Hallo! Ich habe eine Frage zur Wählerliste:
Wir sind ein gemeinnütziger Träger (Verein) der Behindertenhilfe. Bei uns sind ca 10 Personen geringfügig beschäftigt, die eigentlich Erwerbsunfähigkeitsrente oder Grundsicherung oder Hartz IV oder ein ähnliches Einkommen haben. Die Beschäftigung reicht von 1 - 2 Stunden pro Monat bis hin zu regelmäßig 10 Stunden pro Woche und ist zumindest bei einigen als rehabilitative Maßnahme anzusehen.
Meiner Ansicht nach sind alle geringfügig Beschäftigten sowohl wahlberechtigt als auch wählbar, stimmt das? was ist ausschlaggebend? Das Vorhandensein eines Arbeitsvertrages?