Erstellt am 19.03.2008 um 13:20 Uhr von Petrus
Ein Gesamtbetriebsrat ist nicht für einen Sozialplan zuständig.
Seid ihr ein gemeinsamer Betrieb nach §1 (2) BetrVG mit gemeinsamem BR? Ein eigener Betrieb mit eigenem BR?
Erstellt am 19.03.2008 um 19:58 Uhr von paula
"Ein Gesamtbetriebsrat ist nicht für einen Sozialplan zuständig."
Das halte ich in dieser absoluten Darstellung für ein Gerücht. Es gibt einige Beispiele in denen das BAG durchaus die originäre Kompetenz auch für den Sozialplan beim GBR gesehen hat....
Die Frage nach dem Gemeinschaftsbetrieb würde ich hier auch mal näher untersuchen. Auch der kündigungsrechtliche Betriebsbegriff sollte hier beleuchtet werden. So auf den ersten Blick sieht das nach eiiner übergreifenden Sozialauswahl aus....
Ihr braucht einen Spezialisten der sich das direkt vor Ort anschaut! Holt Euch einen guten Anwalt!!!!!
Erstellt am 20.03.2008 um 10:09 Uhr von Simonis
Danke für Eure Mithilfe,an einen Anwalt haben wir auch schon gedacht, wird wohl nichts andes übrigbleiben.
Ob wir ein gemeinsamer Betrieb nach §1 BetrVG sind, keine Ahnung, ich weiss nur, dass wir wegen irgendwelchen für uns Normalis nicht gerade nachvollziehbaren Gründen ausgegliedert wurden und sich außer dem Firmenzusatznamen für uns eigentlich nichts geändert hat, nur halt dass der frühere Hauptbetrieb so ca. 300 AN hatte und wir 26 AN , der andere ausgegliederte Teil hat 11 AN und wie gesagt wir arbeiten alle weiterhin mit den Leuten aus der Hauptfirma zusammen. Auf dem Schild am Büro des BR steht "unternehmenseinheitlicher Betriebsrat"
Gruß Simonis