Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wie fast bei allen stehen auch unsere BR-Wahlen an. Wir müssten bei unserer Belegschaftsgröße ein 13er Gremium wählen. Nun zeichnet sich ab, dass wohl nicht genügend Arbeitnehmer zur Übernahme des BR-Amtes bereit sind. Habe nun im Fitting gelesen, dass wenn sich herausstellt, dass ein Betriebsrat in der Größe nach § 9 nicht gebildet werden kann, weil nicht genügend AN bereit sind das BR-Amt zu übernehmen, so ist §11 sinngemäß anzuwenden und auf eine Betriebsratsgröße entsprechend der Staffel des § 9 zurüchzugehen.
In der neusten Ausgabe des Urteilsdienst für den BR heißt es allerdings, dass die kusierende Meinung, bei einer nicht ausreichenden Zahl von Kandidaten könne man ein kleineres Gremium wählen, nicht stimmt. Wenn nach einer Nachfrist nicht ausreichend Wahlvorschläge, dann keine BR-Wahl.
Mittlerweile gibt es so viel Informationsmaterial, dass man manchmal richtig verwirrt ist und nicht mehr weiß was nun stimmt oder nicht.
Aber gar nicht zu wählen und dann eine betriebsratslose Zeit zu haben wäre doch auch unsinnig. Bis jetzt sind bei uns nur 8 Mitarbeiter/innen am BR-Amt interessiert.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Petra