Bei unserer Betriebsratswahl hat der amtierende und kandidierende BR-Vorsitzender als Wahlausschußvorsitzender die Briefwahlunterlagen ohne Eingangsstempel usw. in seinem Büro gelagert.
Nach dem nun erzieltem Ergebnis kam in uns der Verdacht auf, daß an den Briefwahlunterlagen manipuliert wurde.
Ist es rechtens, daß der BR-Vorsitzende in seinen Funktionen und Kandidaturen während der Zeit des Wahlkampfes die Unterlagen so aufbewahren kann oder sollten diese auch in einer verschlossenen Urne bis zum Wahltag für ALLE unzugänglich aufbewahrt werden?