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Stärke des BR-Gremiums bei steigender AN-Anzahl kurz nach der Wahl?

L
lenchen
Nov 2016 bearbeitet

es werden bei einer Beschäftigungszahl von 680 Mitarbeitern 11 BR-Mitglieder gewählt. Im Zeitraum von 2 Wochen nach der Wahl werden nocheinmal 50 Mitarbeiter eingestellt. Nun würde das BR-Gremium aus 13 Mitgliedern bestehen. Wie und in welcher Form erweitert sich dann das Gremium....ist evtl. schon wieder eine Neuwahl fällig, oder bleibt bis zur nächsten BR-Wahl ein 11-köpfiges Gremium bestehen. Sollten die Einstellungen noch eine Woche vor der Wahl stattfinden, änderd sich dann die Gremium-Zahl automatisch auf 13?

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Community-Antworten (12)

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Kölner

06.09.2006 um 16:02 Uhr

@lenchen Der Zeitpunkt des Wahlausschreibens zählt!

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Rollie

06.09.2006 um 16:08 Uhr

@Kölner,

bin grad zu faul zum Nachschauen, war da aber nicht was mit "wenn in absehbarer Zeit abzusehen ist, das dauerhaft" ?

K
Kölner

06.09.2006 um 16:23 Uhr

@Du Fauler ;-) Wenn das zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens bekannt gewesen wäre...

F
Fayence

06.09.2006 um 16:24 Uhr

Rollie, auch diese Gedanken hat sich der Wahlvorstand zum Zeitpunkt "Erlass Wahlausschreiben" zu machen -Feststellung der regelmässig Beschäftigten mit Blick in die Vergangenheit und Zukunft-!

R
Rollie

06.09.2006 um 16:32 Uhr

Mal rein spekulativ wäre es erstaunlich, wenn ein Unternehmen rein "zufällig" knapp 10 % neue Mitarbeiter innerhalb 2 Wochen nach Wahl einstellt. es dürfte anzunehmen sein, das solche Planungen dem AG vor der Wahl bekannt waren.

Der Wahlvorstand kann dem ja nur Rechnung tragen, wen ihm das bekannt ist.

Wäre es Aufgabe des AG's, dies mitzuteilen, oder hätte der Wahlvorstand gezielt nachfragen müssen, und es nun als Versäumnis des Wahlausschussen zu sehen ist ?

K
Kölner

06.09.2006 um 16:36 Uhr

@Rollie War da nicht was im BetrVG? So in Richtung § 92 BetrVG? Dann könnte man ja wenigstens annehmen, dass ein BR (im Vorfeld bereits vorhanden) dem WV bei einer Inthronisierung wenigstens einen Tip gibt, oder?!

F
Fayence

06.09.2006 um 16:42 Uhr

Was würde denn aus dem Umstand erfolgen, wenn der WV dem AG belegen kann, dass dieser Informationen von geplanten Neueinstellungen vorenthalten hat? Unabhängig davon, dass der WV für die Informationsbeschaffung zuständig ist.

Der BR müsste trotzdem in der, im Wahlausschreiben angegebenen Grösse gewählt werden!

K
Kölner

06.09.2006 um 16:45 Uhr

@Fayence Es gäbe dann ja auch noch die Möglichkeit der Neuwahl... Ausserdem: Zwei BRM hin oder her...naja!

Eher interessieren doch die Freistellungen nach § 38 BetrVG - aber die sind in diesem Fall auch wieder sekundär!

L
Lotte

07.09.2006 um 01:10 Uhr

@alle, heute hat mir ein Arbeitsrichter (ehrenamtlich) und Schlichter und Arbeitsrechtler erzählt, dass bei der Beurteilung der MA-Zahl eines UN - und somit die BRM Zahl - die Personalplanung vorausschauend für ein Jahr berücksichtigt werden kann.

Damit man dies berücksichtigen kann, muss natürlich eine Personalplanung bestehen und bekannt sein ;-)

F
Fayence

07.09.2006 um 11:17 Uhr

Lotte, und trotzdem ist der Zeitpunkt "Wahlausschreiben" für diese Beurteilung massgeblich! :-)

Lenchen, ihr habt immer noch, wie im Wahlausschreiben angegeben, "nur" einen 11er BR zu wählen!

L
Lotte

07.09.2006 um 20:44 Uhr

Fayence, habe ich das in Frage gestellt? Fand die Information einfach interessant, da es mir nicht klar war, dass es geht. So hat ein UN der Bahn z.B. einen 11er BR obwohl dort zur Zeit nur 260 MA arbeiten.

F
Fayence

07.09.2006 um 21:44 Uhr

Lotte, habe Dich diesmal wirklich nicht angezweifelt!

Wollte "lenchen" nur jegliche Hoffnung nehmen, im Laufe der Wahl doch noch auf einen 13er BR aufstocken zu können.

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