Geschäftsführung und div. Fachabteilungen stellen regelmäßig Anträge an den Betriebsrat. Dies geschieht in der letzten Zeit zunehmend knapp, so dass teilweise die Unterlagen erst kurz vor Beginn der Sitzung hereingereicht werden und man das nicht mehr ordentlich prüfen kann. Es war schon mal besser, aber je länger wir mit Skype-Sitzungen arbeiten, um so mehr reißt das ein - man kann ja alles "schnell mal" per Mail verteilen... Nur ist es damit eben nicht geprüft.

Wir möchten der Geschäftsführung nun gerne mitteilen, welche Unterlagen wir bis wann benötigen, damit die Anträge in der Sitzung beschlossen werden können. Diese soll nicht nur eine Info erhalten, sondern diesen Fristen durch Gegenzeichnung zustimmen.

Außerdem möchten wir festlegen, dass verpasste Fristen zu bestimmten Anträgen keine Sondersitzung nach sich ziehen werden (das geht wahrscheinlich nur, wenn die Ankündigungsfrist den Mitarbeitern gegenüber lang genug ist, oder?).

Sehe ich dass richtig, dass wir sowas am sinnvollsten in einer Regelungsabrede festhalten?