Erstellt am 06.09.2006 um 14:02 Uhr von Kölner
@lenchen
Der Zeitpunkt des Wahlausschreibens zählt!
Erstellt am 06.09.2006 um 14:08 Uhr von Rollie
@Kölner,
bin grad zu faul zum Nachschauen, war da aber nicht was mit "wenn in absehbarer Zeit abzusehen ist, das dauerhaft" ?
Erstellt am 06.09.2006 um 14:23 Uhr von Kölner
@Du Fauler ;-)
Wenn das zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens bekannt gewesen wäre...
Erstellt am 06.09.2006 um 14:24 Uhr von Fayence
Rollie,
auch diese Gedanken hat sich der Wahlvorstand zum Zeitpunkt "Erlass Wahlausschreiben" zu machen -Feststellung der regelmässig Beschäftigten mit Blick in die Vergangenheit und Zukunft-!
Erstellt am 06.09.2006 um 14:32 Uhr von Rollie
Mal rein spekulativ wäre es erstaunlich, wenn ein Unternehmen rein "zufällig" knapp 10 % neue Mitarbeiter innerhalb 2 Wochen nach Wahl einstellt. es dürfte anzunehmen sein, das solche Planungen dem AG vor der Wahl bekannt waren.
Der Wahlvorstand kann dem ja nur Rechnung tragen, wen ihm das bekannt ist.
Wäre es Aufgabe des AG's, dies mitzuteilen, oder hätte der Wahlvorstand gezielt nachfragen müssen, und es nun als Versäumnis des Wahlausschussen zu sehen ist ?
Erstellt am 06.09.2006 um 14:36 Uhr von Kölner
@Rollie
War da nicht was im BetrVG? So in Richtung § 92 BetrVG?
Dann könnte man ja wenigstens annehmen, dass ein BR (im Vorfeld bereits vorhanden) dem WV bei einer Inthronisierung wenigstens einen Tip gibt, oder?!
Erstellt am 06.09.2006 um 14:42 Uhr von Fayence
Was würde denn aus dem Umstand erfolgen, wenn der WV dem AG belegen kann, dass dieser Informationen von geplanten Neueinstellungen vorenthalten hat? Unabhängig davon, dass der WV für die Informationsbeschaffung zuständig ist.
Der BR müsste trotzdem in der, im Wahlausschreiben angegebenen Grösse gewählt werden!
Erstellt am 06.09.2006 um 14:45 Uhr von Kölner
@Fayence
Es gäbe dann ja auch noch die Möglichkeit der Neuwahl...
Ausserdem: Zwei BRM hin oder her...naja!
Eher interessieren doch die Freistellungen nach § 38 BetrVG - aber die sind in diesem Fall auch wieder sekundär!
Erstellt am 06.09.2006 um 23:10 Uhr von Lotte
@alle,
heute hat mir ein Arbeitsrichter (ehrenamtlich) und Schlichter und Arbeitsrechtler erzählt, dass bei der Beurteilung der MA-Zahl eines UN - und somit die BRM Zahl - die Personalplanung vorausschauend für ein Jahr berücksichtigt werden kann.
Damit man dies berücksichtigen kann, muss natürlich eine Personalplanung bestehen und bekannt sein ;-)
Erstellt am 07.09.2006 um 09:17 Uhr von Fayence
Lotte,
und trotzdem ist der Zeitpunkt "Wahlausschreiben" für diese Beurteilung massgeblich! :-)
Lenchen,
ihr habt immer noch, wie im Wahlausschreiben angegeben, "nur" einen 11er BR zu wählen!
Erstellt am 07.09.2006 um 18:44 Uhr von Lotte
Fayence,
habe ich das in Frage gestellt?
Fand die Information einfach interessant, da es mir nicht klar war, dass es geht. So hat ein UN der Bahn z.B. einen 11er BR obwohl dort zur Zeit nur 260 MA arbeiten.
Erstellt am 07.09.2006 um 19:44 Uhr von Fayence
Lotte,
habe Dich diesmal wirklich nicht angezweifelt!
Wollte "lenchen" nur jegliche Hoffnung nehmen, im Laufe der Wahl doch noch auf einen 13er BR aufstocken zu können.