W.A.F. LogoSeminare

IA - Interessensausgleich bzw. Sozialplan

H
helsat
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im BR gibt es es große Unsicherheit/Unwissenheit über das Thema Interessensausgleich bzw. Sozialplan: Nach Feststellung einer Betriebsänderung nach §111 soll ein Interessensausgleich bzw. Sozialplan ausgehandelt werden.

  • Was ist der Unterschied ? -> Sozialplan nur bei betriebsbedingten Kündigungen ?
  • Ist ein Interessensausgleich nur dann erzwingbar - d.h. keine Einigungsstelle notwendig - wenn es sich um einen Sozialplan (§112a) handelt, d.h. wenn Kündigungen im Spiel sind ?

Viele Grüße,

helsat

4.39803

Community-Antworten (3)

D
DrHouse

13.01.2010 um 17:24 Uhr

helsat, sollte dieses Thema in Eurem Betrieb aktuell sein, besucht so schnell es geht eine Weiterbildung. Da kann man auch als BR viele Fehler machen.

N
NiemandXXL

13.01.2010 um 17:39 Uhr

Ihr müsst einen Interessensausgleich und einen Sozialplan verhandeln. Im Interessensausgleich wird die Maßnahme definiert, also was gemacht werden soll. Im Sozialplan wird definiert wie die Maßnahmen abgemildert werden, also soche Dinge die den einzelnen MA betreffen, wie Abfindung, Transfergesellschaft, Sozialauswahl.

Ein Interessensausgleich kann vor der Einigungsstelle erzwungen werden und der AG kann die Maßnahme erst nach Abschluß durchführen.. Der Sozialplan nicht. Somit solltet ihr nie einen Interessensausgleich ohne Sozialplan unterschreiben.

Wir haben das schon öfters machen müssen, und es geht nie ohne Rechtsanwalt und möglichst nicht ohne die Gewerkschaft.

S
schlauberger

13.01.2010 um 19:22 Uhr

NiemandXXL : Licht und Schatten !!

Ihr müsst einen Interessensausgleich (FALSCH!) und einen Sozialplan(RICHTIG!) verhandeln. Im Interessensausgleich wird die Maßnahme definiert(RICHTIG!), also was gemacht werden soll. Im Sozialplan wird definiert wie die Maßnahmen abgemildert werden(RICHTIG!), also soche Dinge die den einzelnen MA betreffen, wie Abfindung, Transfergesellschaft, Sozialauswahl.

Ein Interessensausgleich kann vor der Einigungsstelle erzwungen werden(FALSCH!) und der AG kann die Maßnahme erst nach Abschluß durchführen (FALSCH!).. Der Sozialplan nicht(FALSCH!). Somit solltet ihr nie einen Interessensausgleich ohne Sozialplan unterschreiben.(RICHTIG!)

Wir haben das schon öfters machen müssen, und es geht nie ohne Rechtsanwalt(RICHTIG!) und möglichst nicht ohne die Gewerkschaft.

Ihre Antwort