Vorruhestand aber noch geringfügig beschäftigt - zum BR wählbar?
Auch bei uns stehen BR-Wahlen an. Ein bisheriges BRM ist seit Anfang des Jahres im Vorruhestand und in unserer Firma noch zusätzlich geringfügig beschäftigt (150,-€/Monat). Kann sich dieses Mitglied erneut zur Wahl stellen?
Tom
Community-Antworten (11)
23.06.2006 um 22:57 Uhr
Laut Fitting BetrVG §5 RN 144 sind auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und damit wohl wählbar. Aber macht das Sinn? Will er nur in der Firma bleiben, um BR Tätigkeit zu machen?
23.06.2006 um 23:16 Uhr
Tja... auch ein Thema. Er arbeitet offiziell 1/2 Tag pro Woche, kommt zusätzlich aber etliche Tage unentgeltlich (was dem AG natürlich sehr gefällt), während andere Kollegen um den Job bangen und möchte sich jetzt wieder zur Wahl stellen. Er ist der Meinung, er wäre als BRM ja dann erreichbar...
Tom
23.06.2006 um 23:28 Uhr
Andererseits ist BR Tätigkeit ja auch ein Ehrenamt und wenn das Volk ihn will...
24.06.2006 um 15:46 Uhr
nein, ein Mitarbeiter, der sich in der aktiven Phase der ATZ befindet, kann lt. Rspr. BAG nicht mehr in den BR gewählt werden.
24.06.2006 um 15:53 Uhr
@norbert Reden wir von der Passivphase der ATZ? Wohl nicht! arrghh
25.06.2006 um 01:42 Uhr
"nein, ein Mitarbeiter, der sich in der aktiven Phase der ATZ befindet, kann lt. Rspr. BAG nicht mehr in den BR gewählt werden. "
Ähemm Norbert,
ich verstehe Deinen Beitrag dahingehend dass Du dieses Urteil weder ´gelesen, noch verstanden hast.
25.06.2006 um 01:54 Uhr
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Er hat sich nach über 20-jähriger Betiebszugehörigkeit zu Beginn des Jahres kündigen lassen, ist jetzt arbeitslos und in unserer Firma geringfügig beschäftigt (s.o.) und wird wohl im nächsten Jahr die Rente beantragen.
Tom
25.06.2006 um 02:24 Uhr
Demnach ist er Arbeitnehmer...
25.06.2006 um 02:49 Uhr
@RamsesII
Er ist am 31.12.05 aus unserer (alten) Firma ausgeschieden, ab 01.01.06 arbeitet der o.g. AN geringfügig.
2/06 wurde unsere Firma wir von einem neuen Investor aufgekauft. Ein Teil der alten Belegschaft wurde übernommen, der andere Teil im Laufe des Jahres gekündigt und durch neue in einer Holding ersetzt.
Bei den jetzigen BR-Wahlen herrscht ein ziemliches Durcheinander...
Tom
26.06.2006 um 23:06 Uhr
Lt. neuester Info hat besagter AN nach seinem Ausscheiden aus der Firma keinen Arbeitsvertrag, sondern arbeitet lt. eigener Aussage "nur so" (moralisch mag man das werten wie man möchte... er arbeitet unentgeltlich, während Kollegen in seiner Abteilung um ihren Job bangen!) und bekommt dafür eine Entschädigung von 150,--€/mtl.
Es bleibt weiterhin die Frage offen, ob er für den BR kandidieren kann?
Tom
26.06.2006 um 23:28 Uhr
@Tom Ich glaube trotzdem, dass es sich um einen geringfügig Beschäftigten nach §5 BetrVG handelt.
Vielleicht hast Du selbst nochmal Zeit Dir den Fitting oder Däubler zu diesem § zu Gemüte zu führen.
Und auch das Bestehen oder Nichtbestehen eines AV heißt noch nicht, dass man AN ist oder nicht.
Aber wenn er gewählt wird, scheinen seine Wähler doch auch zu wollen, dass er BR bleibt.
Verwandte Themen
Umstellung der Pauschalversteuerung (2%) bei geringfügig Beschäftigten
ÄlterDer Arbeitgeber beschäftigt seit Jahren überwiegend geringfügig Beschäftigte (450,-€ und 70-Tage) sowie Werkstudenten. In den vergangenen 12 Jahren hat er dabei immer bei den geringfügig Beschäftigten
Welchen Urlaubsanspruch haben geringfügig Beschäftigte?
ÄlterHallo Kollegen und Kolleginnen :-) Wie ist das eigentlich mit geringfügig Beschäftigten und Urlaubsanspruch? (Rein interesse halber) Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, da kann die geringfügig B
Eingruppierung geringfügig Beschäftigte?
ÄlterHallo an alle, habe ein Problem bei dem wir BR Unterstüzung brauchen. Ein Kollegin ist auf mich zu gekommen und fragte mich, ob die 10 Jahre die sie als geringfügig Beschäftigte in unserem Unternehm
Geringfügig Beschäftigte
ÄlterHallo, unser BR hat festgestellt, dass die geringfügig Beschäftigten zu wenig Urlaubsanspruch haben und kein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten. Da gerade Urlaubsgeld fällig war, wurde der Arb
Sozialversicherungspflichtig / geringfügig Beschäftigt / Gleitzone Sozialplan
ÄlterHallo zusammen, da ich hier schon ganz gute Tips erhalten habe, habe ich widermal eine Frag: wir sind ein Unternehmen mit Rund 230 MA. Davon verschiedene Abteilungen. Jetzt muss leider eine Abtei