Erstellt am 05.01.2010 um 09:31 Uhr von Pfälzer
@Zähne
ich sehe das so, wie es im BetrVG geschrieben steht; lt. BetrVG soll es eher einen kleineren BR geben als einen BR-losen Betrieb; für den Fall, dass der AG das so sehen sollte, wie du es im Urteilsdienst gelesen hast, dann soll er doch die Wahl anfechten; entscheiden wird dann das zuständige Arbeitsgericht; also, nicht schon vorab verunsichern lassen
Erstellt am 05.01.2010 um 09:43 Uhr von VIONÄR
Dann stellt sich noch die Frage, ob Ersatzmitglieder zu berücksichtigen sind. Also, um bei "Zähne" zu bleiben:
13 BR zu wählen, nur 13 Kandidaten= Beschluss Wahlvorstand- kleineres (11'er) Gremium und somit zwei Ersatzmitglieder?
Dass es bei nicht ausreichender Zahl von Kandidaten keine BR- Wahl geben soll, das halte ich für AUSGESCHLOSSEN!
Erstellt am 05.01.2010 um 09:47 Uhr von Pfälzer
@VIONÄR
wenn 13 Kandidaten zur Wahl stehen, diese gewählt werden und die Wahl auch annehmen, dann ist auch ein 13er Gremium zu bilden; EBRM gibt es dann leider nicht und möglicherweise steht bei dauerhaftem Ausfall eines BRM dann gleich eine Neuwahl an;
Erstellt am 05.01.2010 um 10:28 Uhr von mainpower
Hallo,
mich wundert es sehr dass bei dieser Betriebsgrösse (701-1000MA) nicht genügend Kandidaten gefunden werden.
Ist bei Euch in der Firma alles so Super dass die MA keinen BR brauchen? Oder haben sie Angst dass der AG sie nachher auf den Kieker hat?
Erstellt am 05.01.2010 um 10:44 Uhr von Zähne
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mainpower: Ich denke bei uns ist beides der Fall. Uns geht es schon sehr gut hier in der Firma. Ist ein sehr soziales Familienunternehmen. Aber wie überall gibt es auch hier die Grüppchen die denken, dass der Chef einen nicht gern beim BR sieht. Haben sonst eine ganz gute Zusammenarbeit mit der GL. Die Belegschaft ist denke ganz zufrieden so wie es ist. Die denken, dass es so doch einfach weitergehen kann. Muss zu unserer Schande gestehen, dass wir über ein Jahr nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt waren und keine Neuwahlen gemacht haben. Die GL hatte auch keine Einwände. Nun möchten wir natürlich wieder Recht und Ordnung einkehren lassen :-).
Pfälzer: Unser Arbeitgeber steht uns bei der BR-Wahl nicht im Weg. Der würde keine Wahl anfechten.
Allgemein nochmal. Ich glaube, dass wir uns an die Kommentierung im Fitting halten und dann einfach auf die entsprechende Staffel des § 9 zurückgehen.
Erstellt am 06.01.2010 um 09:39 Uhr von Rotzlöffel
@Zähne
So wie ich das sehe, ist das von dir beschriebene "Problem" im § 9 Abs. 4 u. § 11 klar und deutlich geregelt.
Dort heißt es u. a.: Im übrigen ist § 11 auch anzuwenden, wenn im Betrieb genügend wählbare AN vorhanden sind, sich aber nicht eine ausreichende Zahl als Wahlbewerber zur Verfügung stellt.
Somit ist diejenige Stufe für die Anzahl der BR-Mitgl. maßgebend, die noch mit wählbaren AN besetzt werden kann.
Im Übrigen wäre es unsinnig u. ist vom Gesetzgeber auch gar nicht gewollt, wenn sich beispielsweise bei 8000 AN keine 35 Wahlbewerber zur Verfügung stellen u. deshalb keine BR-Wahl stattfinden würde bzw. könnte; Völlig unlogisch!
Es könnte im Extremfall sogar vorkommen, dass bei 8000 AN der BR nur aus 5 od. sogar weniger Mitgliedern besteht. (i.d.Praxis wohl noch nie vorgekommen.)
Fragt mal bei einen Fachanwalt oder Referenten nach, die sich auf BR-Wahlen spezialisiert haben. Die werden euch das bestätigen können.
Also schön wählen lassen und soll doch der AG doch deswegen die Wahl anfechten.
Kenne schon jetzt das Ergebnis.
Wünsche allen viel Erfolg bei der Neuwahl.