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Thema für Regelungsabrede?

I
IlkaB
Feb 2021 bearbeitet

Geschäftsführung und div. Fachabteilungen stellen regelmäßig Anträge an den Betriebsrat. Dies geschieht in der letzten Zeit zunehmend knapp, so dass teilweise die Unterlagen erst kurz vor Beginn der Sitzung hereingereicht werden und man das nicht mehr ordentlich prüfen kann. Es war schon mal besser, aber je länger wir mit Skype-Sitzungen arbeiten, um so mehr reißt das ein - man kann ja alles "schnell mal" per Mail verteilen... Nur ist es damit eben nicht geprüft.

Wir möchten der Geschäftsführung nun gerne mitteilen, welche Unterlagen wir bis wann benötigen, damit die Anträge in der Sitzung beschlossen werden können. Diese soll nicht nur eine Info erhalten, sondern diesen Fristen durch Gegenzeichnung zustimmen.

Außerdem möchten wir festlegen, dass verpasste Fristen zu bestimmten Anträgen keine Sondersitzung nach sich ziehen werden (das geht wahrscheinlich nur, wenn die Ankündigungsfrist den Mitarbeitern gegenüber lang genug ist, oder?).

Sehe ich dass richtig, dass wir sowas am sinnvollsten in einer Regelungsabrede festhalten?

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Community-Antworten (4)

U
UdoWoe

11.02.2021 um 14:08 Uhr

Eine Regelungsabrede würde ich nicht machen. Ihr habt als BR alle Zeit der Welt (außer bei Kündigungen). Ich würde dem AG freundlichst mitteilen, dass aufgrund seiner Eingabe und der Zeitlichen Enge die nächste Sitzung erst dann und dann stattfindet. Bis dahin darf er das Vorhaben auch nicht umsetzen. Ihr als BR benötigt die Zeit euch einzulesen und einzuarbeiten. Wenn ihr das zwei, dreimal macht, dann ist vieles auf einmal nicht mehr eilig. Diese Erfahrung haben wir gemacht. Passt aber unbedingt auf mit was der AG kommt. Wenn ihr nämlich jetzt ungeprüft und unüberlegt etwas genehmigt, dann kann das auch böse nach hinten losgehen. Lasst euch Zeit zur Prüfung. Und wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, zurück an Absender (hier AG) mit dem Kommentar, dass ihr erst alles prüfen könnt wenn alles vollständig ist.

K
kratzbürste

11.02.2021 um 18:33 Uhr

Ich sehe das ähnlich wie UdoW . Allerdings gibt es auch beim § 99 BetrVG eine Frist. Sprechen würde ich mit dem AG auch und ihm sagen, dass ihr in allen Angelegenheiten mit Frist ggf. eine zusätzliche Sitzung machen müsst (ihr habt ja alle Zeit der Welt) und alle anderen Dinge auf die nächste Sitzung fallen (wie z.B. Mehrarbeit, Schichtpläne, usw.). Macht ihm deutlich, dass alle Dinge, die beschlossen werden müssen, auch "rechtzeitig" auf der Tagesordnung stehen müssen (das macht ihr wohl bisher falsch).

C
celestro

11.02.2021 um 20:24 Uhr

Hinzu kommt, das Ihr keinerlei rechtliche Handhabe für so eine Regelung habt. Wenn Ihr also Pech habt, zeigt Euch ein informierter AG einfach nur den Vogel und lacht sich anschließend wochenlang kaputt.

R
rtjum

12.02.2021 um 10:29 Uhr

eigentlich doch ganz einfach und schon mehrmals geschrieben heir. Wenn euch etwas zu kurzfristig ist, dann schreibt ihr eurem AG das im sine von:

Lieber AG, wir haben deinen Antrag erhalten. Da unsere nächste sitzung am ... ist, können wir diesen Antrag leider nicht mehr behandeln da dies zu kurzfristig zur Vorbereitung ist. entweder verlängern Sie die Anhörungsfrist bis zum ... oder wir werden am ... eine zusätzliche Sitzung machen. Bitte teilen Sie uns bis zum ... mit, was Ihnen lieber ist.

Ihr macht ihm damit zusätzliche Arbeit und wer hat die schon gern? Bei den meisten AG setzt der Lerneffekt recht schnell ein.

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