bekommt deshalb ständig auf den Deckel, weil die BRV ihr Gremium nicht im Griff hat. Die ganze Situation ist schwierig. Und die SBV versucht jetzt mit Biegen und Brechen sämtliche Rechte durch zusetzen, auch wenn die GF z. B. bezüglich Seminaren ne klare Regelung für den BR durchgesetzt hat, wo wir erstmal kleinbei gegeben hatten des Friedenswillen. Da zieht die SBV aber nicht mit und geht eigene Wege.

G
gironimo

16.07.2015 um 11:52 Uhr

Na dann setze doch auf die nächste TOP den Punkt: "Zusammenarbeit mit der SBV".

Und dann kann die doch mal im Detail darlegen, wo das Problem ist. Nur veranstaltet dann kein Kesseltreiben. Geht die Sache entspannt an.

B
BRDani

16.07.2015 um 11:55 Uhr

Wurde in der letzten Sitzung angesprochen, als die SBV aus dem Nichts hoch gegangen ist wie eine Rakete und mit dem Gesetzesbuch "um sich geworfen" hat.

Fühlte sich von einem BR-Mitglied persönlich angegriffen, zwecks Einsicht in die Bewerbungsunterlagen.

Aber es gibt keine Ruhe

M
Moreno

16.07.2015 um 11:55 Uhr

Die SBV versucht mit Biegen und Brechen ihre Rechte durch zusetzen hmmmm ist das neuerdings verboten? Die SBV ist ja auch kein Anhängsel des Betriebsrates sondern eigenständig.

B
BRDani

16.07.2015 um 12:04 Uhr

Das ist klar, aber wir haben hier mit unserer GF eher ein kooperatives Verhältnis. Das ist ein Geben und Nehmen und so sollte es auch sein.

Mit dem Verhalten wird dieses Klima allerdings massiv gestört.

Dadurch wird der BR ins schlechte Licht gerückt, das wollen wir verhindern.

M
Moreno

16.07.2015 um 12:09 Uhr

Das geht doch die SBV nichts an was der BR für ein Verhältnis mit dem GF hat! Sie erstreitet ihre Rechte beim AG und beim BR und das steht ihr auch zu! Wenn sie als Mensch vielleicht schwierig ist, damit muss man halt leben sie ist ja für ihr Amt gewählt worden.

B
blackjack

16.07.2015 um 12:12 Uhr

##Ja, unser BR hält sich an die Gesetze und hat somit nichts zu befürchten.##

Und die SBV versucht jetzt mit Biegen und Brechen sämtliche Rechte durch zusetzen,

Irgend wie ein Widerspruch.

I
ickederdicke

16.07.2015 um 14:24 Uhr

Zitat Fragesteller: "Unsere SBV fühlt sich aktuell etwas angegriffen und vom BR nicht akzeptiert. Wir haben neulich SGB IX §81 Abs. 1 vor die Nase geklatscht bekommen, weil Diskussionen aufkamen, ob sie ein Einsichtsrecht in alle Bewerbungen hat oder nicht. Dieser Paragraph ist aber ja eher für den AG nicht für den BR gedacht." Wenn ich mal zwischen den Zeilen "lese", dann frage ich mich, warum kam es zu Diskussionen? Habt ihr nicht auf dem Schirm, das die SBV ein eigenständiges Mandat und dem BR nicht untergeordnet ist - was euch hier eventuell nicht passt ? Natürlich hat jede SBV das Recht, wenn Bewerbungen von Gleichgestellten /Schwerbehinderten vorliegen auch zwecks eigener Beurteilung alle Bewerbungen zu der Position einzusehen. Unabhängig vom BR.

Und im Betrieb ist der Hauptansprechpartner für SBV ´ler der Beauftragte des Arbeitgebers für Schwerbehindertenbelange, auch wenns mit dem BR mal klemmt.

U
Unfaßbar

17.07.2015 um 00:17 Uhr

„aber wir haben hier mit unserer GF eher ein kooperatives Verhältnis. Das ist ein Geben und Nehmen und so sollte es auch sein.“ „GF z. B. bezüglich Seminaren ne klare Regelung für den BR durchgesetzt hat, wo wir erstmal kleinbei gegeben hatten des Friedenswillen.“ „Das ganze schränkt ja langsam die freie Meinungsäußerung des Gremiums ein.“

Das Einzige, was hier eingeschränkt sein dürfte, scheint das Rechtsempfinden und eine mehr als mangelhafte Ausführung der betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten des Betriebsrats zu sein. Schon einmal darüber ein paar Gedanken verschwendet, dass hier nicht der SBV der Schuldige sein muss?

„Allerdings wenn hier gegen das Gremium vorgegangen wird, dann hört der Spaß auf.“ Mmmh, wäre ich die SBV, würde bei diesem Gremium der Spaß erst richtig losgehen.

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