Bei uns im BR gibt es es große Unsicherheit/Unwissenheit über das Thema Interessensausgleich bzw. Sozialplan:
Nach Feststellung einer Betriebsänderung nach §111 soll ein Interessensausgleich bzw. Sozialplan ausgehandelt werden.
- Was ist der Unterschied ? -> Sozialplan nur bei betriebsbedingten Kündigungen ?
- Ist ein Interessensausgleich nur dann erzwingbar - d.h. keine Einigungsstelle notwendig - wenn es sich um einen Sozialplan (§112a) handelt, d.h. wenn Kündigungen im Spiel sind ?

Viele Grüße,

helsat