Hallo,

Wenn im Wahlausschreiben ca. 800 Mitarbeiter als wahlberechtigt ausgewiesen werden, bereits heute aber ein Personalabbau von ca. 50 Mitarbeitern (Ausscheiden noch vor der Wahl) bekannt ist und möglicherweise der Arbeitgeber weitere Mitarbeiter mit Aufhebungsverträgen bis zum Wahltermin ausstattet und diese auch vor dem Wahltermin ausscheiden - wirkt sich dies auf die Größe des Gremiums noch aus?

M.E. muß der Wahlvorstand ja die Wählerliste aktualisieren. Zum Wahltag würde somit die Zahl von 700 Wählern unterschritten.

Wird also nur ein 11 odder ein 13 BR gewählt?