Auflösung des BR - wenn statt 7 nur 5 Bewerber?
Guten Morgen!
Wegen zu wenig BR-Mitglieder mussten wir eine Neuwahl ansetzen. Der alte BR war leider nur ein halbes Jahr im Amt. Nach Auslaufen der Frist hatten sich statt der notwendigen 7 Kandidaten nur 5 aufstellen lassen. Somit setzten wir eine Nachfrist von 1 Woche. In dieser Woche ließen sich 2 weitere Kandidaten aufstellen, denen jedoch die erforderlichen 7 Unterstützungsunterschriften bis zum Auslaufen der Nachfrist fehlten.
D. h. nun leider für uns, dass die BR-Wahl leider nicht stattfinden wird und somit auch kein BR mehr zustande kommt. Diese Mitteilung wird heute veröffentlicht.
Meine Frage nun:
Meiner Vermutung nach wird der alte BR mit Bekanntgabe des Wahlvorstands, dass die Wahl nicht stattfinden wird, aufgelöst. Ist das richtig?
Community-Antworten (7)
28.05.2010 um 11:10 Uhr
Hallo MiniMal, die 2 neuen Kandidaten haben neben ihrer eigenen Unterschrift keine weiteren 6 Kollegen motivieren können ihre Kandidatur zu unterstützen? Schade. Ihr könnt aber trotzdem die Wahl durchführen und zwar mit Ziel ein BR in der nächst-kleineren Besetzung zu instalieren. Dann leider ohne Ersatzmitglieder
§11BetrVG Fitting §11 III. RdNr.:8 Sinngemäße Anwendung bei Mangel an Wahlbewerbern
Also auf jeden Fall die Wahl nicht abbrechen!!!
Gruß PT Netty
28.05.2010 um 11:34 Uhr
Wenn der alte BR nur ein halbes Jahr im Amt war hättet ihr doch gar keine Neuwahl machen müssen, der bleibt im Amt bis 2014
28.05.2010 um 11:41 Uhr
@rolfo: Du hast das "Wegen zu wenig BR-Mitglieder" überlesen. IMHO sind so viele BRM zurückgetreten das nicht mehr 7 BRM zur Verfügung standen....
Meiner Vermutung nach wird der alte BR mit Bekanntgabe des Wahlvorstands, dass die > Wahl nicht stattfinden wird, aufgelöst. Ist das richtig?
Da ihr nach §13 (2) 2. BetrVG wählen musstet: Ja. Aber welcher Teufel hat den die BRM überhaupt geritten das sie das überhaupt haben eintreten lassen?!!!! Nur weil sie in einem halben Jahr nicht geschafft haben den AG von ihren Rechten zu überzeugen heißt das nicht das er es nicht irgendwann einsieht! Und ohne BR wird es sicher nicht besser werden!
Ich stütze PTNetty: Die Wahl auf keinen Fall abbrechen!
Trotzdem: 7 Stützunterschriften = zwischen 140 und 159 AN im Betrieb, und es finden sich nicht einmal 7 Bewerber? Und nicht einmal 7 AN sind bereit 2 willige Kollegen zu unterstützen? Anscheinend wollen die AN bei Euch gar keine Mitbestimmung........
NB: Wenn es die Stützunterschriften deshalb nicht gab, weil die AN keine Listenwahl wollten, hätte es mit etwas gutem Willen Mittel und Wege gegeben die 2 Kollegen noch auf die erste Liste zu setzen... (Es wird noch eine Liste abgegeben auf der ALLE Kandidaten aufgeführt sind und alle Kandidaten der ersten Liste sprechen sich gegen ihre Kandidatur auf der ersten Liste aus....).
28.05.2010 um 11:50 Uhr
@ rkoch stimmt, sorry
28.05.2010 um 11:57 Uhr
Danke für die Antworten! Ich ziehe aus der aktuellen Situation die Folgerung, dass die Mitarbeiter unseres Unternehmens sich in keiner Weise für den BR interessieren und sich über dessen immenser Wichtigkeit nicht bewusst sind.
Möglicher Weise ist es strategisch sinnvoll, wenn für eine absehbare Zeit kein BR besteht. Damit könnte man die Mitarbeiter zum Nachdenken bewegen. Diese Taktik wäre nicht fahrlässig, da in unserem Betrieb ein relativ gutes Verhältnis mit der Unternehmensleitung besteht. Es bestünde keine unmittelbare Gefahr, dass unser Chef die Situation ausnutzen würde. Und die Möglichkeit einer BR-Neugründung stünde ja jederzeit offen.
28.05.2010 um 12:09 Uhr
@MiniMal ...Möglicher Weise ist es strategisch sinnvoll, wenn für eine absehbare Zeit kein BR besteht.... Ob du das für strategisch erachtest interessiert nicht. Die Wahl ist angelaufen und ihr habt fünf Kandidaten. Fertig! Warum denkt seit neuestem jeder dritte er hätte einen erzieherischen Auftrag?
...Es bestünde keine unmittelbare Gefahr, dass unser Chef die Situation ausnutzen würde... Und das beurteilst und entscheidest du für mindestens 101 MA alleine?
28.05.2010 um 12:14 Uhr
@Minimal
willst du hier Gott spielen? Wahnsinn!
Der Gesetzgeber hat ein Verfahren vorgesehen und das ist so durchzuführen! Da hat kein Wahlvorstand eine Entscheidungsbefugnis!
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