ich habe mich im Netz informiert und über Regelungsabreden herausgefunden, dass sie im Vergleich zu Betriebsvereinbarungen keine rechtliche Nachwirkung haben.
In einer unserer Regelungsabreden Steht folgendes:
§ 7 Schlussbestimmungen:
Abs 4: Diese Regelungsabrede tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Teilkündigungen sind ausgeschlossen. Um im Falle einer Kündigung eine regelungsfreie Zeit zu vermeiden, bleiben die betreffenden Regelungen so lange erhalten bis eine Neuregelung in Kraft tritt.
Sind wir mit dieser Formulierung auch auf der sicheren Seite oder haben wir die Gefahr dass ggf. Ag. Die Regelung umgehen kann.
Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich für die Mühe.