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Bestechung eines BRM ???

H
Hanne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.. und frohe Ostern...

Ich habe eine etwas knifflige Frage und würde gerne Eure Meinung hören wie ich mich verhalten sollte... Ich bin BRV in einem 5er BR. Wir sind im Handel tätig.. allerdings 7 Tage die Woche. Wir haben 2 Hauptschichten.. Jede Schicht arbeitet also jeden 2 Sonntag. Wir sind 3BRM in meiner Schicht. Wir haben einen Herrn GL Ansprechpartner.. Marktleiter.. Stellvertreter Marktleiter incl Schichtleiter Name Peter. Und eine Schichtleiterin. Peter ist mein Schichtleiter. Peter mischt sich gerne in die Wahl ein... möchte Angestellte von unserer Schicht in den BR reinkriegen ( Dienstplan u.s.w. §87) Er darf nicht wählen GL hat es ihm untersagt.. deswegen nutzt er dritte. Möchte seine Dinge durchsetzen.. Bei der GL wenn ihn etwas nicht gefällt und bei den Angestellten. Hatten vor drei Jahren Neueinstellung (Steen).. konnte mit Peter nicht. Steen wurde entlaßen, weil er nicht jeden 2 Sonntag, sondern nur jeden 4 arbeiten wollte... Aufhetzer des BR war Peter. Nun gibt Peter als Schichtleiter einem BRM (Martina) jeden 2 Sonntag 1 Urlaubstag.. Sie bekommt also den Dienstplan den Steen gern gehabt hätte. Ihren freien Tag Donnerstag schiebt sie auf Samstag und arbeitet somit nur ein WE im Monat... Sie war so dumm mir das zu erzählen... Peter hat versucht mich ohne Erfolg auszufragen wie viele Wahlvorschläge eingereicht wurden sind u.s.w. Ich bin Ersatz im WV. Nun kommt der Hammer.. Nun kommt diese Martina an und versucht mich auszuhorchen wer Wahlvorschläge abgegeben hat.. Sie hätte ja Anspruch das zu wissen... ist ja BRM. Hier liegt ein klarer Fall von Beeinflußung vor. Bevorteilung vor... Gut deutsch Bestechung....

Was würdet ihr machen, oder euch verhalten

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Community-Antworten (3)

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monalisa

02.04.2010 um 15:49 Uhr

@Hanne, was hat ein Betriebsratsmitglied mit dem Wahlvorstand zu tun? Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.... "Sie hätte ja Anspruch das zu wissen... ist ja BRM" Nein, hat sie nicht.

V
vokuhila

02.04.2010 um 16:16 Uhr

Tja Hanne, da hat die MonaLisa zu 100% Recht, (ausnahmsweise mal....;-))!! Betriebsräte und Wahlvorstände sind zwei völlig unabhängeige Gremien, ergo, kein BR hat das Recht, Auskunft von einem WV einzuforden!!

P
Paddy

02.04.2010 um 16:48 Uhr

.............und mit "Beeinflussung oder Bestechung" hat das meiner Meinung nach auch nüscht zu tun. Fragen stellen kann doch jeder , soviel er will. Bleibt doch dem Wahlvorstand überlassen, welche Auskünfte er gibt.

Übrigens: "Frohe Ostern euch allen" !!!!

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