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Totalauflösung Betrieb (teil) - einfach so, nix von Sozialplan bzw. Sozialauswahl?

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Simonis
Jan 2018 bearbeitet

Vor 1 Jahr und 3 Monaten wurden zwei Sparten/ Betriebsteil ausgeliedert und firmieren jeweils seither unter eigenständigen Namen(haben jeweils einen eigenen Geschäftsführer) Aber der Betriebssitz ist nachwievor die frühere Stammfirma. Auch die Arbeitsabwicklung ist komplett identisch wie früher. Zu bemerken ist auch, dass die Geschäftsführer nicht nur für die ausgegliederten tätig sind, sondern auch andere Tätigkeiten in der Stammfirma haben (z.B. auch Vertretung deren Geschäftsführung) Nun soll 1 der Ausgeliederten ganz dicht gemacht werden, im Vorgespräch hiess es, alle diesbezüglichen AN werden gekündigt, da es ja die betreffende Firma (26 AN) nicht mehr geben würde, nix von Sozialplan bzw. Sozialauswahl, Firma weg, Arbeitsplatz weg. Es gibt auch einen Gesamtbetriebsrat, also für alle 3 Firmen einen, der unternimmt jetzt genausoviel wie bei der damaligen Ausgliederung, nämlich nichts, einzele sind gut aber nicht die Mehrheit. Kann die Sache tatsächlich einfach so ablaufen - Da sich an der Arbeitsorgnisation rein gar nichts geändert hat, die Leute aus der ausgegliederten nach wie vor mit den Leuten der Stammfirma zusammenarbeiten und im Hauptbetrieb zusätzlich auch Leiharbeiter eingestellt sind. Danke im voraus.

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Community-Antworten (3)

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Petrus

19.03.2008 um 14:20 Uhr

Ein Gesamtbetriebsrat ist nicht für einen Sozialplan zuständig. Seid ihr ein gemeinsamer Betrieb nach §1 (2) BetrVG mit gemeinsamem BR? Ein eigener Betrieb mit eigenem BR?

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paula

19.03.2008 um 20:58 Uhr

"Ein Gesamtbetriebsrat ist nicht für einen Sozialplan zuständig."

Das halte ich in dieser absoluten Darstellung für ein Gerücht. Es gibt einige Beispiele in denen das BAG durchaus die originäre Kompetenz auch für den Sozialplan beim GBR gesehen hat....

Die Frage nach dem Gemeinschaftsbetrieb würde ich hier auch mal näher untersuchen. Auch der kündigungsrechtliche Betriebsbegriff sollte hier beleuchtet werden. So auf den ersten Blick sieht das nach eiiner übergreifenden Sozialauswahl aus....

Ihr braucht einen Spezialisten der sich das direkt vor Ort anschaut! Holt Euch einen guten Anwalt!!!!!

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Simonis

20.03.2008 um 11:09 Uhr

Danke für Eure Mithilfe,an einen Anwalt haben wir auch schon gedacht, wird wohl nichts andes übrigbleiben. Ob wir ein gemeinsamer Betrieb nach §1 BetrVG sind, keine Ahnung, ich weiss nur, dass wir wegen irgendwelchen für uns Normalis nicht gerade nachvollziehbaren Gründen ausgegliedert wurden und sich außer dem Firmenzusatznamen für uns eigentlich nichts geändert hat, nur halt dass der frühere Hauptbetrieb so ca. 300 AN hatte und wir 26 AN , der andere ausgegliederte Teil hat 11 AN und wie gesagt wir arbeiten alle weiterhin mit den Leuten aus der Hauptfirma zusammen. Auf dem Schild am Büro des BR steht "unternehmenseinheitlicher Betriebsrat" Gruß Simonis

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