Erstellt am 13.01.2010 um 16:24 Uhr von DrHouse
helsat,
sollte dieses Thema in Eurem Betrieb aktuell sein, besucht so schnell es geht eine Weiterbildung. Da kann man auch als BR viele Fehler machen.
Erstellt am 13.01.2010 um 16:39 Uhr von NiemandXXL
Ihr müsst einen Interessensausgleich und einen Sozialplan verhandeln.
Im Interessensausgleich wird die Maßnahme definiert, also was gemacht werden soll.
Im Sozialplan wird definiert wie die Maßnahmen abgemildert werden, also soche Dinge die den einzelnen MA betreffen, wie Abfindung, Transfergesellschaft, Sozialauswahl.
Ein Interessensausgleich kann vor der Einigungsstelle erzwungen werden und der AG kann die Maßnahme erst nach Abschluß durchführen.. Der Sozialplan nicht. Somit solltet ihr nie einen Interessensausgleich ohne Sozialplan unterschreiben.
Wir haben das schon öfters machen müssen, und es geht nie ohne Rechtsanwalt und möglichst nicht ohne die Gewerkschaft.
Erstellt am 13.01.2010 um 18:22 Uhr von schlauberger
NiemandXXL : Licht und Schatten !!
Ihr müsst einen Interessensausgleich (FALSCH!) und einen Sozialplan(RICHTIG!) verhandeln.
Im Interessensausgleich wird die Maßnahme definiert(RICHTIG!), also was gemacht werden soll.
Im Sozialplan wird definiert wie die Maßnahmen abgemildert werden(RICHTIG!), also soche Dinge die den einzelnen MA betreffen, wie Abfindung, Transfergesellschaft, Sozialauswahl.
Ein Interessensausgleich kann vor der Einigungsstelle erzwungen werden(FALSCH!) und der AG kann die Maßnahme erst nach Abschluß durchführen (FALSCH!).. Der Sozialplan nicht(FALSCH!). Somit solltet ihr nie einen Interessensausgleich ohne Sozialplan unterschreiben.(RICHTIG!)
Wir haben das schon öfters machen müssen, und es geht nie ohne Rechtsanwalt(RICHTIG!) und möglichst nicht ohne die Gewerkschaft.