Erstellt am 12.03.2006 um 12:57 Uhr von Fayence
Hallo Hatschepsut,
liest man nur den entsprechenden §24 WO (schriftliche Stimmabgabe) ist hier kein Verstoss festzumachen. Nur die verspätet eingegangenen Briefwahl-Unterlagen müssen mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden .
Und jetzt kommt das "Aber". Im Fall einer Wahlanfechtung sollte der Wahlvorstand belegen können, dass die berücksichtigten schriftl. Stimmabgaben rechtzeitig eingegangen sind und zum Schutz vor Veränderung & Entwendung sicher verschlossen aufbewahrt worden sind, z.B. in einer Wahlurne.
Erstellt am 12.03.2006 um 19:04 Uhr von w-j-l
Das wurde auch in diesem Thread:
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3832&nav=search&keyword=versiegelt
schon ausführlich diskutiert.
Vielleicht hilft Dir das ja weiter.
Gruesse
w-j-l