Erstellt am 11.01.2016 um 17:26 Uhr von celestro
1.) Nein
2.) Nein
3.) Ja
Gruß zurück !
celestro
Erstellt am 11.01.2016 um 17:35 Uhr von DummerHund
Ich denke mal das hilft eher als @celestro´s pauschale Antwort.
https:www.business-best-practice.de/selbststaendige/betriebsratswahl.php#wahlberechtigung
Erstellt am 11.01.2016 um 17:44 Uhr von gironimo
Bei Praktikanten kommt es immer darauf an, ob sie praktisch wie Auszubildende zu betrachten sind (oder auch billige Aushilfen; also nur Praktikant heißen) und daher im Betrieb eingegliedert sind, oder das Praktikum im Zuge eines Studiums bei einem anderen Bildungsträger nur im "Betrieb" absolvieren.
Ich bin zwar kein Musiker, könnte mir aber vorstellen, dass die Praktikanten eher wahlberechtigt sind.