Erstellt am 11.04.2014 um 11:04 Uhr von gironimo
Jede Betriebsvereinbarung kann gekündigt werden. Durch Verhandlungen bekommt man eine neue BV.
Was alles dabei zu beachten ist (Stichworte: Nachwirkung, freiwillige BV, erzwingbare BV) solltet Ihr unbedingt in Seminaren erfahren.
Im Zweifelsfall solltet Ihr ggf. auch einen Sachverständigen hinzuziehen.
Erstellt am 11.04.2014 um 11:11 Uhr von Zugspitze
Hallo gironimo,wir haben uns schon Anwaltschaftlich beraten lassen,wobei uns gesagt wurde,dass es sehr schwer werden wird,für längere Zeit zurück vom Arbeitgeber was fordern könnten,weil im Tarifvertrag eine 6 Monatige Ausschlussfrist abgeschlossen wurde.Für uns ist es jetzt nicht nachvollziehbar,das was rechtswidriges noch einer Ausschlussfrist unterliegt.Das geht für uns alle schon gut an.Unser Anwalt,sagte uns aber,da gehts anscheinend um richtig viel Geld.
Erstellt am 11.04.2014 um 11:50 Uhr von Hörselgau
Hallo,
wieso seid Ihr 15 BR - Mitglieder ?
Erstellt am 11.04.2014 um 11:54 Uhr von Zugspitze
Hallo Hörselgau,das wurde so festgelegt,und stand auch im Wahlausschreiben so drinnen.
Erstellt am 11.04.2014 um 12:11 Uhr von Hörselgau
Na dann Herzlichen Glückwunsch . Das Verstößt gegen § 9 Betr.VG .
Aber zum eigentlichen Thema : Kündigen könnt Ihr, jedoch Achtung !! Die " Alte " wirkt noch solange nach, bis eine neue Abgeschlossen & Unterzeichnet ist.
LG Hörselgau
Erstellt am 11.04.2014 um 12:12 Uhr von Cykex
Laut BetrVG § 9 dürftet Ihr doch aber nur aus 13 Mitgliedern bestehen oder kann man BR so zusammenstellen wie man will wenn es im Wahlausschreiben so steht
Erstellt am 11.04.2014 um 12:17 Uhr von Kulum
Vielleicht sind da regelmäßig mehr AN beschäftigt, oder die Leiharbeiter hat der TE bisher verschwiegen oder oder.
Und was deine Nachwirkung betrifft, erzwingbare BV wirkt nach, freiwillige nicht unbedingt. Also etwas vorsichtig mit den Pauschalisierungen. Bisher hat der TE noch kein Wort gesagt worum es inn den BVen geht
Erstellt am 11.04.2014 um 12:17 Uhr von Cykex
Einzige chance die Ihr noch habt ist nachzuweisen das Teile die in der BV stehen gegen Tarifvertrag verstossen, weil es zb keine Eröffnungsklausel gibt somit sind dann teile der BV unwirksam desweiteren gilt das Günstigkeitsprinzip für MA und Tarif ist zusätzlich noch Höher gestellt nach dem Gesetz Redet mit eure Gewerkschaft mal wir konnten einige Dinge in der alten BV dadurch aushebeln. aber BV trotzdem Kündigen und nicht über Mailverkehr den Fehler hatten wir auch gemacht als Frischlinge ^^
Erstellt am 11.04.2014 um 12:19 Uhr von Rapper
Ihr hättet aber nur 13 BRM wählen dürfen, keine 15. Ab 1001 AN sind es erst 15 BRM.
Das solltet ihr prüfen und dann korregieren.
Ansonsten könnte der AG sämtliche Beschlüsse für ungültig erklären.
Zum Zweiten: Wenn es nur Abreden sind (Regelungsabrede im Sinne des § 77 BetrVG), dann kann man die jederzeit kündigen, wenn keine Kündigungsfristen vereinbart wurden und solange sie gegen Tarifvereinbarungen oder Gestze verstoßen.
Erstellt am 11.04.2014 um 12:48 Uhr von Zugspitze
Ein Hallo an euch alle.Um mal näher darauf einzugehen,damit es besser verstanden wird.Wir sind exakt 758 Mirarbeiter plus minus 10 ! Unser Tarifvertrag hat keine Öffnungsklausel.Unser Tarifvertrag sagt z.b aus,dass wir ab der 167Std den Mehrarbeitszuschlag von 25% für jede Stunde bekommen.Der Betriebsrat hat aber mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen,wo festgelegt wurde,wir bekommen den Zuschlag erst ab der 173Std.Und mehrere solche Abreden liegen uns nun vor.In Bezug genommen auf das 15 Gremium wurde allen nun erklärt,dass es 2001 im Betriebsverfassungsgesetzt geändert wurde,wobei von 100bis 6000 Mitarbeiter das Gremium um zwei weitere Mitglieder aufgestockt wird,und ab 6000Mitarbeiter um vier.Lange rede kurzer Sinn,bei uns überschlagen sich die Ereignisse.
Erstellt am 11.04.2014 um 12:53 Uhr von Rapper
Von 100 bis 6000 zwei weitere BRM? Hä????
Schau mal im § 9 BetrVG nach, da steht es Schwarz auf Weiss, wieviel BRM ihr wählen dürft.
