Erstellt am 28.05.2018 um 12:04 Uhr von celestro
"Wer darf die Briefwahlunterlagen(Rücksendeungen) annhemen?"
Der WV. Aber natürlich auch eine vorgeschaltete Poststelle.
"Wo sind diese bis zum Wahltag aufzubewahren?"
An einem "sicheren Ort", also z.B. ein abschließbarer Schrank im Büro des WV.
Erstellt am 28.05.2018 um 13:23 Uhr von krambambuli
Das sollte der WV beraten und beschlossen haben. Und natürlich bleiben die Rücksendungen verschlossen - bis kurz vor dem Ende des Wahlaktes.