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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorruhestand aber noch geringfügig beschäftigt - zum BR wählbar?

T
tom
Nov 2016 bearbeitet

Auch bei uns stehen BR-Wahlen an. Ein bisheriges BRM ist seit Anfang des Jahres im Vorruhestand und in unserer Firma noch zusätzlich geringfügig beschäftigt (150,-€/Monat). Kann sich dieses Mitglied erneut zur Wahl stellen?

Tom

4.203011

Community-Antworten (11)

L
Lotte

23.06.2006 um 22:57 Uhr

Laut Fitting BetrVG §5 RN 144 sind auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und damit wohl wählbar. Aber macht das Sinn? Will er nur in der Firma bleiben, um BR Tätigkeit zu machen?

T
tom

23.06.2006 um 23:16 Uhr

Tja... auch ein Thema. Er arbeitet offiziell 1/2 Tag pro Woche, kommt zusätzlich aber etliche Tage unentgeltlich (was dem AG natürlich sehr gefällt), während andere Kollegen um den Job bangen und möchte sich jetzt wieder zur Wahl stellen. Er ist der Meinung, er wäre als BRM ja dann erreichbar...

Tom

L
Lotte

23.06.2006 um 23:28 Uhr

Andererseits ist BR Tätigkeit ja auch ein Ehrenamt und wenn das Volk ihn will...

N
norbert

24.06.2006 um 15:46 Uhr

nein, ein Mitarbeiter, der sich in der aktiven Phase der ATZ befindet, kann lt. Rspr. BAG nicht mehr in den BR gewählt werden.

K
Kölner

24.06.2006 um 15:53 Uhr

@norbert Reden wir von der Passivphase der ATZ? Wohl nicht! arrghh

RI
Ramses II

25.06.2006 um 01:42 Uhr

"nein, ein Mitarbeiter, der sich in der aktiven Phase der ATZ befindet, kann lt. Rspr. BAG nicht mehr in den BR gewählt werden. "

Ähemm Norbert,

ich verstehe Deinen Beitrag dahingehend dass Du dieses Urteil weder ´gelesen, noch verstanden hast.

T
tom

25.06.2006 um 01:54 Uhr

Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Er hat sich nach über 20-jähriger Betiebszugehörigkeit zu Beginn des Jahres kündigen lassen, ist jetzt arbeitslos und in unserer Firma geringfügig beschäftigt (s.o.) und wird wohl im nächsten Jahr die Rente beantragen.

Tom

RI
Ramses II

25.06.2006 um 02:24 Uhr

Demnach ist er Arbeitnehmer...

T
tom

25.06.2006 um 02:49 Uhr

@RamsesII

Er ist am 31.12.05 aus unserer (alten) Firma ausgeschieden, ab 01.01.06 arbeitet der o.g. AN geringfügig.

2/06 wurde unsere Firma wir von einem neuen Investor aufgekauft. Ein Teil der alten Belegschaft wurde übernommen, der andere Teil im Laufe des Jahres gekündigt und durch neue in einer Holding ersetzt.

Bei den jetzigen BR-Wahlen herrscht ein ziemliches Durcheinander...

Tom

T
tom

26.06.2006 um 23:06 Uhr

Lt. neuester Info hat besagter AN nach seinem Ausscheiden aus der Firma keinen Arbeitsvertrag, sondern arbeitet lt. eigener Aussage "nur so" (moralisch mag man das werten wie man möchte... er arbeitet unentgeltlich, während Kollegen in seiner Abteilung um ihren Job bangen!) und bekommt dafür eine Entschädigung von 150,--€/mtl.

Es bleibt weiterhin die Frage offen, ob er für den BR kandidieren kann?

Tom

L
Lotte

26.06.2006 um 23:28 Uhr

@Tom Ich glaube trotzdem, dass es sich um einen geringfügig Beschäftigten nach §5 BetrVG handelt.

Vielleicht hast Du selbst nochmal Zeit Dir den Fitting oder Däubler zu diesem § zu Gemüte zu führen.

Und auch das Bestehen oder Nichtbestehen eines AV heißt noch nicht, dass man AN ist oder nicht.

Aber wenn er gewählt wird, scheinen seine Wähler doch auch zu wollen, dass er BR bleibt.

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