Alles andere ist Humbug.
Erstellt am 11.04.2014 um 12:56 Uhr von Zugspitze
Hallo Rapper,du hast ja recht.Fakt ist aber,das wir ein 15 Gremium sind,und so stand es auch im Wahlausschreiben.
Erstellt am 11.04.2014 um 15:36 Uhr von petrus
@rapper
...und wenn die 3 Wochen nicht schon rum wären, hätte man die Wahl wohl anfechten können. Nu is fertich - und das eine Wahl wegen der falschen Anzahl der Mitglieder nicht nichtig wird, hat das BAG schon vor nunmehr 38 Jahren entschieden.
@Zugspitze
setzt euch schleunigst mit der Gewerkschaft zusammen, um deren Tarif es hier geht (ich hoffe mal, das ist jetzt nicht die vom alten BR). Die sollten Euch sagen können, ob es z.B. für das Thema "Mehrarbeitszuschlag ab 167 h" eine Öffnungsklausel gibt.
Wenn ja, könnt ihr die BV kündigen und neu verhandeln.
Wenn nein, teilt ihr dem Arbeitgeber mit, dass die BV "Zuschlage erst ab 173h" wegen §77(3) BetrVG nichtig ist und nicht mehr angewendet werden darf. Und den MA teilt ihr mit, dass sie sofort(!) ihre Überstundenzuschläge für die letzten 3 Monate beim ArbGeb geltend machen sollen.
Und bei der nächsten BV ebenso...
Erstellt am 11.04.2014 um 15:45 Uhr von Zugspitze
Hallo petrus,doch es ist die alte Gw,weil die ist Tarifpartner,leider Gottes ! Aber uns wurde heute gesagt,wo das im Betriebsverfassungsgesetz denn steht,dass man nicht mehr Betriebsräte im Gremium haben darf.Wir müssen zwar min 13 sein,aber es dürfen auch 15 oder 17 oder mehr sein,wenn das der Arbeitgeber so haben will.Uns geht der Hut mitlerweile hoch,und das schon in der kurzen Zeit.Wir kommen mittlerweile zu der Erkenntnis,dass man als hervoragender BR Jurist oder Einstein sein muss !
Erstellt am 11.04.2014 um 15:50 Uhr von gironimo
Also ich denke auch: Die Gewerkschaft ist die, die Ihr ins Boot holen müsst. Nichts gegen Fachanwälte - aber hier geht es um den Tarif und da sollte man mit denen sprechen, die ihn abgeschlossen haben.
Erstellt am 11.04.2014 um 15:55 Uhr von Zugspitze
Hallo gironimo,
die Gewerkschaft redet mit uns nicht,weil wir nicht bei denen Mitglieder sind.Die haben von ihren Mitglieder keinen einzigen Sitz mehr ! Wir 15 sind alle bei der anderen Gw,die erst seit einem Jahr ins Unternehmen gezogen ist,aber leider nicht Tarifpartner ist.Bei uns liegt ein Scherbenhauffen da,wie in einer Glasfabrik !
Erstellt am 11.04.2014 um 17:17 Uhr von petrus
Alle 15? Na dann werden die euch hoffentlich auch helfen, aus dem Sch**** der "Konkurrenz" rauszukommen. Vielleicht könnt ihr ja auch herausfinden , wieviele Mitglieder diese Gewerkschaft (außer euch 15) noch im Betrieb hat und wieviele es sein sollten, damit diese versucht, einen eigenen Tarifvertrag abzuschließen...
Und Mitgliederwerbung sollte ja bei dem Hintergrund nicht so schwer fallen, oder?
Mal angenommen, ihr habt einen Stundenlohn von 12€. Damit habt ihr Monat für Monat Überstundenzuschläge von 6h*12€/h*25% = 18 € Eurem Chef geschenkt. Dank "Verfallsklausel" im jetzigen Tarif könnt ihr davon noch 54 € pro MA geltend machen. Bei Nichtmitgliedern jeder für sich allein vorm Arbeitsgericht. Als Mitglied einer Gewerkschaft ... Käme es vermutlich auf eine Frage bei Eurem Sekretär an...
Und da kann sich jetzt jeder MA überlegen, ob er lieber monatlich 18 € dem Chef schenkt, oder für 20€ (167 h*12 €/h*1%) Mitglied bei der "richtigen" Gewerkschaft wird :-)
Denn die wird Euch sicherlich helfen, noch mehr Dinge zu finden - und bei genügend Mitgliedern einen nicht so arbeitgeberfreundlichen Tarifvertrag auszuhandeln...
Erstellt am 12.04.2014 um 11:28 Uhr von Schlamuser
Hallo Zugspitze,
Was sagen den zu dem Fiasko,die anderen Mitarbeiter in eurem Laden dazu.Also ich denke schon mit eurer GW und der nötigen Ausdauer,dem Wahnsinn auf die Spur zu kommen.Ihr solltet nun mal die Geschäftsführung,Betriebsrat und die alte Gewerkschaft anschreiben,und sie auffordern zu der Sache Stellung zu nehmen.Meistens,verpfeiffen sie sich dann gegenseitg und suchen einen Schuldigen,der vielleicht schon gestorben ist.