Hallo!

Ein Kollege hat letzte Woche seine Briefwahlunterlagen bei uns abgegeben. Heute kommt dieser Kollege an und will noch seinen Briefwahlschein (Bestätigung, dass er den Stimmzettel selber angekreuzt hat) abgeben. Er hat vergessen den Zettel mit in den Umschlag zu packen. Da dieser Schein ja normalerweise mit in dem Umschlag von letzter Woche sein müsste, ist seine abgegebene Stimme ja erst mal ungültig!
Können wir evtl. die bereits abgegebenen Unterlagen vernichten/zurückgeben und ihm die kompletten Briefwahlunterlagen nochmal in die Hand geben? Oder hat er jetzt einfach Pech gehabt?